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Juni und Juli 1715.
Man giebt sich für einmal damit zufrieden. 8 3-Z. «>. Lucern wünscht, daß das vergangenes Jahrbeschlossene Schreiben um Abstellung des beschwerlichen Jmposto und Eröffnung des freien Commcrciums undder Fruchtzufuhr, das bisher nicht crpcdiert worden war, abgeschickt »verde. ES wird Zürich beauftragt, ein inder Sitzung genehmigtes Schreiben an den kaiserlichen Ambassador von Trautmannsdorf und an den schwäbi-schen Krcisconvent abgehen zu lassen. 8 1- < - Schaffhausen klagt, daß das nellcnburgische Obcramt z«Stockach zuwider der Erbvcrcinigung aus höherm Befehl alle Frucht- und Gcldzinsen und Zehnten, welchesowohl gemeiner Stadt Acmtern, als den Partieularcn gegen den Erbvcrcin mit Arrest belegt und darüber Ereeu-tion angedroht habe, weil Schaffhausen den Bcrnhardin Murcr von Schaffhausen wegen eines Ehebruchs,welchen er zu Herblingcn begangen habe, wo Schaffhausen die Vogt-und GerichtShcrrlichkeit nebst der Territorial-supcriorität, die Landgrafschaft Nellcnburg aber das hohe Malefiz besitze, durch ehcgcrichtlichcn Spruch bestrast,später wegen kontinuierlichen Zusammmwandelns und andrer schweren Verbrechen auf die Galeeren condemnicrthabe. Man beschließt, zu Gunsten Schaffhausenö an den Gubernator der vorder- und vbcröstreichischcnLande, an den kaiserlichen Botschafter und an das nellenburgischc Oberamt zu Stockach Jntcrcessionalschrcibcitzu schicken. 8 5. l. Freiburg entschuldigt sein Ausbleiben in einer Zuschrift und bitter sich einen Abschied auS.Es wird ihm willfahrt. 8 6. K. Zürich setzt auseinander, warum die Malstatt der JahrrcchnungStagsatzungnach Fraucnseld ausgeschrieben worden sei, und veranlaßt eure Besprechung über die Malstatt für die ZukunftBern und Basel wünschen wieder Baden als Versammlungsort, worüber die katholische» Orte verdeuten, „sü„wünschen und bitten Gott, daß Alles wieder in den alten Stand gesetzt werde, als wodurch auch diesem geholfen„und ganzer Eidgenossenschaft Nutz und Erhaltung bestens werde vorgesehen werden". 8 7. I». Bern empfiehltseilte zwei Verburgertcn, den Oberstwachtmeistcr Sigmund von Wattenwyl und Hauptmann Eäsar Steiger, derenForderungen von Ocstrcich nur theilweise befriedigt worden, da chte von den VcrpflegungSgcldern ausgeschlossenund nur auf die Gelder, „so für den alten Rückstand angeschassct worden," angewiesen »Vörden seien, zu einen»Jntercessionalschrciben an Prinz Eugen und den Gubernator zu Innsbruck. ES wird willfahrt. Uri empfiehltbei diesem Anlasse den Gesandten Berns seine Angelegenheiten. 8 8. i. Uri berichtet, daß der Paß vonSeiten Italiens gegen die Eidgenossenschaft wegen der Seüche, die sich an einigen Orten Baierns wieder ge-zeigt habe, neuerdings gesperrt sei, weil der vcnctianische Resident zu Mailand berichtet worden sei, die Eid-genossenschaft wende nicht die gehörige Vorsorge an. Mai» vereinigt sich dahin, die in den» Zugcrabschied vonl683 enthaltenen Maßregeln wieder einzuführen, dem schwäbischen Kreis und den drei Bünden das Edict vo»Venedig zuzuschicken und sie zu vorsorglichen Anstalten zu bewegen zu suchen, Venedig und Mailand von de»getroffenen Maßregeln in Kenntnis! zu setzen und um Aufhebung des Bandv anzugehen. 8 9.
Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangelcgcnheilcn:
Landgrafschaft Thurffan.
Art. 29. Amtörcchmmgen. Art. 293. Gemcindebricfc. Art. 904. Leibeigenschaft und Fall.
„ 60. „ „ 2.<9. Abzug. ^ k>39. Lchcnsacben.
„ 197. Huldigung. „ 490., Juslizsachen. „ 7gg. LocaleS.
-) Basel hatte schon von sich anö einen Abgeordneten nach Freiburg geschickt, um Klage zu sichren, und die Antwort erhalte»,daß nur von denjenigen Maaren, welche i" der Eidgenossenschaft nicht bleiben, Zoll vcrlaiigt werde, von den andem abc»nicht, nach dem Zvllvergleich von 1961. Ebenso seien zu Brcisach zollfrei die Güter und Maaren, welche in der Eidgenossen-schaft wachsen oder fabriciert werden, wenn sie mit den vorgeschriebenen Kanihauönrkundcn versehen seien.