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4,2,b (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
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1227
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Mcndris.

«227

15«»«

S olothurn.

Benedict Hugi.

15«2

Schasfhausen.

Bartholomäus Oschwald.

15«4

Zürich.

Johann Göldli.

15««

Bern.

Johannes von Erlach.

15«8

Luccrn.

Niklaus von Whl.

157«

Uri.

Hans Jakob Troger.

>572

Schwhz.

Melchior Kothing.

1574

Unterwaldcn

Hans Melchior Wildrich.

157«

Zug.

Wolfgang Frei.

>578

G l a r u s.

Matthäus Landoll.

« 58«

Basel.

Hans Burkhard Nippel.

>582

Fr ei bürg

Wilhelm Ghbach.

1584.

Solothurn.

Wolfgang Degenscher.

158«

Schaffbausen.

Jakob Rudolf.

nndschreiber.

Konrad Gehrig von Uri. *)

i>. Besoldung der Beamten. Klagen gegen Beamte.

m 474 (1560). Weil der Landschreiber Gehrig ohne Bewilligung der Eidgenossen mit Walther

j.. an den savohischen Hof geritten ist, so wollen ihn die V katholischen Orte zur Verantwortung dar^ich Absch- — 475. (1571). Es wird die Frage zum Entscheid in den Ab-

deln ob der dritte Theil der Bußen, welche die eidgenössischen Gesandten über Angehörige

stjte Mendris verhängen, dem Landvogt von Mcndris gehöre, oder ob dem von Lauis, welcher

'17«^ ^ strafbaren Personen in seiner Hut hat und auch die Processc formieren muß. Absch. 378. g.—Nvrg' ^i^2). Da die Mehrheit der Gesandten dem Weibel zu Mendris erst nach Ablegung der Rechnung^ 12 Kronen zuerkennt, stimmt der Gesandte von Bern nicht dazu. Absch. 398. i. — 477. (1575).""rd beauftragt, den Statthalter zu MendriS wegeil seines Handels auf nächsten Tag zu Baden zuAbsch. 480. g. — 47«. (1576). Dieser Handel wird auf nächste Tagsazung zu Baden gewiesen,sthl^ ^ allfälligcn Kundschaften darüber ebendahin schiken; Uri soll dem Landvogt anbe-ioll^' Üch dort persönlich einzufinden. Absch. 488. k. — 47?». Gemäß Beschluß zu Baden vom 1. Juni^ ^gen den Statthalter zu MendriS, Alphonso Turriano, ein strenger Untersuch eingeleitet werden,istn ^ seiner erlangten Liberation verhalten habe. Nachdem man nun eidliche Kundschaften ein-

dier zu Baden vorgebrachten Klagen sowie die durch den abtretenden Laudvogt ange-Proceßakten ihm eröffnet hat, verantwortet er sich, legt Kundschaften auf über die schlechte>verd erwartet, daß man ihn unstrafbar finden werde. — Seine frühern Liberationen

„j bestätigt; bezüglich der gegen ihn erhobenen Klagen wird er als unschuldig erklärt. FreiburgBeschluß in den Abschied. Absch. 496. 6. — 48«. Landammann Waser meldet, daß dem"andvogt die „Besoldung" von dem Malcfiz vorenthalten werde, und begehrt, es möchte sich^ Ort bei den Landvögtcn, die es daselbst gehabt, erkundigen, ob sie diese Besoldung auch bezogen haben

' 5'eser a,,ei„ nnsgemitteii werde.» , wnn» er sein Aml angetreten und wie Inn«? er es nerselien dat, ist nirgends ersichtlich.