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Deutsches homöopathisches Arzneibuch : Aufzählung und Beschreibung der homöopathischen Arzneimittel nebst Vorschrift für ihre Bereitung, Prüfung und Wertbestimmung
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Erste Abteilung.

A. Räumlichkeiten und Gerätschaften,

1. Räumlichkeiten.

Es ist schwer, ausführliche Vorschriften für die zur Einrichtungeiner homöopathischen Apotheke nötigen Räumlichkeiten zu geben, dawir von vornherein überzeugt sind, dass die Ausführung derselben inkleineren derartigen Anlagen und bei selbstdispensierenden Aerzten aufSchwierigkeiten stossen dürfte. Grössere Anstalten bedürfen ausge-dehnter und gesonderter Räume für den und jenen Teil ihres Ge-schäftes, während bei kleineren dieselben nur der Geschäftsausdehnungzu entsprechen brauchen.

Hauptregel ist es: bei der Bereitung und Aufbewahrung homöo-pathischer Arzneimittel alles zu vermeiden, was die Reinheit diesermeist sehr subtilen Präparate im mindesten zu beeinflussen im ständeist. Dahin gehört der Einfluss des Lichtes, des Rauches, starker Ge-rüche u. s. w., der der letzteren auch insofern, als starkriechende, zuhomöopathischen Zwecken zu benutzende Stoffe die übrigen verunreinigenkönnten. Sie sind deshalb stets gesondert von diesen zu halten. Ebensomüssen sämtliche homöopathische Mittel, Tinkturen sowohl als Potenzen,vor Sonnenlicht geschützt werden. Gifte sind selbstverständlich nachden Landesgesetzen zu verwahren und zu behandeln.

Die Mobilien müssen aus trockenem, geruchfreiem Holze angefertigt

sein.

2. Gerätschaften.

Flaschen und Gläser. Sowohl für indifferente Stoffe, als für Arznei-mittel sind nur neue, gutgereinigte Flaschen und Gläser zu ver-wenden.