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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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Juli 1714.

bis lg. jSiehe S. 7/1 t. Die drei im tlolloAio Lrasmi-nn» zu Basel untergebrachten pfälzischen Stu-diosen sollen nur noch ein Jahr daselbst unterhalten tpcrdcn, weil dermalen die Studien in der Pfalz proscquicrtwerden können, 8 16, A. Die in frühem Abschieden besprochene Beisteuer zur Erbauung der abgebrann-ten Kirche zu Modor in Ungarn wird einstweilen eingestellt. 8 l7, I». Das Ansuchen der Stadt Jlanz umeine Beisteuer zu ihrem Bcscstigungsbau wird, obgleich'Zürich, Bern und Glarus, sich zu einer solchen geneigterklären und die beiden ersten Stände noch mehr, als ihr Eontingent beträgt, geben »vollen, in den Abschied genom-men, da Basel und Schaffhausen sich dagegen erklären, Appenzell nicht instruiert ist und St. Gallen nur danndazu stimmen kann, wenn alle andern Orte dazu stimmen, 8 18, i. Die Vorsteher der reformierten GemeindeZU Straßburg kommen mit der Bitte ein, die evangelische Eidgenossenschaft möchte sich beim FricdcnscongrcßZu Baden dafür verwenden, daß sie ihren Gottesdienst voü Wolfsheini »räch Straßbürg verlegen und eineKirche wenigstens in einer Vorstadt erbauen dürfen. Es wird geantwortet, daß man zwar geneigtüi, Alles beizutragen, was zur Äellfnung ihres Gottesdienstes förderlich sei; da aber in dergleichen Dingen sehrgroße Vorsichtigkeit zu beobachten sei und von Seiten der evangelischen Eidgenossenschaft sich niemand zu Badenbefinde, so wolle man einer guten Gelegenheit gewärtig seilt. 8 >9, Ii. Dieselbe Antwort soll auch Bern derGemeinde Bischwillcr geben, welche die Sicherheit ihrer Kirche dem Frieden möchte eingeschlossen haben. 8 20.

Es wird von den Drangsalen berichtet, welche die Glaubensgenossen sowohl in dcn piemontesischcn, als den ThälcrnPragclas sPragellatoj und Cesanne und anderwärts, zuwider dem am 23, Mai 1694 vom Herzoge von Savoycnwis Englands und der Generalstaaten Verwendung hin gegebenen Edietc, zu erdulden hätten; ferner daß auchw den durch den Utrcchtcr-Frieden an das savoyische Hauö übergegangenen Thälcrn die Religionsfreiheit^>r geschmälert werde. Man wäre geneigt, ein nachdrückliches Jntcrccssionalschrcibcn an Ihre königl. Durchlauchtvon Savoycn zu schicken, würde nicht die Titulatur des Königs von Sicilien im Wege stehen. Man beschließthingegen, au England, Preußen, Holland und Hessen „kräftige" Recommendalionsschreiben abgehen zu lassen und^orn zu ersuchen, bei de Mcllarede in Baden.ein kräftiges Officium ablegen zu lassen. 8 21, »i. Denevangelischen Orten war es aufgefallen, daß von den katholischen Orten in gemeiner Session des Aaraucr-^NedenS sowohl, alö andrer Sachen halber nichts moviert worden. Es wird dieses Benehmen besprochen;"weilen aber der Katholischen Wege und Absichten dieser Zeit nicht zu ergründen, so thäte man Alles dem"lieben Gott anbefehlen." Man erinnert sich dabei, daß es „kein besseres Mittel zur Conservation des Vaterlandes"hebe, als wahre Harmonie und Korrespondenz unter den Orten und eine ungclcichSncte Büß und Besserung"bes Lebens." Basel berichtet von beunruhigenden Gerüchten, Bern von dem gewaltthätigen Verfahren desBischofs zu Neustadt, St, Gallen von einem unbegründeten Geschrei, welches die alte Landschaft in großeFurcht gesetzt. Man läßt es dabei bewenden und will in Geduld erwarten, was die Vorsehung verhängt hat, 8 22,

Zürich, Bern, Appenzell und St. Gallen,

«. Zürich zeigt an, daß cS, nachdem von Seite des Abts von St. Gallen die Ratification des Norschachcr-«"cdens nicht erfolgt sei, mit Bern alle Dispositionen getroffen habe, die Abt-sanctgallischen Lande^ch eine milde und gerechte Regierung zu verwalten. Beide Stände ersuchen Appenzell Außcrrhodcn und

Gallen um getreues Aufsehen und erhalten von denselben Zusicherung. St. Gullens Gesandter ersucht auch^ „sorgsame Gedanken" für seine Stadt, wenn etwa fremdes Volk in die alte Landschaft gebracht werden sollte.Vvcnzcll und St, Gallen halten die Garnison zn Rorschach dermalen noch für nothwendig; Zürich bestreitet'e Nothwendigkcit, 8 23.