Druckschrift 
Francisci Philippi Florini ... Oeconomus prudens et legalis oder allgemeiner, klug- und rechts-verständiger Haus-Vatter : bestehend in 9 Büchern
Entstehung
Seite
845
URN (Seite)
  
Einzelbild herunterladen
 

Viertes Buck» 845

ordnung / doch allem im Herbst und Frühling, als sthiehet/indem dem N?ild an einen 6.heit die ^yung

von N'nchaelis biß' auf Georgs/ und daß solches abgestricket/ am andern Theil aber oasselblge aus

Aufrechen jederzeit mir Vorwlsscn Geschehe , zulas- den, Stand / und an einen andern Orc vertriebe»

jen. XVürdc aber in sollen Aufrechen / jemands wird so »stauch daher das Cioster Nlüldenfurrh/

em/ oder mchr junger Holyschüß / ausrclssen / der der Jagd zum Nachtheil den Walo mir Vlch zu

sollvonjeven is.PftnningStraff nebstden Pfande betreiben/ und das Screurechen andern zu über«

Geld /verfallen seyn. Darum dann auch unsere lassen nicht befugt. V.R-N).

Forsk-Leuc/um besserer Sicherheit willen al .e sol-che Fütterung und Sereu die in ihrer Verwaltung/ ^ciZ. z. k.auf- und zusammen gerechcc / vor den Abführen / ,

oder Eintragen oder / da es nicht jedesmalen seyn ben Misteln und Vogelnestern ist ebenfals

ksudte / Kernach be^ der Unterthanen Mauser mit ^^bey dem z; Cap §.z öc teqq. dieses Vuchsgehaiid»Fleiß besichtigen sollen. Welches Haydmahen oder let worden. Davon die Churbayerische Forst- Ordn,^.«ydrechen auch alsdann verbotlen werden kan/wann p- > z K kubr. keinen Baum von derMlistel oderdadurch der Iagd - Gerechtigkeit ein mercklicher Ab- Vogelnester wegen abzuhauen/ oder zu verlesen ,c.bruch beschiehet/und den Wild nicht allein die Atzung ab- Abermalen nachfolqende Vorsehung gethan : LTlach-gestrickt/ sondern auchselbi.zes aus stmen Stand verlrie- dem sich bißher offc begeben / daß vonderMistelden/allermassen hiervon bey dem «.i^ncci-p. ,.clec-l 16. unv Vogelnester wegen / viele ZSäum verleyc zumN.4. folgender Massen zu lesen. Ob nun gleich der ^nn- Theil gar abgehauen/und dadurch nicht allein a»,Haber besagten Klosters nicht allein das Vieh auf denselben/ sondern auch an andern mehr Bäumen/die Hut zu treiben/ sondern auch denen teuren geg 'N so damit umgeworffen/ nicht geringer Schaden ge-emenHchfer-Finnß dasStreu undt1? rechen zu las- tkan worden/soll dasselbe hiemitbey fünff Guk e»?sen sich unterstehet; Iedannoch aber und woferne von jeden solcher Gewalt vsrleyten oder abgekaue-dadmrch der Iagd-Gerechtigkeit/die ^Lu G-». Herr- nen Baum / unnachtasslg zu bezahlen ernstlich ver-schafft auf bemeldten V?alo von gedachten 'Inn-s borten seyn,

Haber gestanden wird/ein mercklicher Abbruch ge^

?as XXX. Capitel.

IZ.MI Bau-Hoitz / und der reSten Zeit dassMge

zu fallen.

