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Deutsches homöopathisches Arzneibuch : Aufzählung und Beschreibung der homöopathischen Arzneimittel nebst Vorschrift für ihre Bereitung, Prüfung und Wertbestimmung
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hat, mit 3 cm 3 Wasser einmal kräftig durchschüttelt. Nach dem Ab-setzen wird die wässrige Schicht zu dem zuerst Abgelaufenen Hinzu-gefügt und die ätherische Lösung, die nun fast allen Farbstoff wiederan das Wasser abgegeben hat, in ein Medizinglas gegossen. Derwässrige Rückstand wird dann in derselben Weise noch zweimal mitje 25 cm 3 Aetlier ausgeschüttelt, der 1Q% Alkohol enthält, und zumWaschen dieser zweiten und dritten Ausätherungen jedesmal 1,5 cm 3Wasser verwendet.

Die Aetherlösungen werden durch Schütteln mit 23 Gramm ge-branntem Gips entwässert und in eine Glasstöpselflasche filtriert, inder sich 50 cm 3 Wasser befinden. Die dritte Ausschüttelung, in derfast gar kein Alkalo'id mehr vorhanden ist, wird nicht sogleich zu denbeiden ersten Ausschüttelungen hinzugefügt, sondern zum Nachspülender Medizinflasche und des Filters benutzt, sodass auf diese Weisekein Verlust an Alkalo'id zu befürchten ist.

Zu der Flüssigkeit werden 3 Tropfen alkoholische Jodeosinlösung(1:250) und kubikcentimeterweise Hundertstel-Normal-Salzsäure zuge-setzt, bis nach jedesmaligem kräftigen Umschütteln die rote Farbe derwässrigen Schicht verschwunden ist. Alsdann wird so lange tropfenweisemit Hundertstel-Normal-Kalilauge versetzt, bis eben die erste Rötungder wässrigen Schicht zu bemerken ist, wobei selbstverständlich nachZusatz eines jeden Tropfens Hundertstel-Normal-Kalilauge kräftig um-geschüttelt wird. Durch Subtraktion der angewandten Menge Hundertstel-Normal-Kalilauge von der angewandten Hundertstel-Normal-Salzsäureergiebt sich die vom Alkalo'id gebundene Menge der letzteren, worausdie Menge des Alkaloids zu berechnen ist, die mit 4 multipliziert denProzentgehalt der Essenz ergiebt.

§ 16.

II. Bestimmung der Alkaloide in den nach § 3 und § 4 hergestelltenEssenzen und Tinkturen.

Bei Anwesenheit von Fett 1 ).

25 Gramm Essenz oder Tinktur werden auf dem Wasserbade vomAlkohol befreit und der Rückstand in 10 cm 3 Wasser gelöst resp. an-

') Vergl. Keller, Festsclir. d. Schweizer Apoth. Ver. 1893, pag. 97.