Februar 1715.
Niclcmö Vondcrwcid, des Raths und General. Solothurn. Johann Jakob Joseph Glutz, Ritter, Stadt-venncr; Hieronymus Sury, Scckclmcister, beide des geheimen Raths. Appenzell. Johann MartinGcygcr, Ritter, Landammann der inncrn Rhoden. Wallis. Christian Rotten; Johannes Stephan Allel,Pannerhcrr des Zehntens Lenk.
». Nach abgelegten Curialicn wird das Project'-) deö mit Frankreich zu erneuernden Bündnisses verlesen;über jeden Punct wird reiflich consultiert. Vor Allem wird vom französischen Ambassavor gewünscht, daß im Proö-mium gesagt werden möchte, daß „diese pündtnuß zu Schuß, Schirm und Bewahrung der Personen, Ehren,Königreichen und Landen beider Thcilcn uffgerichtet sey"; sonst möchte dieses Bündniß von andern Fürstenund Potenzen leicht zu nicht geringem Schaden der Eidgenossenschaft für eine Offensiv-Allianz ausgedeutet wer-den. Als Resultat der Bcrathung über die einzelnen Punkte werden «Ilemarguo«» aufgesetzt und de>»mit einem Beglaubigungsschreiben vom französischen Botschafter versehenen in Luccrn anwesenden Gesandtschafts-secrctär, de la Martiiticrc durch vier Gesandte übergeben, nachdem zuvor alle Gesandten, ausgenommen dievon Glarus, Freiburg und Solothurn, sich erklärt hatten, das Bündniß ohne weiteres Bedenken erneuern zu WoltemDie genannten Orte erklären sich auch für Erneuerung, aber unter Ratificationövorbehalt ihrer gnädigen Herrcilund Obern. Lucerns Gesandte müssen noch Instruction einholen. Nachdem sie dieselben erhalten, erklären sie,„daß, weilen doch die übrigen Stand diese Pündtnuß nit für absolute verewiget ansehen, indcmc sie nach Ab-sterben des ersten Successoris Jhro dcrmahlcn glorwürdig regierenden königlichen Majestät bei jeder Cron-„ändcrung wiederum werde bcschwvhren und denen Zufällen remcdicrt werden, da dann jeder Thcil, wan solche„Rcmcdur nit zulänglich geschehen würde, darvon resilieren könnte, als sehen ihre gnädigen Herren und Ober»„auch gcwillct, wann obbcdeutctc Kam-n-gues von Jhro Ercellcnz placidicrt werden, zu Erhaltung der so„nothwendigen Einigkeit sich von den übrigen l. Orten nicht zu söndern, sondern die Erneuerung der Pündt-„nuß auch einzugehen". Einige Puncte der kemargues werden vom französischen Botschafter angenommen,andre nicht. Es geht deßwcgen noch ein Memorial an denselben ab, in welchem auch zugleich andre Anliege»der katholischen Eidgenossenschaft niedergelegt sind. Solothurns Gesandtschaft verlangt, daß in den Abschiedgesetzt werde, es habe vcn Antrag gestellt, daß der Artikel, betreffend den freien Paß, möchte eingesetzt werde»in Weise und Form, wie er dem Bündnisse von 1663 eingerückt sei, während die übrigen Gesandten, um alleDifficultätcn zu vermeiden, keine! Aenderuug machen wollen. 8 1. I». Dem französischen Botschafter wirdüberlassen, nach Rücksprache mit dem am weitesten entlegenen Stande die Zeit der Beschwörung des Bündnisseszu bestimmen. 8 2. e. Auf die Anfrage des französischen Botschafters, ob er die angefangene Negotiatio»wegen der Rcunion gesammter Eidgenossenschaft fortsetzen soll, wird geantwortet, „daß solches wohl ein erwünsch-„lichcs Wcrkh wäre, und weilen sowohljjdiese Negotiation, als die Erneuerung der Pündtnuß die Restitutio»„der katholischen Orten zum Absehen hat", möge der Botschafter alle Mittel zu derselben baldigen Erhaltungankchrcn. 8 3. ,1. Zu gleichcrZZcit wird beschlossen, denselben für die Hauptleute des abgedankten pfyfferische»Regiments und für die nochZin Frankreich befindlichen Officicre um Verwendung anzugehen, welche, mit Billctsauf der m->i«an ckv vills ausbezahlt, lmit großem Verluste ihre Compagnicn in baarcm Silber ausbezahlenmüssen. (In dieser AngelcgenhcitHvurdcn zugleich Schreiben an den König und an den Herzog von Maine
») Das von du Luc vorgelegte Projett dieses Bündnisses steht abgedruckt in Zellwegers Geschichte der diplomatischen Verhältnisseder Schweiz mit Frankreich. Bd. I. 2. S. 244 fs.