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Francisci Philippi Florini ... Oeconomus prudens et legalis oder allgemeiner, klug- und rechts-verständiger Haus-Vatter : bestehend in 9 Büchern
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640 Des klugen und Nechts- verständigen Haus VatterS

keine Umverwss, als die Erbschafft ist/besessen worden/ rnso.ptk.p.4.qu.2/.n.4.5eqci. /^nron ?sd.!ik.4.voll-em ganz anders ist. Wiewohl heutzutag auch indiesem jett.l^-mk.v^elenb. cons .9O .m9. Oicisc.Lovsrruv.Fall der bon« kcieiposscssor. so serner sich durch die ge- Nb. l.var.resol.c.z. vers. rerr>2 Lonctutio. ^acod.^s.nossene und verzehrte Früchtebereichert hat/dem Grund- nock.remecl. »s. recvp. p.zssess. öic»r^. )pr.?or.^.

Herrn einigenAbtrag zu thun schuldig ist: also lehret ttsrr- p. z. c. Z2» rlek. 28.0.17. Lc

Da6 XI. VII. Kapitel.

Bon Bewahrung der Heu-Fütterung.

Itwhalt. Viehstallen übersich hinauf ziehet/ rein erhalten wird;

5. l. Das Hm muß nach der Einführung wohl bewahret wer« lodern es ziehet auch das Stroh selbst solchen Dunst an

den. §. s. Welches am besten wird geschehen können/wann sich / daß er das Heu mcht berühren / hingegen das Heu

das Heu trocken eingebracht worden, h. z. Wie es in de. auf solche Weise von der Fäulung erhalten werden kan.

nen Scheuren und auf denBoden ju verwahren. H .4. Und H aber ^ilj> der ^ satter

w-°^" w-d-r d» n°ch

In welchem Fall ihm dann zu rathen / daß er das Heu

..§..1. , .. aufeinen etwaserhöheten Platz/ an einer in der Mute

'Leichwie in keiner guten Sach gnug ist et- fest und starck gesteckten Stange Schoberweiß ausrichte/

was erworben haben / wo dasselbige nicht darneben unren etwas weit zusammen schlage ; hingegen

gebührlich unterhalten wird : Also ist es oben spitzig mache/ daß das Wasser abschießen könne/

auch in dieser der Haus - Lehre vom Heu ziemlich mit Stroh bedecke/ mithin es unter freyen Him-

und Grommet wohl zu mercken nothig: mel also Tag und Nacht stehen lasse; massen es derge-

Es brauchet schlechte Kunst ein grosses Gut zu kriegen; stalt Wind/ Regen / und Scknee / sonder Schaden /ehe

Doch / daß man es erhalt / das gehet schwerer ein: als etwan diebischeHände.ausdauren wird; Und obschon

Dann/daß ich was erwerb/daß pflegt amGluck zu liegen; die Feuchtigkeiten in das Heu hineindringen sollten / und

Weit eine grössre Kunst wird am erhalten seyn. dasselbige angeloffen und schwartzlicht machen / so wird es

Daher wollen wir in diesem Cap. nachdem? wir von der doch über eine Spann tief nicht austragen / im übrigen

Abmähung des Heues so wohl als des Grommets biß- aber innwendig das andere/ so wohl Färb als Güte be-

herozur Genüge gehandelt/ gleicherweise den Hausvar- halten,ter unterrichten / wie das eingebrachte Heu mit Fleiß zu

'°^W«b«w-rihdann°ora--nD-nMd-M ReM-Mmerckunam.

erinnern wollen/daß er fürnemlich dahin trachte/ wie er ^cl Lap.47. §. 2. vers. Bey guten Wetter schön

dasselbige bey guten Wetter schön und trocken ein- und trocken einbringen,

bringe: Dann gewißlich/wo dieses geschehen, ist fast das ^ ^ ^ ^ ^ ^

allergedeihlichste/ was zur Erhaltung des Heues antra- viel an dem Einbringen des Heus und Grom-

gen mag/ verrichtet worden; Nachgehends muß er sol- gelegen/ bezeuget unter andern auch der Ed«

ches an einen lüfftigen und remperirren Ort legen! Da« ^^le Herr von Seckendoi ff in seinem Teutschen Für-

mit die Lufft recht durchstreichen/ mithin das eingebrach- sten-Staat: Kb rir. Bestellung eines Amrschrei,

te Heu durch die gar zu genaue Ausammstopffung nicht bers. n.6. p.785. wann er daselbst also schreibet: Den

verfaulen noch verderben möge: Durch welches Mittel VOießwachs soll der Zlmeschreiber aufs beste

es dann ein leichtes seyn wird / das Heu langer als ein durch die darzu bestellet? Wiesen ^ Vögt oder

Jahr zu erhalten/ welches ihm auch zu dem Ende fo wohl Riecht/ oder nach Gelegenheit des Herkommens/

nöthig als nützlich seyn wird / damit er das andere Jahr durch die Fröhner in achc-nehmen / die Graben öff-<

einen guten Monath habe/ falls der Sommer gar zu nen/ die Dörner und Busch ausreuten / die N?aulF

trocken/ oder die Wiesen von der Überschwemmung des »vurffs--Hugel verziehen / und den Iahrwachs an

Wassers und vielen Güssen Noth leiden sollen / gleichwie Heu und Grumeth zu bequemer'Iahrs Aeit einbrin^

solches aus vielfaltige Weise geschehen kan. gen lassen :c. Worinnen er auch der Wiesen - Vöge

§. z- Es wird aber das eingeführte Heu entweder in oder Rnecht Meldung thut / welche sonsten auch Feld-

eigene hierzugebaute Stadel und Scheuren ( von denen und Fluhr-Schützen / Item Fluhreth genennet werden

in der Bau-Kunst des vorhergehenden Buchs genügsame v. Oierderr. in contmu»r. IKel. prsÄ. kesolcl. v. Wie-

Anleitung zu finden/) oder aber auf diejenige Böden/ fen :c. vorl. in l'kiirioAi». Von welchen in vrcl. 8»^.

welche über den Stallen sind/gebracht: Jenenfalls hat (Zorkan .p.z »c^.z .rir .»7. diefes verordnet. Dieweil

der Haus - Vatter weiter nichts als dieses zu beobachten/ die Feld > und Garten» Dieberey fast gemein ist/unv

daß er vor der würcklichen Einführung die Stadel und niemand das se/nigeRecht behalten kan/auch durch

Scheuren / darein das Heu gebracht werden solle/ zu rich- Wiesen / Aeckcr und Garten unnöthiger Weiß /

te/ und so was an denselben schadhafft/ beyzeiten ausbes- ungebührliche Weege gemacht «erden/ aberbillich

ftre/ gleichwie nm demselben bereits an einem andern Ort dahin zu sihen ist/ vaß demselben stehlen und beginn

,enugsamen Unterricht hiervon ertheilet haben: Diesen nen aufs beste gesteurec/ und jeder bey dem GciniF

,'alls aber/solle er vochero den Boden mit trockenen oder gen erhalten «erden möge; Als wollen rvir/ daß

dürren Stroh / wenigstens einer Handquer dick wohl man bey allen Städten / Flecken und Dörffern un^

unterstreuen / und sodann das Heu darauf legen / auch ftrer Fürstenthun, und Lande darauf bedacht seye/

oben mit Stroh wohl bedecken : Allermassen hierdurch damit ein oder mehr geschrvorne Schvyen geordi

nichtallein dasHeu von allemDunst / der sich von den netrverden. Lt porrvlase>z<z. DieMhr-Schürzen

sollet

f.