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Kürze gegeben, mit Vermeidung aller ursprünglichen, oft sehr weit-schweifigen Beschreibungen der chemischen Vorgänge. Der geübte Apo-theker ist mit diesen Arbeiten vollkommen vertraut, er hält sich strengan die Vorschrift und entgeht dergestalt dem Irrtume und dem Missgriffe.
Für Herstellung der auch anderweitig gebrauchten chemischen Prä-parate sind hier meistens keine Vorschriften gegeben worden. Die insteter Ausbildung begriffenen chemischen Fabriken arbeiten mit einersolchen Sorgfalt, dass es dem Apotheker möglich ist, seine Präparateaus ihnen zu beziehen. Erscheint ihm dies aus irgend einem Grundenicht ratsam, so giebt ihm jedes grössere Handbuch der Chemie ge-nügende Auskunft, wie er dieselben anzufertigen hat. Wir halten jedochdarauf, dass die gekauften Präparate mindestens den Anforderungendes Deutschen Arzneibuches entsprechen.
Die Anfertigung solcher Präparate, bei welchen die übrigen in einerOffizin vorrätigen Medikamente irgendwie beeinträchtigt werden können,muss selbstverständlich in besonderen, für diesen Zweck bestimmtenRäumen erfolgen. Wir weisen im Kapitel »Räumlichkeiten« darauf hin.
Zur Herstellung der Essenzen aus frischen Pflanzen sind in derAbt. D. (Seite 17) und in der Abt. F. (§ 1 — 3, Seite 29—31) aus-führliche Vorschriften gegeben. Streng sind dabei die Hahnemann-schen Regeln beobachtet worden, und nur bei einzelnen wenigenMitteln haben unwesentliche Abweichungen stattgefunden, indessennicht ohne Einverständnis mit ärztlichen homöopathischen Autoritäten.
Im § 1 (Seite 29) ist die Herstellung der Essenz aus saftreichenPflanzen gelehrt, deren Saft mit gleichen Teilen Weingeist gemischtwird. Die Essenz aus den nach § 2 (Seite 30) zu behandelndenPflanzen lässt sich nicht durch Auspressen des Saftes herstellen, ohnedie zuvor zerstossene Pflanze etc. mit Weingeist anzufeuchten, um denverdickten Saft zu verflüssigen. Hahnemann schlug einen Mittelwegin diesem Falle ein, da er derartige Pflanzen nicht wie trockene Sub-stanzen digerieren wollte.
Diejenigen Pflanzen, welche nach § 3 (Seite 31) behandeltwerden, enthalten meist viel zähen Schleim. Ihre Behandlungsweisenähert sich der Herstellung der Tinkturen. § 4 (Seite 32) lehrt dieHerstellung der Tinkturen aus Drogen etc. Dieselben müssen grob ge-pulvert werden, nur tür einzelne Mittel gilt die an betreffender Stelle