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Francisci Philippi Florini ... Oeconomus prudens et legalis oder allgemeiner, klug- und rechts-verständiger Haus-Vatter : bestehend in 9 Büchern
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753
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Viertes Buch. 75 z

Ordnung von dem "sehen0-VVcin. Ferner hat die und bestehet seidige entweder in einig >» iL^inerttKä>sscrl. Majest. von Beschreibung der Wein-Ze- Wein oder lNoft; oder an stakt dessen unÄelo : Je»henven den 18- Martii 1/46. folgendes ^enersl-vs- jenemLall muß der Gült-Bauer oder Innhaber demcrec pudjiciren lassen ; daß nehmlich die Ä.and-L.euch Herm so viel Eymer / als auf den Weinberg hasstet / ab,und alle die jenig- / so in dero banden Wein Zehend folgen lassen: angesehen die Bergherm gemeiniglich so-haben/ sie ftyn geistlich oder weltlich / niemands thaneGult von demWeinberg abhohlen,'wiewohlen auchausIesct 'lostcn keme Wein Sehenden ln den Kellern an etlichen Qrthen Herkommens / daß der Baur oderbeschreiben zu lassen nicke schuldig ft^n / sondern / Innhaber selbige dem Herrn in das Haus liefern muß;daß an allen und jeden Drehen der Wein^Fehend an In diesem Fall aber will ihm gebühren/ sothane Gült/den Wembergen / und von den Weingartnern im die er am Geld bezahlet / dem Aerm in feinem Haus ein-LNaisch beschrieben/ und die Unterthanen und man-- zuliefern/und wird sothane Gült/ die Weinsteuer: lcem„milch solche Beschreibung daselbsien zugestarren / Weinfahrt-Heller genennet. Vici. V^ekner.obs. prz<^.und den Wein^Zehenden / vermog derselben Ve- v »c. Weinschul/Weinsteuer. Bey beeden Gattun-schreibung/ nach Gelegenheit des Mlaisches/ zu rei- gen und Sorten ist dieses zumercken / daß derBerqher!chen schuldigsten sollen/ :c. Allein es wird dieses nun- sothane Gult nicht steigern kan / ob gleich der Wein-mehr nicht an einem Orth/wie am andern gehallin/son- berg gebessert wurde: I 2s.li 6.ss^ ocgr.vicj lu!6.dcrn es nehmen theils Zehend-Jnnhaber auch den Zehen » l'ir. L. locsr^ n. 6. sä rir. if. n. 11 s. Lcden vom Most in der Vresse/und gehet man also nachdem seqq.özccbvv. s6^reurl. v.i.O.2y.lK.7. Ir L. Wie-alten Herkommen / und nach der langwiekrigen Ge- wohlen der Jnnhaber/wann er den Weinberg ciere j .ri-wohnheit. Ira vierkerr. in ^iramenr. pracA sä spe- ren und verderben joltc/ dannoch die im Grundbuch ein-cul. 5pei6el. voe. Zehenden, vers. Von Beschreibung geschriebene Zahl völlig zu entrichten schuld>g und gehal-der Wein- Zehend/zc. Neckst dem Wein gehend/ ten ist/srZ .I .20z. I.von denGült^undBeechFgibt es auch noch die Wein -Gült / welche die Bauern Wem befihe ferner Fürst!. Würtenbergische Herbst,oder Innhaber ihrer Herschafft zuliefferngehalten sind/ Ordn. §.40.

Das Kapitel.

Was naK der Weinlese zubeobaMen.

