gültig für die homöopathische Pharmacie, denn an jene Arznei-prlifungsbilder hält sich der Arzt bei der Wahl seines Heilmittels. —
Dass diese Grundsätze die richtigen waren, bewiesendie der ersten Auflage zu teil gewordenen Anerkennun-gen, von denen folgende wörtlich anzuführen ich mich fürverpflichtet erachte:
Das unterzeichnete Direktorium des homöopathischen Centrai-vereins Deutsehlands beurkundet hierdurch dem Dr. Willmar Sehwabein Leipzig, dass die Mitglieder des gedachten Vereins über das von ihmherausgegebene Werk »Pharmacopoea homoeopathica polyglotta,Leipzig, 1872«, auf Grund und im Anschluss an die von 48 homöopa-thischen Aerzten über dasselbe abgegebenen Gutachten und in Erwägung,
1) dass es bisher an einer homöopathischen Normal-Pharmakopöe ge-fehlt hat, welche sich in völliger Uebereinstimmung mit den vonden Arzneiprüfern für die Zubereitung des betreffenden Arznei-präparats aufgestellten Regeln befindet und den in der Homöo-pathie gültigen Potenzierungs-Skalen Rechnung trägt;
2) dass den Apothekenrevisoren somit bisher keine Gelegenheit ge-boten war, einen richtigen Massstab zur Beurteilung homöopathischerApotheken zu finden;
3) dass die früher erschienenen homöopathischen Pharmakopoen dengegenwärtigen Bedürfnissen homöopathischer Aerzte und Apothekerinfolge Einführung einer grossen Anzahl neugeprüfter Mittel nichtmehr genügen,
erklärt und beschlossen haben:
dass die vom Dr. Willmar Schwabe herausgegebene,vom Dr. S. Hahnemann in das Englische und vom Dr.A. Noack in das Französische übersetzte Pharmacopoeahomoeopathica polyglotta sich in Uebereinstimmung mitden von Samuel Hahnemann und den übrigen Arznei-prüfern für die homöopathische Arzneibereitung auf-gestellten Regeln befindet; und da nur ein Festhaltenan diesen Regeln einzig und allein drohender Korruption