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«September 1610.
732.
Konferenz der III Schirmorte der Abtei Engelberg.
Lucern. 1610, 24. September (Frytag vor Michaelis).
Staatsarchiv Lucern. Allgemein- Abschiede IV 122.
Gesandte: Lucern. Laurenz Wirz; Leodegar Pfyffer; Christof Feer, alle des Raths. Schwyz.Schilter, Landammann; Ulrich Ceberg, Ritter, Statthalter und des Raths. Unterwalden. Niklans ve>'Fliie, Landammann, und Peter Jmfeld, alt-Landammann, von Obwalden; Sebastian von Biiren, Statthalt^und des Raths, von Nidwalden.
Von diesen Gesandten werden in Gegenwart des Auditors des päpstlichen Nuntius die Anstände zwis^Abt und Convent des Gotteshauses Engelberg einerseits und der Obrigkeit von Nidwalden anderseits bezögtdes nassen Zehntens der Kirchhöre Staus und der Landmarche, sowie ein Injurien streit des Landanuna»^Leu und Landvogts Stulz mit dem Abt gütlich entschieden. (S. u. Engelberg).
Man sehe das Verhandelte im Abschnitte Schirinortsangelegenheiten:
Schirmvogtei Engclbcrg. » «l Art. 216-219.
73».
Konferenz der VII katholischen Orte sammt Appenzell Jnner-Rhoden und Abt von St. Gallen.
Lucern 1610, 14. Hctover.
LanbcSarchiv Schwy,. — StaatS-irelnv Luccr». Allg. Abschied« IV. IIb.
Gesandte: Lucern. Ludwig Schürpf, Ritter, Schultheiß; Johann Helmlin, alt-Schultheiß; LeodeZ"Pfyffer; Christof Feer, alle des Raths. Uri. Peter Gisler, Ritter, Landeshauptmann; Emanuelbeide alt-Landammann. Schwyz. Jost Schilter, Landammaun; Sebastian Büeler, alt-Landammann. U»te^Wal den. Melchior Jmfeld, Ritter, alt-Landammann und Pannerherr, von Obwalden; Niklans Leu,alt-Landammann, von Nidwalden. Zug. Beat Jakob Frey, Statthalter. Freibnrg. NiklansGencralcommissär und des Raths. Solothnru. Petermann Sury, Schultheiß; Werner Saler, S»schreibe? und des Raths. Appenzell J.-Nh. Johann von Heimen, Ritter, Landammanmi und P»""Herr. Abt von St. Gallen Tschudi, Hofammann. . ,
tt. Hauptveranlassung zu Ausschreibung gegenwärtiger Conferenz war die Annäherung des seitZeit im Elsaß und im Bisthum Straßburg gelegenen deutschen Kriegsvolks an die Gränzen des Vaterla»und die von daher zu besorgenden Beschädigungen und Gefahren. Nach Verlesung einer von Rottweil c> ^langten Zuschrift, ferner der von Zürich mitgetheilten Berichte Basels, der Regierung von Ensisheiinan die Eidgenossenschaft gränzenden geistlichen und weltlichen Stände, sowie eines Hülfebegehrens des Bü lvon Constanz, wird Folgendes beschloffen: 1. Da die Eidgenossen von Nottweil sich stets treu und lllgegen die katholischen Orte erzeigt haben und fest im katholischen Glanben verharren, so darf man sieverlassen, sondern muß ihnen in allem Nothfall beispringen; die Erstattung dieser bundesgemäßenLucern ihnen vor einigen Tagen bereits zugesichert, was nun von hier aus im Namen der katholische»