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Ausgewählte Urkunden zur Württembergischen Geschichte
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stellenden kaiserlichen Leitungsrechtes gehörig herzustellen, welchedie Gesetze und das Herkommen zur vollkommenen Qualifikationeines neuen Kurfürsten auferlegen.

Wie nun nach dem »Sinne und (leiste der goldenen Bulle undin Geniiisheit des Hergangs hei Verleihung der hraunsehweigischen 5Kurwürde zur vollkommenen Herstellung der Qualifikation vorerstdie fürstlichen Lande zu bestimmen sind, auf denen künftig dieverliehene Kurwürde gegründet seyn soll, so erklären wir hiermit,um sowohl dem Endzwecke jener ehrwürdigen Urkunde der teut-schen Rcichsgrundverfassung, als auch den verfassungsniäsigen 10Wünschen seiner Liebden zu entsprechen, das bisherige Herzog-thum Würtemberg als solches, auf welchem als untheilbaren undgesetzlich mit dem Vorzuge des Erstgebornen bei der Erbfolgeausgezeichneten Lande für die Zukunft die neu ertheiltc Kurwürdehaften wird und kraft deren seine Liebden und ihre Nächkommen- 15schaff nach der Ordnung und dem Hechte der Erstgeburt dieWahlgercchtigkeit samnit allen übrigen nach der goldenen Bulleund anderen Privilegien und Reichssatz- und Ordnungen einemKurfürsten zustehenden Rechten und Prärogativen auszuüben undzu gemessen haben werden; wie wir dann über dies auch seiner 20Liebden das zu den kurfürstlichen Prärogativen gehörige Privilegiumde non appellando unterm heutigen Datum in einer besondern Ur-kunde ausfertigen lassen.

Da auch ferner kraft eines altern Herkommens und der gol-denen Bulle ein Erzamt zur Vollkommenheit der Kur gehört, welches 25so wie die Kurwürde selbst erblich und unzertrennlich auf denKurlanden haftet, so wollen wir zur Berichtigung dieses Erforder-nisses und zur Herstellung der vollkommenen Qualifikation seinerLiebden und ihrer Oleichstellung mit den alten Kurfürsten ernstlichdaran seyn und durch unsere kaiserliche Autorität zu dem Ende 30mitwirken, damit in Geniäsheit unserer reichsoberhauptliche.il Ge-sinnungen, welche wir diesfalls in dem wegen der Introduction derneuen herrn Kurfürsten an die allgemeine Reichsversammlung er-lassenen Dekrete bereits zu erkennen gegeben haben, auch seineLiebden mit einem convenablen und anständigen Erzamte versehen 35werden.

Dagegen nehmen wir nicht nur die uns von seiner Liebdengeschehene bereitwilligste Erklärung wegen der Uebernahme einesKurfürsten-Anschlags in Hinsicht auf ihre nunmehrige Kurlandebei Reichs- und Kreislasten und eines erhöheten jährlichen Beitrags 40