October 1613.
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Hauptmann Gilg Frischhcrz, deS Raths und alt-Commissär zu Bellenz. Ridwalden. Johannes Leu, Ritter,
landammann; (Crispinus) Zelger, Statthalter.
Das Verhandelte sehe man im Abschnitte Herrschastsangclegenheiten:
^»«ddogtei Lnggarus. « Art. 25V. Handel und Verkehr.
Allenz, Bollcnz ». «-«I, k, Art. 439—444.
Conferenz der V katholischen Orte.
Hersau. 1613, 7. Hctoöcr (Montag vor St. Dionys).
StaatSar-Uiv Luecr». Nllgrm. Nbschiede V». 117.
Gesandte: Lucern. Ludwig Schürpf, Ritter, Schultheiß und Stadthauptmann; Oberst Rudolf Pfyffer,bitter, des Raths; Christof Feer, alt-Bauhcrr und des Raths. Uri. Melchior Megnet, Landammann;^Manuel Beßler, alt-Landammann. Schwyz. Heinrich Reding, Ritter, Landammann und Pannerherr.^uterwalden. Johann Wirz, Landammann, von Obwalden; Johann Leu, Landammann, von Ridwalden.
Konrad Zurlauben, Statthalter und des Raths.
Da die Mayländer in den >ennetbirgischen Vogteien, besonders zu Luggarus, beträchtliche Quantitätenaufkaufen, und daher nicht nur daselbst, sondern auch in den Orten ein bedeutender Aufschlag zu besorgenwird nach Ablesung des betreffenden Artikels des spanisch-mayländischcn Bündnisses, und nach Anhörung°wes Berichts der Gesandten Uri's dem Landvogt zu Luggarns der Auftrag ertheilt, bekannt zu machen, daß^ künftige Lichtmeß Niemand mehr Wein aus der Landschaft kaufen oder verkaufen dürfe, ohne Bewilligung^ hohen Obrigkeiten, bei Verlust und Confiscation des Weins, daß Käufer und Verkäufer um den Werth^ ausgeführten Weins bestraft würden und der dritte Theil der Confiscation dem Angeber, der geheim zu^iten ist, zukommen soll. Dem Ambassador Casale soll er die Gründe dieser Maßregel mittheilen, damitwenn in Mayland geklagt würde, die regierenden Orte beim Gubernator und beim Magistrat verant-^°Uen kann. I». Weil die Berner in starker Rüstung begriffen sein sollen und leicht unversehens etwas Un-entstehen möchte, soll jedes Ort sich sorgfältig auf alle Zufälle gefaßt halten. Und da Bern sein Vorgehenpruntrutischcn Sache auf Verträge mit dem Bischof von Basel gründet, soll Solothurn um abschristliche/^Heilung derselben ersucht werden, damit man sich zu verhalten wisse, e. Noch im Laufe dieses Monats?^e der Bundesschwur im Wallis stattfinden sollen. Auf die Nachricht aber, daß daselbst die Pest ausgebrochenwird Uri beauftragt, durch vertraute Personen sich zu erkundigen, ob dem also oder ob andere Hindernisse°"'getreten seien, deren wegen der Bundesschwur verschoben werden müßte. Ferner soll eS dafür sorgen, daß^ Walliserbund in den Geineinden verlesen werde, wo es noch nicht geschehen ist. «I. Der Prälat vonwfers, der einen Bericht über die schändlichen Reden des Prädicanten zu Zizers wider den Papst und die^"ze Clerisei eingeschikt hat, wird um Bericht ersucht, was seither in der Sache verhandelt worden sei.
(S. u. Sargans), k. Der Stadt Nottweil wird ein Fürschreiben an Cardinal Borromäus in MaylandWilligt betreffs Aufnahme zweier Jünglinge aus Rottweil in das dortige eidgenössische Collegium. AnGardehauptmann in Rom wird der Befehl erlassen, nochmals beim Papst um die Beatification des seligenruders Klaus anzuhalten und überhaupt für Ausbringung der Bewilligung die nöthigen Schritte zu thun.
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