September 1610. 1023
^ beiden Dcpiitirtcn der katholischen Orte, Schultheiß Helmlin und Landammann Schilter, vereinbart man'H auf Gutheißen hin der Obrigkeiten über folgende Artikel nnd Punkte: Anbelangend die „iiberblibne" Ab-lösung der zürcherischen Unterthanen der Grafschaft Kyburg für strafbare Handlungen bei dicseni Auflauf,"'cht malefizisch erfunden werden, hält man um der Erhaltung willen der Ehre und Reputation der katho-chcn Orte dafür, daß man diese Abstrafung nicht aus der Hand geben dürfe, sondern daß ohne Rüksicht ans die' c» die beiden Deputirten mit den zwei Deputirten von Zürich und Glarus nochmals nach Frauenfeld sich ver-»"» und darauf dringen sollen, daß diese Abstrafuug durch sie geschehe und keineswegs jemand Andern, übergeben^rde. Sodann können unsere Daputirten der Abstrafnng der zürcherischen Unterthanen, die malefizisch be-^"»deii werden, auch beiwohnen, sollen aber zuvor die beiden andern Deputirten darum ansuchen, daß dieseAbstrafnng ihrem Anerbieten und Versprechen gemäß geschehe, da ihnen selbe „dheiner anderen Gestalt" über-^ben worden. Sollten sie daran etwas mangeln lassen, so wird man sich dann ferner gegen sie zu verhalten^'sse». Zürich soll durch Lncern um Einsendung seines Entschlusses über die fraucnfeldische Verabschiedung^>»cht werden. Wenn dann dieser Entschluß eingelangt sein wird, soll vorstehender Beschluß, wofern es den^bern so belieben wird, Zürich mitgetheilt nnd dem nachgesezt werden. Ferner soll man trachten, daß dieGerichtsherrn Hector von Beroldingen begehrten Punkte, nämlich Aufrichtung des katholischen Gottes-
in der Pfarrkirche zu Gachnang, Abtheilnng des Kirchhofs für das Begräbniß der Katholischen und"Ning des Einkommens des Prädicanten zu Erhaltung eines katholischen Priesters in's Werk gerichtet werde,^>> man kraft des Landfriedens befugt ist und was zur Fortpflanzung des katholischen Glaubens im Thurgau^ '''»tlich beitragen wird. Uri läßt es bei der zu Baden gethancn Protestation der Abstrafnng wegen verbleiben.' füglich der ans der Jahrrechnnng beantragten Botschaftschiknng nach Frankreich haben die Obrigkeitenvielerlei Bedenken für besser gefunden, dieselbe für einstweilen einzustellen. Indeß nimmt man die Sachein den Abschied, weil man aus nicht zu nnterschäzcnden Gründen für die katholischen Orte nüzlich^tet, wenn ans einem oder zwei Orten Gesandte dorthin abgeordnet würden, die neben einem oder zweiIndien der übrigen Orte außer der allgemeinen Instruction noch besondere Aufträge der katholischen Orte^"richten hätten. «. Ans nächste katholische Tagleistnng soll jedes Ort seinen Gesandten unfehlbar Jn-^"ctionen mitgeben, den noch streitigen Artikel in dem neuen Bundbrief mit dem Bischof von Basel betreffs. Reservation der Krone Frankreich, des Hauses Moyland nnd des Herzogs von Savoyen, worüber noch'er Ansichten bestehen, zu erörtern und zu erledigen, damit der Bundcsbrief endlich anf-
^ e>tet und beiden Theilcn eingehändigt werden kann. ,l. Der ordentliche savoyische Ambassador, FreiherrBillette, eröffnet nach gewöhnlicher Begrüßung seinen Bortrag mündlich und schriftlich und ersucht na-^ "tlich die Orte, welche den begehrten Aufbruch noch nicht bewilligt haben, ganz freundlich und zum Höchsten,Betrachtung der erheblichen nnd rechtmäßigen Gründe denselben nicht abzuschlagen, damit der Herzog bei^ ' Verbündeten Orten eine gleichförmige Freundschaft nnd Gutherzigkeit wcrkthätig erfahre, so wie er auch^"vseits Alles zu erstatten stets bemüht gewesen sei, was das Bündniß vermöge. Und da diese Conferenz^^"cht'ch ausgeschrieben worden ist, um Mittel nnd Wege zu suchen, wie man die beiden verbündeten Für-und Savoyen vereinbaren könnte, und die Ansichten ihrer in Lucern residircnden Ambassa-^" ^vvüber zu vernehmen, so findet man rathsam, dem spanischen Ambassador Casale diese Instructiontick« uiitzutheilen nnd sodann durch einen Ausschuß auch beim savoyische» Ambassador dasselbe zu ver-Nachdem das geschehe», wird vom spanischen Ambassador folgender Bescheid crtheilt: Die Ausgleichung