Druckschrift 
Gallerie hervorragender Therapeutiker und Pharmakognosten der Gegenwart
Entstehung
URN (Seite)
  
Einzelbild herunterladen
 

GEORG I )IÎ V(; i :> l >< >RFF

Heute bieten wir unsern Lesern das Porträt eines Gelehrten, dessen Nameihnen ebenfalls wohl bekannt und hochverehrt ist. Hr. Georg Dragendorff, Professorund Director des pharmaceutischen Institutes an der Universität Dorpat (Russland)wurde in Rostock (Mecklenburg) als Sohn des D r med. Ludw. Dragendorff am20. April 1836 geboren. Er besuchte bis 1853 das Gymnasium seiner Vaterstadt,trat dann als Lehrling in die Apotheke des D' Fr. Witte ein, absolvirte im Herbst185G das Gehülfenexamen, im Sommer 1858 das Apothekerexamen, siedelte dannnach Heidelberg über, wo er Iiis Ostern 1860 verweilte. Von da an bis /.u Ostern1862 war er am chemischen Laboratorium der Universität Rostock als AssistentFr. Schulze's angestellt, er erwarb 1861 auch den Grad eines Doctors der Philosophieund folgte 1862 einem Rufe der pharmaceutischen Gesellschaft in St.-Petersburg alsRedactor der zu gründenden pharmaceutischen Zeitschrift für Russland und Leiterdes chemischen Gesellschafts-Laboratoriums, in welchem die gerichtlichen Unter-suchungen für die St.-Pctersburger Regierung ausgeführt werden. Im Herbste 1862übernahm er zudem das Sekretariat der bezeichneten Gesellschaft. Im November 1864wurde Dragendorff zum ordentl. Professor der Pharmacie und Director des pharmac.Institutes der Universität Dorpat erwählt. In seiner Stellung als Professor versaher in den Jahren 1883 bis 87 das Amt eines Prorectors der Universität. Imrussischen Staatsdienste avancirte er zum Staatsrath, sowie wirklichen Staatsrathund es wurden ihm allmälig der Stanislaus-Orden 2 le1 ', der Annen-Orden 2'"', derWladimir-Orden 4""' und 3""' Klasse verliehen.

Schon 1872 wurde Dragendorff von der Universität München zum Ehrendoctorder Medicin creirt, 1885 erhielt er für seine Verdienste um die Pharmacie die goldeneHanbury-Medaille. Von über 40 Gesellschaften wurde er im Laufe der Zeit zumEhren- oder corresp. Mitgliede ernannt, was genugsam für die allgemeine Aner-kennung zeugt, die ihm zu Theil wird.