November 1597.
sie »och andere gültige Sachen enthielten; im leztern Fall sollen beide Theile einander reversiren »nd specifi-cire», was gültig und was annullirt sei. *
Beide Parteien nehmen unter Verdankung diesen Ausspruch an und begehren, daß zwei gleichlautendeInstrumente darüber ausgefertigt werden, was Obmann und Säze billigen und anordnen; bis zur Aus-wechslung der Originalinstrumente soll gegenwärtiges Concept Kraft behalten.
Dieses Concept ist ausgestellt an der Seiisenbrüke am 11. November und vom Obmann und den vier Süzen besiegelt-
Gemein-eidgenössische Tagsaznng der XIII nnd zugewandten Orte.
Aaden >5V7, U Movemöer (Sonntag vor St. Martinstag).
Staatsarchiv Lncern. Mg. Abschied« NN«. 471. — Staatsarchiv Bern. Mg. Abschied« VV. Ivü.
Gesandte: Zürich. Konrad Großmann, Burgermeister; Johann Kambli, Sekelmeister nnd des Raths-Bern. Anton Gasser, Benner nnd des Raths. Lucern. Jost Krepsinger, Ritter, alt-Schnltheiß; HauptmannNiklaus Pfyffer, Ritter, Pannerherr nnd des Raths. 11 r i. Peter Gisler, Ritter, Landammann. SchwYZ'Hans Gasser, alt-Landammann. Unterwalden. Kaspar Jakob, Landammann, von Obwalden; JohannWaser, Ritter, Landammann nnd Pannerherr, von Nidwalden. Zug. Hans Jakob Stocker, Animann. Glarns.Jost Pfändler, Statthalter; Ulrich Tschudi, Baumeister, beide des Raths. Basel. Melchior Hornlocher!Andreas Rysf, beide des Raths. Freiburg. Hans Meyer, Schultheiß. Solothurn. Laurenz Areggt,Ritter, Schultheiß. Schaffhansen. Alexander Keller, Sekelmeister nnd des Raths. Appenzell. Johannesvon Heimen, Landainmann; Paulus Gartenhauser, Landammann.
Abt von St. Gallen. David Studer, Hofmeister. Stadt St. Gallen. Hans Jakob Widenhubcr,Stadtschreiber. GrauerBund. Paulus Florin, Landrichter. Gottcshausbnnd. Johann Baptist Tscharner,Pannerherr nnd des Raths. Zehngerichtebund. Johann Guter, Landammann. Wallis. HauptmannHans von Fluo, des Raths. Nottweil. Wilhelm Armbruster, Bürgermeister; Sebastian Sichler, ZM>^meister und des Raths. Biel. Hans Hngi, Bürgermeister. Mühlhausen. Hans Klötzli, Baumeisterund des Raths.
Zürich hat diese Tagsaznng auf Mahnung einiger Orte ausgeschrieben, um Mittel und Wege aufznfinden, wie man zur Bezahlung der ausstehenden Anforderungen an Frankreich für Pensionen, Sold und andereAnsprachen gelangen könne. Lucern läßt sich vernehmen, es sei die Bertheilung der angekommenen Gelder sounordentlich vor sich gegangen, daß vielseitige Klagen entstanden, weßhalb die Zusaminenbernfung einer Tag'sazung für nöthig erachtet worden. Der französische Ambassador erwidert darauf in eingehendem Vortragsder König habe tatsächlich bewiesen, daß er die gegründeten Anforderungen der Eidgenossen zu befriedigtWillens, aber wegen der Kosten der immer währenden Kriege nicht Alles zu leisten im Stande gewesen sti'der großen Transportkosten wegen habe die geschikte Summe sich merklich vermindert. Die Eidgenossen möclsttein Ort an der Gränze bezeichnen, wohin er das Geld zu liefern habe, nnd zugleich mit der Grafschaft Burg'"^über Sicherheit dieser Gelder unterhandeln; übrigens müsse er noch»,als ermahnen, den Anschlägen nnd UM'trieben seiner Feinde nicht zu leicht Gehör zu schenken; der König habe es tief empfunden, daß einige Fähuchtaus den mit ihm verbündete» Orten in savoyischen Diensten in das Delphinat gezogen seien, was offenbar der