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Francisci Philippi Florini ... Oeconomus prudens et legalis oder allgemeiner, klug- und rechts-verständiger Haus-Vatter : bestehend in 9 Büchern
Entstehung
Seite
747
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^viertes Buch. 74?

wob! zeitig in einem /odm Berg / einen ohngefehriichen Hend-Herm anzeige. ^66. ?t>rl.k??r. 6s surs

Ude- ,chiagmachen -vasuno wieviel ^Lem man sich zu- melli».c»p.Die>jeitigung derFrüchtabecmuß nicht

a lösten / uns o-e Gelegenheit yernach berichten / ausdch aus eines,eden pnvac Gutdüncken ret / sondern

n ui sich mir senen ^ein Gesäßen darnach gefaßt ma- aus eines fleißigen und embsigen Haus-Vatters guter

cZ^nkonN''. Welches ihm in der Thurfl.Sacvj. Wem/ lncencwn hergenommen werden. Ob aber diese Vers-

Gc^^rg^Ordn. ausdrücklich al>o besohlen wird. Ordnungen denen gemeinen Rechcen jo ähnlich / da-

vonkan bey dem rc>ll0vogel in O.sp. cjL eo,c,uo6juK

^cl §. 2. n. ^ap. eli cu-c. 6iez caoiculsr. cup. z. /. 14. nachgelesen wer'

Anrichtung der ^Nein^elter und Pressen

^ haben wir bey vcm z^.Cap. oes andern Buche ^ci euncl.§. vers. Worauf er dann ZUM

gewillt / auch daselbst erinnerr / daß heut zu Tag fast füttfften.

Wc!tt-I>eleer Aufbauen könne /^ welche?em,?ach auch ^^me^eme^mn ^

deti!vee>!.n nöldiae Verordnungen stellet / wie lothane ^ tugt i.eut^ zum ^lrbe,ten bey der Weinleje er-

Kti-er in guter Acht undVerwahrung / absonderlich zur werden / ^avon in po^cey-

Wunlese ^eitgehaltenwerden sollen/ davon zu sehen die ^^

Lkur-Wr^I. Brandenburg. U?einmeister--Ordtt. allen unsern retrechnecen ^mbc beuten / dak sie

srr.20.' Ckurfl.Sachs Weln -Geburgs^Ordn. verl. '^?^^er und Rnecht/

Wann befunden :c. 5- Fürst!. WiZrtenberg. gerbst--- ^ ^rbst. Arbeit / m,t er--

Ord>,. arc y. in verk. In allweg aber die Anord-- nem(vencht besteUen Uiid anncttmen/ un^ stch va-

»ninq beschehen / daß allenthalben die Releern zu ^ richten und E rsehe ? / Gp'ndc!/ Sträuben/

rec^eer Zeit gerüstet / die Geschir? und Vier gewast Dracb uno ^>r!tthot>n Vorrath zu haben / daß

<ert / und mit Bracken / ZSrirtern und anderer Auge- erst acgen dem Herbst grün nebn??»

kor wohl versehen werden auch an Spindeln/ 2)ie- gestatten / nach ei-

ren / und andern kein Mangel oder Verhinderung lesen Gesinl^n dieRrltcr^ZSaumzu trei bn und

erl^eine. Und weilen es auch 2>ann-Relter gibt/ da- >p^"nen /wke dann solche? eincs theils den Amt-

von wir ebenfalls an obberührter Stelle gehandelt ha-- in chrer gedruckten Rechnungs-Ordnung/

b^n / als ist zu wissen / daß diejenige / so sich dergleichen ^n uns ausgangen auferleget ist: L. ann solte und

Zxltr" bcoienen / dem Relrer/Herm einen gewissen wurde etwas h-nfliro von einem oder mehrAmbt^-

der entweder im Geld / oder in Most bestehet/ Unfleiff versäumet und ver.

bÄ nd ss-n ^-mitätaber derR-lter-H-n «-Erlöste werden/gedeckten wir dass lbige bey

eiaenckchmH ste-aeka5 -rg.quid.e.ul. c°. w'neinkommen zulaspnzc. Sonde:beillich aber ist

Lc I. 5. L. 6e Princip. »A?nr. ^ctcj. Lorvtr. 6e lk- ^^ ^ 'v^erner Wild auch eitt

Isn .-r.. 8- n. 2. -><' .b iLhrenbach. cic.lr. c-p. ^^nder bestellet / welcher in. Namen des Schenkü § 26. 6- I-em. §. z l. n. 4. den Schmd--Wc.n oder Most einnehmen muß/

^ ^ ^ ohne dessen Erlaubnus auch niemand den Zapfen zu^

^ci eunä vers. Vors dritte!t. cken/ und den Most ablassen darff. v.6. würcen--

berg. Herbst-Ordn. ant. 27. Weirers müssen auch

M>Is bey denen Kellern zu beobachten/ haben wir Relter^uben vorbanden seyn / welchen die Tröster

^ bey dem is-Lap. /. 1. des andern Suchs dar- aufzutragen / den S <^er gebührend zu beHauen/

gchm. »"b wieder abzuwerffen/ oblieget. Von dem weitere

H.ä §. z. vers. Vors vierte :c. Verrichtung / insonderheit aber/ wie man ihren Betrn-

gereyi^n zu begegnen/in gedachter roürtenbcrg Herbst-,1 lBn das ist auch hm und wieder in denen Herbst-- Ordn.arr.g.k -z.gehandeltwird. ^66. ^vlei-.adEh-^ Ordn versehen/ daß die V0einlest nicht zu frühe vor- renbach. 6.7r. csp. 20 ^ Lc 7. Übrigens aber müssengenommen / sondern die Zeitigung der Tranken wohl alle diese Personen also beschaffen senn / daß sie fromm/erwarm werde / davon wir vey dem nachfolgenden redlich und aufrichtig / und ein gutes Gerücht haben/Lap, em mehrers handeln wollen, v. Thurfl. Sacks srg.Orcl.LzmersI. p. l .rir. 26. aci6.8csmm. cls tervir.?Wein^GebürZs^Grdn. verl^ Nach dem grosser perlbn. lib. 2. czp. 2y. n. z. welches absonderlich imSchaden erfolget / wann man das Getraid unzel> Herzogtbum N?nrtenberg erfordert wird / allwo alletig schneidet / und ehe dasieibiqe reiff/ in di-? Felder zur Kelter behörige Leute jährlich zur Zeit der Weinlese«rciffee/ so soU man nicht schneiden / biß daß cin je-- eines jeden Orts ?lmbtman schworen müssen / daß siedes Gerald recht zeitig und re;ff worden / doch/ die 'tVeinleser befördern / die Nelter beobachten/n?0 ein Bauersmann so nahend ausgezehret / daß er und allen schändlichen Gewinnst / auch st» gar denkeine Speifi im Haus harte / und etwa in einen, Ort Argwohn desselben vermeiden wollen. Davon M se-ein Traid / welches nabend zeitig / schneiden k5nte/ hen IlVÜrtenberg. H-rbst^Ordn. s?r. 2 z. leq<z. X6ctmag er solches jRmeiden / doch / daß er es dem Ze-i »K iLhrenbach 6. i. /. z.

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