Juli 1610. 1007
Schate» nicht mehr vorkommen, und als das geeignetste erachtet, ein ernstes Mandat publiciren zu lassen,^ der Aufforderung an den Landvogt und die Amtleute, dasselbe stricte zu handhaben. Der Entwurf diesesandats, wie er von den vier in das Thurgau depntirtcn Herren abgefaßt worden ist, wird gutgeheißen und^>n Abschied beigelegt. — Hierauf ersucht Schultheiß Schürpf im Namen der katholischen Orte, Zürich möchte," niaii über alle andern Punkte sich vereinbart habe, sich nun auch erklären, wie es sich bezüglich seiner male-M)e» Angehörigen verhalten, ob es sie vermöge der Bünde gemeiner Jndicatur unterwerfen wolle? ZürichWidert, es habe gethan, was ihm zu thnn möglich gewesen, ja noch mehr, man möchte es daher nicht weiterllnge,,. Ans die dringende Bitte von Bern und Glarns, das Begehren fallen zu lassen, erklären die katholi"eii ^Ae, sie haben nie im Sinne gehabt, Jemanden von Regalien und Freiheiten zu drängen, dagegen""wcrdar geglaubt, daß Fehlbare, die in einer gemeinen Bogtei sich vergangen haben, gemäß Bünden und^ürlichcm Rechte von den regierenden Orten bestraft werden sollen; sie danken für die Ehre und Bitte und^'en gerne willfahrt, sie wollen aber diesen leztcn Punkt in den Abschied nehmen und ihren Obern unver-^glich darüber berichten, so daß der Bescheid noch ans der Jahrrcchnnng erfolgen könne. I». Der savoyische"'bassador, Herr de Billette, überbringt den VI katholischen Orten ein Schreiben des Herzogs vom 30. Juni^ eröffnet, daß der Herzog wegen der Kriegsrüstnngen im Hcrzogthnm Moyland zu seinem Schirm und zu^Haltung seiner Lande gemäß des Bündnisses den Aufbruch eines Regiments begehre und das Geld zu diesemlbnich fomic zu Bezahlung zweier Pensionen schiken werde, sobald er entsprechende Antwort erhalten habe.Herzog wird seine wohlwollende Gesinnung angemessen verdankt, das Anfbruchbegehren wegen mangelnder^'struction in den Abschied genommen. «. Da Basel, Schaphausen und Appenzell der äußern Rhoden beiWiederkunft auf die Jahrrechnung den Gachnanger Handel noch nicht völlig ausgetragen fanden, indem^ Orte verlangten, daß die Angehörigen Zürichs, die ans Thurganer Gebiet malesizische Fehler
^ngen, von den daselbst regierenden Orten abgestraft werden sollen, was Zürich verweigerte, so redeten dietcn der drei Orte abennals mit den sieben katholischen Orten und baten sie freundlich, höchlich und
, >>->../, in diesem Punkte nachzugeben, damit die Sache ein Ende nehme. Da ist ihnen abermals ganz
, kkich and zum größten Dank gesagt worden, mit dem Versprechen, daß man dieses ihr wohlmeinendes Er-
„in flyßiges vnd gctrüwliches Bedenckhen fassen wöllc".
Ar» ^ ^orti-aa des savoyischen Gesandten ans dein Schwyzer Exemplar; » aus dem Exemplar im Aargauer Archiv; im Baslersteht dieser Artikel im Jahrrechnungsabjchicd.
7tR.
Jahrrcchimilg der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zuLuggarus 1010, 13. Juli.
Staatsarchiv Zürich, lknnetb. Abschiede 15,1, S. 359. -- kantvnSarchiv Basel. Etdg Abschiede von 1910 u. 1911.
^sandte: Dieselben wie auf der Jahrrechnnng zu Lanis.^ Das Verhandelte sehe man im Abschnitte Herrschastsangelegcnheitcn:
Mailithal- I» Art. 2-l. Kammcrrcchnungcn,
^ ^istei Lllggarus, Art. 152. Justizsachcn. «I. Art. 103. pandrechtssachen ic.
°^»tci Mainthal. » Art. 352. Beamte ,c.
^ aus dem Basler Exemplar.