Juli 1714.
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werde, was zu dessen Beibehaltung gcreichlich sein möchte; sollten von Seite der katholischen Orte aus derIahrrechnungStagsatzung dcfiwcgcn „eint und andere Ansuchungcn" vorgebracht werden, so soll denselben vorge-stellt werden, auf was für einen ehrlichen, billigen und gerechten Fuji derselbe eingerichtet sei, und wie sehr zubeider ReligionSgcnosscn Beruhigung der darin enthaltene LandSfricden diene; zugleich soll auch erklärt werden, daßmit Ernst gegen diejenigen eingeschritten werden würde, welche demselben entgegentreten sollten. Sättigen sichhieran die Katholischen nicht und wiederholen sie ihre Instanzen, so soll ihr Anbringen „lediger Dingen all„rvkeronäuln genommen und mit guter Manier zu suspendieren getrachtet werden." Bern stimmt bei und will»och übcrdieß Zumuthnngcn, welche von äußern Mächten gemacht werden sollten, durch Osficicn bei den kaiser-lichen und königlich-französischen Bevollmächtigten zu Baden begegnen. 8 14. v. Um die noch nicht erfolgtestiatification des zu Rorschach geschlossenen Friedcnstractatcs von Seite des AbtcS um so eher zu erhalten,Wrrd als das zweckmäßigste Mittel angesehen, die äbtischcn Lande durch eine milde, gerechte und billige RegierungNach dem zu Rorschach und Aaran entworfenen und seitdem ratificierten und erläuterten Plane zu administrieren;strner bei den kaiserlichen und königlich-französischen Bevollmächtigten dahin zu wirken, daß sie in dieser Sachewidrigen Inspirationen kein Gehör geben. Zürich endlich steht als ein solches die Abdankung der Garnison zuRorschach an, um dem Abte dadurch zu erkennen zu geben, „daß die BeHaltung dieser Lande beiden Ständenlsieichsam unempfindlich sei," während eö die Garnison zu Wyl, als einem haltbaren Orte, belassen will.Bern hingegen will die Garnison bis zu Ende dcS Badencr-Eongresses in Rorschach beibehalten undkstcr noch verstärken. Nach Schluß der frauenseldischen Jahrrcchnung, auf welcher wider Erwarten vonben Katholischen „nichts Widriges erregt worden war," wird diese Frage wieder ausgenommen. Nachdemlcht Zürich den förmlichen Antrag gestellt, die Garnison nicht nur von Rorschach, sondern auch von Brcmgartcniu entlassen, erklärt zuletzt Bern, „wenn Zürich resolvicrt sei, seine zu Rorschach habende Garnison von dort"wegzunehmen, Bern gänzlich entschlossen wäre, seine Garnisonen aus den äblischen Landen völlig hinwcgzn-"Nchmcn und Zürich sowohl daS Gute, als das Böse, auch sowohl das Toggcnburgcr-Geschäst, als die äbtischcn»Lande zu überlassen." Um hingegen den katholischen Orten, da man von ihnen bei der Jahrrccbnung sost'ninblich, wenigstens dem äußern Ansehen »ach, geschieden, friedliche Absichten zu zeigen, wird vorgeschlagen,bw Garnison zu Vrcnigarten abzudanken. Die Gesandten, nicht instruiert, überschreiben diesen Porschlag ihrenObrigkeiten zu deren Disposition. 8 15. 16. l. Zürich macht den Vorschlag, die äbtischen Beamten „mitguter Manier" und ohne Anwendung von Gewalt aus dem Lande zu bringen. Bern will damit bis nach^tt'ndigung deS badischcn Congrcsscö zuwarten; beide Gesandtschaften referieren. 8 17. K. Zürich beschwert^ im Namen dcS zürcherischen kaufmännischen Direktoriums bei Bern über neulich gesteigerte Zölle an der^stwe und zu Nydau und über die neucrrichtetc Wage zu Brugg. Bern verspricht Abhülfe, insofern etwaslwßen das eidgenössische Herkommen eingeführt worden sei. 8 18. I». Da in Folge der Weigerung Schaff-iguijens, bei den LicbeSsteucrn nach gewohnter Rcpartition sich zu bcthciligen, große Verwirrung entstanden,»lachen Zürich und Bern den Vorschlag, dasselbe um 4 bis 5 Proc. unter der Hand zu erleichtern und den Ausfalluus diese beiden Stände zu verthcilcn. Bern nimmt diesen Vorschlag, als einen mit großen Konsequenzen ver-bundenen, all i'okoi'tnnlui». 8 19.
Zürich und GlaruS.
Konrad Schwptcr von RuegiS-Altorf bittet, es möchte ihm zur Bezahlung deS von seinem Vater demJohann Pcter Wyß, des Raths von GlaruS, verbürgten und dem Landvogt Mciß zu Kyburg wirklich bezahl-st