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t>) Die Blätter, Blüthen, Kräuter, Rinden, Wurzeln, Saamen und Gummata, die süß-schleimigen, sowie anderen Früchte, alö Datteln, Johannisbrod, Feigen, Rosinen, Se-besten, Weinbeeren :c. erfordern ganz trockene Aufbewahrungsorte, die Blätter, Blüthen,Kräuter, Rinden, Wurzeln und Saamen sind dem Zerstörtwerden von Milben sehrausgesetzt, müssen daher öfters ausgesiebt und gereinigt werden,v) Alle Antimonpräparate sind unter ^ntimonmm llunAkrio. opt. zu finden.
Farbartikel, welche nicht unter den Specerei-Waaren verzeichnet sind, stehen unter denDroguerien, und zwar deßhalb, weil dieselben mehrentheils auch auf den Droguerie-Preisverzeichnissen notirt sind, als chemisch bereitete u. s. w.k) Alle Oele gehören in gute trockene Keller.
s> Findet sich ein Artikel, z. B. Pfeffer und andere Waaren nicht in dem Verzeichnisseder Specereien, so kommt er zuverlässig unter den Droguerien in der lateinischen Be-nennung alö ni^rum u. s. W. vor.
K) Die mineralischen und vegetabilischen, trockenen und flüssigen Gifte, alle in kleinerenGaben schnell wirkende Artikel (vi-gsties:c.), z.B. Kummi lZuttss, Isi-tarus ömstieus,die betäubenden Extrakte, Kräuter, Saamen (Mrootios), inksrnslis, Opium,
?ko8plwru8, die Quecksilber-Präparate, mehrere Oele und Wurzeln, 01.iiacl. Lllsbori zc. sollen unter besonderen Verschluß der Prinzipale, Provisoren oderMagaziniere gehalten werden,k) Folgende Gegenstände kommen in dem Werke nicht vor: Aale, Austern, Fischrogen,Lachse, Makrelen, Neunaugen, Thunfische und mehrere andere Fische ähnlicher Art,Baumwollen, Schafwolle-, Flachs-, Garn- und Seiden-Waaren, Gummata, Oele undSaamen die nicht in officineller Anwendung oder außer Cours find, Liqueure, Parfü-merien und den Haarwuchs befördernde Oele; Butter, Schinken, Schnecken, Cham-pignons, Trüffeln, edle und unedle Steine, Theer, Thran, Blutegel und andere Würmer.
München, im März 1839.
Der Verfasser.