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2 (1878)
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238
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Kali.

löslich in weingeisthaltigem Aether. Ammoniumchlorid giebt mit Platinchlori'einen ähnlichen Niederschlag. Es muss daher vor der Reaction etwa gegen-wärtiges Ammonsalz durch schwache Gliihung beseitigt werden. Diese Unlös-lichkeit des Ivaliumplatinchlorids in weingeisthaltigem Aether macht dieses Salßzur quantitativen Bestimmung des Kalis brauchbar. Die Kalisalzlösung, weld ieauch Salze des Natrons, Kalks, der Magnesia enthalten kann, wird mit Salz-säure versetzt und eingedampft (um die Basen in Chloride so weit als mögli®' 1überzuführen) und dann mit einem Ueberschuss Platinchlorid versetzt, um d 1 ®ganze Menge Kali und Natron in das Doppelchlorid umzusetzen, dann einge*trocknet und zuerst mit absolutem Weingeist, dann mit ätherhaltigem Weingelbausgewaschen, getrocknet und gewogen. Ist das Alkali als Sulfat zugegen, s °muss es zuvor durch Baryumchlorid in Chlorid umgesetzt werden. Das KaliuW*platinchlorid wird völlig getrocknet und gewogen (KCl,PtCl 2 xO, 19314=1^-[K=39,144] oder x 0,19247 = KO [K=39]). Man kann auch das Platins»' 2glühen und auswaschen und aus dem verbleibenden Platinmetall das damit 1,1Verbindung gewesene K berechnen (PtxO,4783 = KO [K = 39,144] od elx 0,4762 = KO [K = 39]). Das Kali wird auch als Kalisulfat, KaliumchloriwKaliumtartrat gewogen.

Die Kalisalze färben die äussere Löthrohrflamme, Gasflamme oder '' ,eFlamme des darüber gegossenen, erwärmten Weingeistes violett, welche FärbuoSdurch eine starkverdünnte Indigcarminlösung oder blaues Kobaltglas betrachtet?roth erscheint. Hierbei verschwindet für das Auge die etwa gelbe Färbungverursacht durch Anwesenheit von Natronspuren.

Zur Erkennung freien Kalis (und auch Natrons) und Kalimonocarborn 1 ' 0in Mischungen lässt sich in vielen Fällen Sublimatlösung und präcipitirt" 1Kalomel anwenden, indem bei ersteren rothes Mercurioxyd, bei letzterem graU eSbis schwarzes Mercurooxyd abgeschieden wird.

Toxikologisches. Aetzkali zu 1,0 und mehr in die Verdauungswege e' 1 !'geführt wirkt als Causticum und kann in wenigen Stunden den Tod herbe 1 'führen. (Vergiftungen mit Aetzkali dürften höchst selten vorkommen, da lUder Technik und Oekonomie dasselbe durch Aetznatron ersetzt wird). Geg eirgifte sind Essig, Citronensaft, Weinsteinpulver, verdünnte Citronensäurelösuog»fettes Oel, Milch, Schleime. Der Nachweis einer übergrossen Menge Kai' ,l 'den Contentis dürfte in den meisten Fällen, wenn der Tod nach 24 Stunde 0eintrat, nicht mehr, wohl aber in dem Erbrochenen möglich sein. Der Unte 1sucliungsgegenstand wird mit Salzsäure angesäuert und mit Weingeist extrali"'

(1) Apparatus ad claros pednm Donnb.

Appareil pour les cors du docteurDonne.

Kali caustici fusi 2,5.

Solve in

Aquae destillatae 7,5.

D. ad vitrum epistomio cautschuccianeomunitum.

S. Vorsichtig!

Lapidis Pumicis 15,0 ad 20,0formae cubicae vel oblongae.D. ad scatulam.

S. Der Bimstein wird mit der Flüssig-keit befeuchtet und damit der Leichdorn .gerieben.

(2) f Causticum Vieniiense fusuiu-

Bacilla escharotica Viennensia. L^P 19causticus Sigmund . CausticumViennense Filiios.

Vf Kali caustici sicci 100,0

Calcariae ustae pulveratae 50,0.

Mixta in vase ferreo liquata in modi')"^ferreum bacillarium caletactum en 11dantur.

Die bis zu 10,0 Ctm. langen und cir®'0,4 Ctm. dicken Bacillen werdenBleifolie umwickelt und in dicht Sschlossenem Glase aufbewahrt.