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Francisci Philippi Florini ... Oeconomus prudens et legalis oder allgemeiner, klug- und rechts-verständiger Haus-Vatter : bestehend in 9 Büchern
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Das Andere Register über die Rechts - AtMerckungett.

jicht/als bey aNdermVieh haben ibiä.von ihnen wird muß man behutsamlich das l^rere^s unterscheiden

der Zchend entrichtet iO;8 !bl6. wo man grössere Zinsen zu begehren befugt seye

Figeuner sollen nirgend gedultet werden f z8.ob sie von no. mit denselbm baden die jährliche Gülten/Pachte

einem jedweden sonder einige Ursach/und obgleich kein und Gefalle grosse Gleichheit. ibi6.

Verbrechen aufsie gebracht werden kan/umbgebracht Zoll/ ob für das Pferd / daraus man reitet / ein Zoll zu

werden können. s zF zahlen. 916

Zinn/wiersvon Bley zu unterscheiden. 186 Zuchr-HausersindvorungeratheneKinder und andere

Ziiift wttden bey dem Lonrrsüu muru! gemeiniglich 49

bevunqen/welche an sich selbst betrachtet weder vor bös Züchtigung der Kinder/ wie weit sie sich bey den Eltern

noch schandlich zu hatten i O?.f,nd weder dem Göttli« erstrecke. 48.4?.

chen/ noch natürlichen/ noch Völcker- Recht zu wider zünssre unter den Handwerckern/sind löblich angeord-^

ibi6. bey denselben hat man vornemlich auf die in de- net 1^2.6. wasdabchzu beobachten ibici. ihreFrey-

nen Rechten äecermlnirle czuancität zu sehen, ikiä. Heiken. ibiä.

Zins von Zinsen zu nehmen ist nicht erlaubt ibici.hören ZurrmcIen ist in den Reichs-Abschieden bey Miirunz

auf/wannsie dem Capital gleich sind ibicl. von ihnen ^i^er willkührlichen Straffe verbotten. 10

Bericht an den Buchbinder/wohin nach folgende Kupffer einzubinden

seynd.

In dasÄndereVuch seynd folgende»

i. Grund- Riß eines vollständigen Mayer-Hofs. pag 2z?

>1. 11. Ein im Riß entworffenes Bräuhaus sambt dessen ZuaelM 247

!>s. in. Grund des Brauhauses» 25z

iv. In Profil angezeigtes Bräuhaus. 55z

v. Eine Pserd-Mühl mit zweyen Gängen. 25,

vi. Innerliches Ansehen einer Feuer-Spritzen. 256

vii. Eine starcke Preß nebst demDruckwerck der Olivem 259Z^s. vm. Eine Baum-Presse. - 261n. ix. EineWinden-Preß» 262

x. Wasser-Leitung. 29z

n. xi. Ein grosses Pomptverck/ einen Sumpf auszuschöpfen. 505

z>i. xii. Eine von Holtz gemachte Stock-Pompe worbey nichts von Eisen- z 05

n. xiii. Entwurffeines Mühl-Gangs» )o8

5l. xiv. Emwurss einer Pferd-Mühle. ziz

i>s. xv. Eine Mahl-Zcin und Schleiff-Mühl. Z14

x vi. Eine aufgerichtete Säg. ?2<?

I>s. xvii. Das eusserliche Ansehen einer Hand-Mühle. Z21

x vm. Eine von Holtz gemachte Feuer-Spritzen. 327

xix. Ein Bretwerck sambt angezeigten Rinnen< 324i>k. xx. xxi. xxii. Das freystehende Hans/ das bürgerliche Wohnhaus/das bürgerliche

Land-Haus. 326

N. XXIII. XXIV. XXV. Qeometn. Z42

^s. XXVI. XXVII. Von Fässer vittret». z 56

n. xxvi. xxvil. Von Sonnen-Uhren. , z66

Ins FünffteÄuch^

n. xxvm. Von Stangen. 956

55. XXIX. Allerhand Huf-Eisen. 9Z 5

xxx. Aderlaß Pferd. ^

Ins Sechste Such,xxx. xxxi. Von Seiden-Würmern. 1 127

Ins Achte Vuch,

XXXI!« Ein ansnmirter Mellfch. 4^

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