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durfte; sondern die ganze unangebrochene La-dung, ht v nahmhafter Strafe , nach Colin inden Hafen bringen mufste.
Dasgrofse Handelsgewicht jener beiden Städte■war das Mittel, wodurch sie ihren Nachbareneine so drückende Dienstbarkeit aufzubürden,und sich in dem Besitz derselben zu behauptenvermochten; indem sie jedem Schiffer, der sichnicht in ihre Anordnungen fügte, bedingt oderunbedingt ihren Hafen verschlossen. Die Din-ge erhielten sich daher in diesem Zustande, bisdurch den Lüneviller Frieden der Thalwegdes Rheins die- Gränze zwischen Deutschlandund Frankreich wurde; und nun zweifelte nie-mand mehr auf dem linken wie auf dem rech-ten Ufer, dafs in dieser Bestimmung die Be-dingung der gemeinschaftlichen Benutzung desStromes und der unbeschränkten Freylieit derSchiffahrt auf demselben mkbegriffen wäre;weil man sich nicht einbilden konnte, dafs dieFranzösische Regierung sich jenseits ihrer Gränzeein Hoheitsrecht anmafsen würde , ohne wel-ches gleichwohl die diesseitigen Ufer - Bewoh-ner an der freyen Benutzung des Flusses nichtgehindert werden konnten.
Der für eine Handelsprovinz, wie das Her-zogtum Berg ist, in so vielen Bücksichten wich-