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April und Mai 1715.
2) Auf die Frage, ob die katholischen Orte bei der Generalbestätigung aller Bcibricfe, wie sie in Art. 2 deSBundcötractats begriffen sei, bleiben, oder ob sie dieselben erneuern lassen wollen, antworten die Gesandten, ckmöchten die alten Originalen durch eine» Beisatz und des Ambassadors Signatur und Jnsicgel bestätigt werde»,was auch geschieht. 3) In Betreff der Ansprachen und rückständigen Pensionen erklärt der Ambassador, dassein König dieselben in Betracht der Nothdurft der katholischen Stände sämmtlich bezahlen, und zwar de»Ständen sowohl, als den Particularcn, jedoch nicht Alles auf einmal, sondern nach und nach; sein Nachfolgerd'Avaray betreibe die Sache bereits in Paris. Ebenso würden die mit Billetö bezahlten Officierc entschädigwerden; anders aber würden die in Absicht auf Gewinn erhandelten Billcts angesehen, ck) Graf du Luc übel-gicbt seine vom König ihm übergebcne Vollmacht zur Schließung dieses „Bundes- und Mithafftengeschäfls"5) Er läßt durch den luccrncrischen und solothurncrischen Stadtschrcibcr die Vollmachten derjenigen Gesandten ver-langen, welche ihm dieselben noch nicht eingehändigt hatten. Alle Gesandten sind mit einer solchen versehen außer de»freiburgischcn, welche zuerst die Antwort des Ambassadors auf jenes lucerncrischc Memorial und die Meinung derübrigen katholischen Orte darüber ihren Obern berichten müssen. Diesen komme zwar die Zcrtrcnnung der Eid-genossenschaft als eine gefährliche Sache vor, und sie verwundern sich, daß bei Erneuerung dieser Allianz dieprotestierenden Orte nicht einmal eingeladen worden.^-) Dennoch würde Freiburg, wie die Gesandten hoffen, wbjederzeit, so auch jetzt mit den katholischen Orten halten, inmaßen die Räthe und Bürger das gemeinsamliä)gut befundene Bundesproject wirklich ratificiert hätten. Die Gesandten möchten aber diese in eidgenössisch^besten Meinung eröffneten Gedanken nicht für ungut ausdeuten. — Die Verhandlungen nehmen dennoch ihre»Fortgang. Gegenstand der Besprechung unter den Gesandten sind die zu Lucern verfaßten Memorialien, dck„visoours" des Ambassadors, wie auch, was zur Restitution und Sicherheit der katholischen Stände weitetvorzukehren, „sonderlich auch wegen dem Durchzug der königlichen Völker zu Schützung dessen Landen unlHülfe seiner Verbündeten, wie besorgendem Ungemach und Jnconvcnienzen zuvorzukommen sein möchte." D»-rüber wird ein Memorial verfaßt und dem Ambassador übergeben; ferner wird eine Audienz verlangt. 6) In derselbe»sind „solch andere bcyhafftende wichtige Sachen tractiert worden, so wir aus gleichen Bedcnckhcn, als ansang?„gemelt, zwar in das geheime Protocol umständlich verzeichnen, zur bessern Verschwiegenheit aber nicht in den Ab-schied nehmen wollen.'--^ 7) Freiburgs Gesandtschast zeigt an, daß sie die Vollmacht von ihren gn. Herrn erhalten habe,
") Im geheimen Protocollc wird noch beigefügt, man wisfc nicht, wie es mit des König? Angesagter wirklichen Hülfe genießsei, und so bei dessen Leben nichts efsectuiert würde, sei nach desselben Tod wellig zu verhofsen. Man hätte gerne gesehen, dasdie Restitution vor dem Bnndesschwnr bewerkstelligt würde. Wolle man die Restitution durch Waffengewalt erzwingeil, 1°könnte leicht ein Theil der eidgenössischen Lande unter fremde Mächte fallen. Des Kaisers Prätensionen seien bekannt z Ber»könnte leicht die Waadt unter dem Vorwand der PräPotenz verlieren.
**) Hierhin gehören aus dem geheimen Protocoll folgende Stellen. Die Rcdaction des das Restitutionsgeschäft betreffenden Aj-vcrsalbriefes wird von den Stadtschreibcrn von Lncern und Solothnrn und de la Martinicre vorgenommen. Am 29. AP»übergeben die Gesandten diejenigen Pnnctc, welche sie im Reversalbrief eingeschlossen haben wollen; du Luc dictiert dem Secll-tär das Actcnstück in die Feder, läßt einige Puncte weg. Ehe er dasselbe hcransgicbt, verlangt er die Vollmachten dersandten zu sehen. Die Gesandten überreichen sie alle, mit Ausnahme der srciburgischen. In der fünften Sitzung denApril wird die Ausschließung der protestierenden Stände mit dem Ambassador besprochen. Derselbe wünscht nur diejenigeprotestierenden Stände ausgeschlossen, welche sich nicht zur Restitution verstehen; Lucern will, daß bis nach erfolgter Rcstll»-tion alle ausgeschlossen werden sollen; Nri wie der Ambassador; Schwyz will auch einen Unterschied machen; Glarns w»Appenzell können in der Ausschließung nicht so weit gehen. Du Luc erklärt, daß man in Ausschließung aller Protestant^die Erklärung eines ReligionSkrieges erblicken müßte. Frankreich werde jedoch niemals gestatten, daß die katholischen Öd-emen Finger breit Landes verlieren. Ohne vorhergegangene Nestabilierung wolle Frankreich keine Hülfe oder Genossa»»