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891. >7l2, 28. Juli. Commandant Gabriel Frisching meldet ans St, Urban der bernischen Geucialltäi-Gott habe das dreifache Vornehmen gesegnet, so dasi Com.naudant Manuel und er mit Streifen und M"d"»h.nter Lucern sehr großen Schaden gethan und schöne Dörfer ausgeplündert haben; an Oberst Sinner habc ^das Kloster St. Urban ergeben, worin etwa scchszig Soldaten und bewehrte Bedienstete zu Kriegsgefangene» gc''"'-h'worden seien. a ^ ^
Staatsarchiv Zürich: Acic» Toggcnburg. (Abschrist.)
892. 1712, 28^Juli. Lstaffcustillstaud zwischen Zürich und Zug, abgeschlossen zu Blikcnstvrs. Zug hatTruppe», wo immer sie gegen die Armeen von Zürich und Bern stehen, bei Verlust des Bürger- und La»dn^zurukzubcrnftu und zu entwaffne». Der Posten und Paß zu Blikenstvrs sa.un.t der Brüke, Walten schlvyl, die olu'ttBrukc über die Lorze, d.e Sinserbrüke sammt der Schanze und der Posten bei der Sihlbrüke nebst der SelM'stnd b.s nach erfolgtem Friedensschluß an Zürich abzutreten, wogegen stc Zug für seine» Handel und Verkehr »sb»> t)cu lollen. Oberst Mcunier und alle übrige» gefangenen Officiere und Soldaten von Zürich und Bern l>"ohne zeglichcs Lösegeld, jedoch gegen Bezahlung ihrer Zehrung auf freien Fuß zu stellen. Ferner darf Zug M"'welche wider Zürich und Bern sich feindlich bezeigen, über sein Gebiet keinen Durchpaß geben und hat alö Gewwfür die Erfüllung Dieser Verpflichtungen drei Geißeln zu stellen. Dieses Vcrkommnifi wird doppelt ausgcstrt^und Namens des Standes Zürich von Obcrstfeldkriegsrath Mathias Landolt und Feldoberst Heinrich Bodmcrl"r Zug von °lt-Ami»aun Znrlauben, Wolfgang Vogt, I. R. Kreuel, Major, Joseph Mcyenberg, Johann Chnst''"Hcnggcler, Peter Nnsibaumer, Sekclmcistcr, Franz Hegglin, Landschrciber, Johann Baptist Trinklcr und Franz Zch»^'Kirchmcycr, unterschrieben.
Staatsarchiv Zürich: Acic» Toggcnburg. <VcslcgcllcS Original.)
Der Waffenstillstand ist zwar den 29. Juli von Zürich gutgeheißen worden, nachdem die bcruischc Generalizu demselben ihre Zustimmung gegeben hat, (Staatsarchiv Zürich: Acten Toggcnburg), Zug mußte aber dc»30. Juli »och folgende neue Bedingungen eingehen: 1. Der Finstersee- und der Hafnersteg in der Gemeinde Meuzing'"werden de» zürcherischen Truppen eingeräumt und von diese» besezt. 2. Die Abgeordneten von Mcnzingcn »ch»'^ans geh, mit der Gemeinde zu reden, daß dem Stande Zürich innert acht Tagen ein Ncvcrs zugestellt werde,der bestehende Vertrag wegen Ausziehung des SihlhvlzeS künftig genau beobachtet werde. 3. Die AuSlieftn>"Sder Gefangenen ^betreffend, an welchen laut Einwendung von Zug auch die andern Orte Anthcil haben, wird ^Tiactirung des Friedens dem Orte Zug nichts zugesucht und gearbeitet werde», es aller Verantwortung z» entheb"'^ Betreff der den Beruern bei der Sinserbrüke abgenommenen zwei Kanone» erklären die Zuger, dasi sie diesig"'"nie in ihrem Besiz gehabt und daß sie nicht wissen, wo sie stehen, wobei man eS bewenden läßt. Dieser besiegtNachtrag ist unterzeichnet von Statthalter M. Landolt, Obmann H. Bodmcr, alt-Ammaun Zurlanbc», WolfisVogt, I. R. Kreuel, Major, Joseph Meycubcrg, Sebastian Joseph Else,.er, Schreiber von Wenzingen und La"»-schreibcr Franz Hegglin.
Staatsarchiv Zürich: Acten Toggcnbnrg. (Bcsicgcltcs Original.)
Die zürcherische Generalität berichtet hierüber den 3». Juli des Weitern: Zug habe die Stellung vo»Psaildmannern zuge,agt; diese werden morgen nach Zürich abgehen. Die Sinserbrüke sammt dem Schanzwcrk llden 30. Nachmittags durch ein zürcherisches Bataillon, dem Major Kreuel den Weg gewiesen, besezt worden-
Staatsarchiv Zürich: Acten Toggcnbnrg. (Orig.)
893. 1712, 28. Juli. Zug an die schwhzcrischeu KriegSräthe in den Höfen. Nachdem die zürcherische»
den ^l>. früh morgens auf Zuger Gebiet Posto gefaßt, bei Numeutikon 22 Firsten, zwei Gehöfte dcS KloP''Frauenthal und das ganze Dörfchen Deiniko» mit Ausnahme eines HauscS eingeäschert hatte», sei Zug nichtS ">ckübrig geblieben als eine Kapitulation nachzusuchen, die endlich gewährt worden. Das scharfe Vorgehen der Zü>^'sei laut Erklärung der zürcherischen Officiere nicht befohlen worden, sonder» von den gemeinen Soldaten auserfolgt für den schwyzerischen Einfall in das Zürcher Gebiet, wo gegen alte Leute, Weiber und Kinder so ..iichn'^verfahren worden >ci, daß die Zürcher zu diesem Einbruch genöthigt worden seien.
Lanbesarchiv Schwyz: Acten Toggcnburg. (Abschrift)