-^nnbalt. Man bindet den Wemstock / als hatte er eine Missethat

. . k einwe -ehren. H. 2. Nun muß der begangen/an denPfahl/er tragt eine ströhemenSmck an

" der W'nttcr die Lerq.Pfä!)ie ausziehen und v>rwal)rcn. dem Hals: aber er lehret uns hiemit/ daß/wann er nicht

§. z, Oen Bcrg III Wein-Hoitz erhalten, wie ? K. Fernere so angebunden wäre / er nimmermehr in die Höhe kom-

Fortietzunq der Sencke/wann der Grund feMchl, §. ?.W>e men / noch seine Früchte der Sonnen entgegen traaen

würde. Er würde aufder Erde ligend bleiben / und mit

Vetters wegen der Senck GrubVn'nnd neuen Pfädie. h. 3. der Zeit Versaulen. Ist nicht der Mensch/ in Sonderheit

Ein Rath auf den Wmtzcr/wegen der gesencklenLnde/Ach« die Jugend/em solcher Weinstock? hat sie nichtvonnö-

tunq zu geben. then/daß man sie binde/und wohl in dem Zaum behalte:

§. 1. damit/ bey eingeschranckler Freyheit / sie in die Höhe zur

Ach der Weinlese/ und also nach verrichter Gottesfurcht gezügelt, mit ihren Früchten der Tugend

aller die er Arbeit/Hat so wohl derXVein- dem Licht der Welt / und den Augen ehrlicher Leuth ent-

Garmer oder rvinyer als auch der gegen getragen/und von dem Indischen / das Leib und

Haus-Vatter selbst abermablabsonder- Seele faul und stmckend machen würde / abgewendet

l-che Stuckezubeobachten. Den Wein, werde, ^ulcis qu^ii trenis conttringencius elt puer.

gärtner oder Wmyer belangend/hat spricht l^sro.

dnselbige nicht allein / die Reb-Pfahle auszuziehen / und tLs wird nichts tvchtigs aus dem Knaben/

zu verwahren / sondern auch die niedergerissene Wein- Der ohne Zaum darein darf traben,

stöckewieder aufzul ichten / das gewachsene Graß und die Wie hart verfahrt man fonsten mit dem Weinstock/man

Posten Steine hinweg zu räumen/ den Grund zu verbes- unterwirfft ihn dem Jüdischen Gesetze / man beschneidet

fern/ die alten Stock bey schonen Wetter zu saubern/und ihn / wie der Wund-Artzt den pacienren bey dem der

nach der Lehr / welche wir oben angeführet / einzulegen. Brand überHand genommen. Aber dieses Schneiden

Daß man also nicht meinen muß / wann die Weinlese dienet zu des Stocks Fruchtbarkeit. So gehet GOtt

verrichtet / und man mit Beschickung des Mostes zu thun mit seinen Christen um / er beschneidet ihnen die Gesund-

habe/sbkönnen die Bemühungen in dem Weinberg wohl heit/ und schneidet ihnen zugleich die Gelegenheit ab / in

eine Wuk schlaffen. O weit gesehlet / wir haben nur böses Leben zu gerathen. Er beschneidet ihnen die Flü,

erst gehöret/was nach der Lese zu verrichten sey. Es bleibt gel der zettlichenGüter/last sie etwan durchFeur/Wasser/

doch die alteLew wahr: Vmiror sttiäus circumesc vi> Krieg/oder fönst böse Leute dahin nehmen: das hindert sie/

"62",. ^ damit sie mit dem verlohrne Sohn nicht in ein verruchtes

Wann der V0myer / was sem Amt von ihm Leben geraten mögen. Er nimmt die Scbönheit/ so ver-

fordert will versehen/ geht ihnen derPfauen-Stoltz. Und so ferner. Dieses

So muß er okn Unterlaß um und durch den Beschneiden istdem Stockund demMsnschen/weunec

kein Glotz noch Stock seyn will/gut. Wie lauffen aber

Biß wir nun diese Arbeiten nacheinander angehen/wollen indessen / nach dem Schnitt/ dem guten Wemstock die

wir zur Danckbarkett gegen GOtt / bey dem Weinstock Zähren herab! ein Tropffen schlagt den andern / und

ein wenig still stehen/ und uns in der Sitten Lehre/ wie wir dessen Wein ist weinen. Diese Thränen sind ein ersreu-

selbige mit einzustreuen gewohnt sind / anweissen lassen. licherVorbott der künfftigen guten Mostung undFrucht-

Ccccc bqrkeit.