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Francisci Philippi Florini ... Oeconomus prudens et legalis oder allgemeiner, klug- und rechts-verständiger Haus-Vatter : bestehend in 9 Büchern
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Über die m diesem Werek beftMche Recßcs-Anmer-

ckungen.

Ä.

^Tademkett/Mtßbräuche und Gaffer derselben pag.

57

Ackerbau werdavon geschrieben 544. isteineehr-licheHandthiemngibicl. 545. nothwendig und nutzbar545- <n demselben wird dimh des Gesindes Nachlässig-keit viel verwahrloset 546. Instrumema/so zum Feld unsAckerbau gehörig/iind mit sonderbaren Freyheiten verge-hen 556. nach der Erndte muß der Haus-Vakter dieHalme umgestürzt lassen / wann er keine Weide für seineSchafthat 569

Act'crleuee sind nicht zu verachten/ sondern vielmehr allesLobs werth 546. sollen die Zeit den Acker zu bauen fleissigbeobachten 67

Aecker/wann die vorigen Besitzer zu ihrem eignen V^r,theil dem HailS-Vatter hiervon mitFleiß schlechte Nach-richt gegeben/so ist die Frage/ob er sich nicht in diesem Fallan ihnen erholen könne f <. 1. Ob derjenige/welcher einenfremdenAcker besäet/ dieFrüchte davon ohne Unterschieddem Eigenkhums-Herm überlassen müsse 577. 578-wasnach den Sächsischen Rechten hierinnen üblich ibiä.Adrocaren ziehen bißweilen Geivijsenloser Weile diePro,cessenauf/ oder begeben sonst listige «Slücklein 142. wieeinGewissenhafftersoll beschaffen seyn 142» Ein verstän-dig,und Christlicher istzu erwählen ibiä.Zsebrenleesen/gehörc den Armen 617

^-lck/mia.was davon zu halten 141

AUmanden/wasdarunter zu verstehen 8) 6

Allmojen/ sollmanwilliggeben»»s. davon find müssigeund starcke Bettler auszuschliessen 116. denen rechtenBettleni und Armen zureichen «5 s. 1 >9^

A're sind bey den Römern in grossen Ehren gehalten wor,den 96. können nach denLanonischen Rechten zurZeug-schafft gtjwilngen wor den ibiä. in peinlichen Sachenwirdihnen die Straffe in etwas gelindert ibid. diepein-liche Frage im höchsten Grad magmitiimen nichtieicht«tich genommen werden ibiä. haben sonst stattliche Frey«heuen ikicj.

Airer/wclcheSdaszumEbessand tüchtig und rechtmassigesey 19. kan auf zweyerley Weise angesehen und benach«tee werden ibid. dem Alt« wird mden Rechten viel zuge-lassen 96

Alrhanen mit denselben hat es «ine gefährliche Beschaf-fenheit/ wann sie mcht wol mit Löhnen oder Geländernverwahret sind / daß niemand Hemmer stürben kan 210.In den Nürnbergischen Statuten find dieseGebäude garverbokcen 210

Amtleur S. Verwalter.

Attatomke was dabey zu beobachten 126*

Anlchen Aemter warum erfunden worden I IQ

Ansiands Sriefe / was sie seyen/und worinn sie bestehen

Ivf

ist nicht allein bey den Gewachsen/ fondernauch besondern/ sowol lebendigen als leblosen Dingen

anzuttess-n

Apor^cckcr sollen ohne Verlaub der Obrigkeit kein Gisstv.rtai.ssen 692. haben mit den ^leäici8 grosse V«r-wandjchafft 128. ^ wie sie beschaffen seyn sollen !b!ä'

IZA

Apttl/ wo die Gewonheit in April zu schicken herkomme471. dasselbe kan umerweilen zur Injurien -Klag Ursachgeben 47,

Arme sind von vielen Kayfern reichlich unterhalten worden

11 s. ihnen soll ein jeder Christ steuren 115. ob ein Ma-gistrat das armen Leuten Testaments-weis vermachteGeld einem Armen höchstbedürffligen allein könne zuwenden: i6.Wer eigentlich für arm zu halten 117. ih-nen sind in denen gemeinen Rechten unterschiedlicheFreyheiten mitgetheilet worden 117. Ihre Beschwer-den ibici.

Armen-Räsien / wie sie können bereichert werden 1! f.

116

Armur / auf was Weise einer darein gerathen könne

1.7

Arzney Runst soll niemand treiben/als der es befugt >191 z 6. weicher Gestalt einigen Weibs. Personen zugelassenkranckenFcauens-Pcrsonen/ Artzney-Mittelzu reichenibicl. ist nothwendig und nützlich 121. * wer sich derselbenzu unterfangen ibiä. ^darzu sind nicht zu lassen die Wei»der ibicl. * Geistliche und Mönche 122. -5 Hurenkinder

12 Juden ibiä.* Theriackskramer / Landfahrer zc.ibicl. * nicht auszuschliessen sind die Oculisten undWlüld-Aertzte 12). wie eigentlich die Aerlzle sollen be,schaffen seynibiä, unter ihre Verrichtungen gehöret dieBtsichkigungderWunSen/ was dabey Rechtlich zu be-obachten -24. können sich unterschiedlicher Pri-vilegien bedienen 127. * >'hre8s!aria ibiä.^

Aryc / soll seine ?ro5ellion nicht überschreiten 119. inseiner Knnst erfahren seyn ibiä. ander Cur des Patien-ten mchis versanmcn ibiä. seinen P.uienten unterrich-ten/ was ervorSpeisen gemessen/ und wie er sich ver^halten soll !bic!> weicher den Krancken durch Unerfahsrenheit und Nachlässigkeit verwahrloset/daß er sein Lebenlassen muß/ dcr ist von der Obrigkeit mit willkührlicherScraff zu belegen 120. hac er mit Fleiß und Vorsatzden Krancken ums Leben gebracht/ so ist er auch amLebenju straffen ibicl. Worinn der kleciicorum Kunst be-" Ff siehe