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4,2,b (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
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1302
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^^2 Bellenz, Bollenz und Riviera. ISKO.

««"^7 ^ 7'" ^meinen Dirne festgesezt werden, Absch, 109, o- ^

f r! ? für den Zoll zu Bellenz beträgt 812 Sonnenkronen; die Ausgab-"

sur d>e Besazung, für den Schreiber- und Weibellohn betragen 133 Kronen. 15 Doppler; daher erhS"ledeö Ort 226 Kronen, weniger 5 Doppler, Absch, 109, 1.

13i» I

. 7? Gläubigern des Hieronimus de Codenburg von BeM

77777-^ 7 "'^77^^ behaupten, daß lcztere mit ihrem Vermög-

zustehen müssen, Es w.rd ihnen nun bewilligt, rechtsgültige Kundschaften darüber aufzunehmen und selb-

77.77 777^^" ^ ^ ""sch' " »'» Hauptmann Beat Muh-»

Comm.ssar zu Bellenz, macht die Anzeige, daß jene, welche gegen einige auf lezter Jahrrechnung ^

Bellenz erlassenen Urtheile appelliert haben, die Ansezung eines Rechtstages begehre». Es wird nun dieftr

Tag aus den 9, April nach Uri angesezt; sollte Untcrwalden damit nicht einverstanden sein weil

f. ... i„ «erden pst,gen, sn einen Za, ...

sezen, Absch, 123, I>. — ?»I . Commissar Lust, von Unterwaldcn meld->t - - -.^,'nn

„ige.. Pfaffe.. C.n.ffa nnd Trantan im Misazertbat sich -nfbatten „ndstai d.m ^i«n°sm,I"

verliehen worden se,, auf der zuvor e.n katholischer Priester gewesen Dad^ . ' 7 7 Äflh

von Misox geschrieben, ste möchten gemäß ihrer Zusicherungen u 7.^7 7 " "'5^

''"»weisen, damit die alte Freundschaft und gute Nachbarschaft erhalten bl ibe '"..5 Di-

Beschwerde des Commissärs Muheim und deS Tiberio de Codenbura i». ^ ^ M

die großen Kosten, die ihnen während der stets einige Wochen anda»7 7 7""" 7

.erhalt der Boten erwachsen, indem selbe z, B, ihnen lezteS Jahr 90l> 77"

den Bat,,. eit. bestimmt.^ Taggeid j„ geben, ind,„ «dschw» gen°.„«n " «W." »-

von Bellenz klagen, daß viele mit schweren Kosten große Summen bor«-. ^ 7 v-r-'

schreib... und späte, Grund. geben. «ad..!» d'ie St^ I 7'' Z.5

und pers.jt werde, ,.„d bitten um geeignete Varsarg.n, - Wird in er» Abs« «tl«

12«, - .... Der Stadl B.Iienj wird fr.ig.stei,. .„iw.de, jedem m s ' ' -enammen, ,l« ,

b°j°bi.„, s° fange die z.brr.chnnng d....,t, -der d.„„ die Kaien ach .Uer'1,? ' "'"'7 ' «s12«-,- !>.?, Um da« tbenr. G.Idba.gen, die i„ d-„ Schnidschri,7 . . °

Zinse« und die bei der Eintreibung des Seid.« enisiebenden grasen m" ff

Grafschaft Bellenz bald zu Grunde gerichtet würde, zu verhüten wird f- ^ uiv'^

und Bollenz folgende Verordnung auf höhere Genehmigung hch x^assen" <7 77?" ^7"'7eo G"'

einer fremden Person verschrieben oder pfandbar gemacht werden b a> - ^ wl-b-

Güter dürfet, .„ein Bürgern nnd «andienten i.. dffs... 7" .7 '"""s 5

Zin« »«» ä «an, I«1 nnd in baarem Seid, nicht ab., nm «ein m ' 's'" """

dem Boten, der zu Einziehung der Zinsen oder Schulden geschikt wird 77 ^ .u»^

kosten und als täglicher Lohn ein diker Pfenning bezahlt werden- wo'7 ,7 ""7

dort sollen auch die Beschreibungen ausgefertigt nnd besiegelt werden- 7 7^ °"^^7"'"rmcin-"

Schuldverschreibungen. „ ^ si^enden'Unterpfändern Ias^u^7ke7^7 ^ <

3 ommen wird, nicht verstanden. Alle Verschreibungen auf Güter st. der drei Orte Gebiet, welche -"-5'