Innhalk. dem man zeitlich Einsehens gehabt/ mit zweyen

' oder drey Stammen kan abgewendet werden / da matt

tz. I. Ordnung wird gerühmt/da zu gewiesen z-iten der Bauten durch langer unvorsichtiges Nachsehen/wol mit zwantz'g/

HäuserundSkädclbeüÄti^elw.rven /o^ dreyssig oder mehr Stammen/den Schaden nicht ver,

seyen. §. 2, Woher das Hoitz von dea Unterrkanen^ur ^ ^ ^

Ausbesserung und zum bauen zu nehmen se»)e. h. z. Müssen v^^.nrmi. ^ o ,

darum Ansu3)unq thun. Ordnung / dle hle ume^ gehalten §. 2. NUN IlNtkrtygNtN LlgeNtyUNmchL

wird. H .4. Lauhoiy,'van,lu..dwoes',u m.-n. An. zungen besitzen/so soll und können sie auf solchem Fall in

bere Aeodachlun-en / wiees;u Me.. seye werden angew.e j^rem Foi stso viel Holtz fällen / als sie zum bauen vonnö-

sen. Mangel der ordentlichen?e,r Unfällen wie es zu erse- / >-.6

zen. §.6./.z. Pflichten derForst B^-ers- - N''d flcissx then haben werden > doch Mit ^lufsicht /daß dieWalder

qes Aussehen wird emgeschärfft UII^ rccommcncli.vt. nicht gantz abgeodet/ und also die Wtldfuhr zugleich Mit

zuschanden gemacht werde. Weil aber nicht alle bey dem

§- r. guten Vermögen sind/ so soll dieHerrschaffr/absond'r-

' S ist nicht leichtlich eine Crbare Dorfs- lich / wann sie ohne dem nmHoltz genugsam versehen ist /

und Bauei schajfr/in derer nicht unter den deren Unterthanen/bey diejem unentbehrliche ?)?angel zu

' " Nahrhafften Unterthanen und guten Hülffkommen/und ihnen mit genügsamen Vorrath an

Haushaltern etliche liederliche Haus- die Hand zu gehen/sich lassen angelegen seyn. Jnwel-

Ubel sollten seyn / die viel lieber das JH- chem Stuck vor allen vle VarterlicheLiebe des frommen

rige den Armen / die vor dem Zapffen Fürsien von Anhalt Johannis / dessen schon in dem

sitzen/geben/als daß sie es ersparen/zur Ausbesserung ih- II. Buch in den Juristischen Anmerckungen über den §. 8.

rer Behausung und zur baulichen Unterhaltung im Fall des 11. Capitels gedacht worden / Lobens- und ewiger

der Noth verbrauchen wollten : Durch welche Nachlas- Ehre würdig ist/ der einem jeden aus seinem Fo: st das

sigkeit die Bauern Hoffe da und dorten eingehen / und Bauholtz umsonst abfolgen lassen/mit diesen nachdenck-

die Gütiein mächtig geringer! werden. Daher ist dieses liehen Worten : Ich will lieber das mein L.and mie

ein herrliches Stuck von derVacterlichen Fürsorg/ die Häusern / darinnen lNenschen wohnen / als mic

man vonOberherrlicherSeiten/für die Unterthanen und VOaldern / worinnen das unvernünffrige Thiet

ihr Aufnehmen träget. Wann manzu gewiesen Zeiten/ wohnet/gezicret si'se. Allein dergleichen Fürsten kön»

etliche hierzu bestellte Leute derUnterthanenHauser, Sta- nen nun unter die sieben Wunderwerck gezchlet werden /

del und andere darzugehörige Gebaue genau besichtigen/ von denen man nichts mehr/ oder aufs höchste sehr wenig/

und bey ihren Gewissen redlich Anzeigung thun lasset / ob ausser was in der Gelehrten Büchern ist / sehen und fif,--

etwas daran aus Nachlässigkeit einqeganqen / oder soN- den wird. Dann seit dem der verkehrte k.»rio kam, den

sten der Ausbesserung vonnöthen habe / damit den ein- Eigennutz unter die Bedienten/und eine über den ord-'nt-

eingehenden und baufällig-werdenden Gebauen bald lichen hohen Stand gestiegene prächtige und lumn öls

wieder geholffen/und denen sich eindringenden Fehlern in Hoshaltung aufkommen lassen / so wird mehr au^ das

Zeiten mHste vorgebeuget werden. Zumalen ein Bau- eintragliche verkauften/ als verschencken gesehen. Daher

Ooooo z müs-