540 DeS klugen und Mcbts - verständigen Haus-Vattcrs .
dem Diebsiai Lxo6. 22. n. 2. geschrieben stehet; nemlich: §. z. in verb. Zu Welchen Ende dann sie die"
ZlVann cm Dieb ergriffen wird / daß er einbrtcve/ selbige.
und daro^ZeMagen rvird / daß er Snrot ^>Er Hausvatter soll seine Bediente / welche er zurman Le:!>^>luc-c)encht uber scnen erZchc ' >^ zc. «^czz-rwahrung hinterlassen / zu dem Ende mit noth-
«vendig-nG-wehrund Waffen versehendami-dieselbige
b>ßwe>len dem Died ll»M>-aff- das ^ Awen kon sichimz.,lld-rN°lh/wannsi-n-mlichv°nNach!-Die-
mn/ m-»>eImchrMrdS>-s«S»°nd-r ord-ml.ch-nOW Räubern angefallen werden sollten / beschirmen/
kett geschehen koimm, .irg. l- ^76- p - ^ ^ > und dieselbigen abtreiben können/ angesehen solche Nacht-
auch bewust / dax d» König ^ Diebe gemeiniglichnicht allein jum stehlen / sondern auch/
l° ste Widerstand findn,, zum morden und lodtschlagenJosephs hencken lassen/ welches . oc., m hul>^.l ^ zu kommen pflegen / weßwegenein zu Nachts begangenernicht als unrecht angemercket wlrd/^en- 40.^^' Diebstal vor wichtiger und grösser / als derjenige / so beyauch noch ferner das er^hl Tag begangen worden / schalten wird: v. i. 54. §. 2. ff.rathers^fuda (deremDlebroac / l,.a>. den^^at^yartt/ l.9.ff.s6^.Lorn.6e!icsr.I.4.§.i.ik^seiv./ok 12.^.6.) gantzumstandWich erharret/M^lNschung ^ ^ ^ 2. ff. 6e furib. bslnesr. L>l Ür6. Lrim. grc. 197.dechlbige sich gerechtem von leloi..'n echen- ^ch zu dem End ein Nacht-Dieb / wann man ohne Ge-ltet / und entzwey gi. borsten ist / we.l ^r / >^ie die 0l. d^r ieines eiaenen Leibes und Gebens deinen ni6>^ lint irbo>Schriffl lauten / den Acker um dcn u^erechtt nen können / ohne alles Bedencken / umgebracht werden
wordenhat.^.^^or.i.v 18. ^ZonlMC^dM.e^chaa^ V.Lxczci.22. V.2. ibiqus I^ib.2.
welcher um ^OlebstaK willen nnrieiaemgun,en ^ > >y.echt ^sp. f. Le N.lupr. cke. welches aber von einem / der
gesteimget und ausgerottet wor^cn / 011:0) l ^zu ge- ^.^9 gestolen / nicht alsosort gesaget werden kan Es
dencken/ V. los^cap. 7 V. 24. eg. we.^s aü^s jo v.e^ am dann / daß er sich mit einem tödtlichen Gewehr zur
Tagleget / va^nemlich der n elmchen Obu^.ut ^ Gegenwehr setzen wolte. v.!. 4. ff. sä I.. 4c>uij.154. § 2. ff.
und,ebens- Stra^nachl>ewanl-rui a.ij dui surr.Lei.9.ff. säl^.Lornel.6eticsr.
Diebsta! zu setzen unbenommen seye / zumalen / da nicht
der geringste Zweiffel waltet / daß alle diejenige Verbre- ^ §. 4. vers. Daß Wann sie V0N dergleichen Leu-chen/welche in der Tafel der heiligen zehen Gebot haubt-
sächlichverbotten/solchergestalt capicsl seyen, lüonlsnr. ^ ^
^ruwX. vffp. »4.7r. rk. 6. Lc Lxerc.)uiiil,. I7.rk 6.Le- ^S ist freylich einem Hausvatter am sichersten und be-sold. 6elib.jur.vilp, 6. rk.2.ttoLi,on.l)ilj).i 8. conrrov 7. ^sten gerathen / wann er sich mit denen / von welchen»Zl-ppr.^6 /. f. lnli. 6e odl. ex clsliÄ. n. 9, ö! mulr. leqq. er etwas entweder zu kauffen / oder abzustehen willens ist/Lc L^rpZ!. pr. Lrim. p. z. qu. 77. n. l 7. mulr. leqq. des Werths oder Lohns wegen gleich anfangs vergleichet/Ob es aber verantwortlich / daß der getödteten oder damit er nicht mit ihnen sich in grosse Weitiaufftigkeit ein-gehenckten Diebe Leichname nicht begraben werden / da- zulassen gemussget werde; weiln aber doch solches nicht
von können gelesen werden die Lommenrscores g^tic. aliezeitgeschiehet / als wollen wir hier kürtzlich denselben
6-L!a6»verib.punir. Insonderheit aber zä.ci. unterrichten/wasvor einen LonrrsÄer eigentlich Messe/
rir. «lakn. sä Wel. ibiä. und andere mehr: 466. esc. wann er entweder jenes thut / oder selbiges unterlasset;
tteiz. p. 2. qu. Z7- n. zz, welcher solches bejahet: deme VOann er demnach» zumZSe>5spleI bey dem Goldschmied
aber erst vor einigen Jahren widersprochen Nenric. Ko6i- einen Ring/oder bey dem Schreiner einen Kasten machen
NU5, Prof. Ballens. IN Oisp. 6e jure inkumaniori con. lassen wolte / darzu der Goldschmied oder Schreiner das
ciul. i. Ferner / ob es billig / daß solche getödtete Perso- Gold oder das Holtz gebe / sie beede aber sich miteinander
nen zur ^nsromie denen ^e6ici; ausgeliefert werden/da- um einen gewissen Werth verglichen / so könte man nicht
von besiehe luI.LIsr.recepr. senc.!ib.f.qu.ulr.§.i.(;ci. anders ermessen/ als daß zwischen ihnen ein Kauss-Lo,,-
rne?..com.z.varisr.rssol.cap. I4.n.k. v^elenk. s6cit. rrsÄvorgegangen / immassen dessenweseMcheStück/
5- 6s cs6sver. pun!r. ib!que»sl)n. in k. Lc Larp?. pr. so bestehen in dem Loolens, in der Wam oderSach/und
Qrim pr 137. n. 72. k leczcz. endlich im Werth oder KauMtMg / alle vorhanden
Was bißhero von der Straff des Diebstals gesaqet sind. Hingegen wann der Hausvatter dem Goldschmied
worden / ist um so mehr von der Rauberey zu verstehen/ zu dem Ring das Gold; oder dem Schreiner zu dem Ka--
anaeiehen dieselbige viel ein schwerers Verbrechen als der sien das Holtz gebe / Mithin der Schreiner hierbey nichts
^iebstal/ V pr.lna.6svikor,.rspt.k I 2. /. 1o.ff.eo6. als seine Muhe und Arbeit anwendete/zugleich aber eines
und deßwegen um soviel desto eher amLeibundLebenzu gewissen Lohns sich mit dem Hausvatter vergliche/so wäre
bcstrassen ist / vornehmlich wann noch Mord und Todt- dieses vor einen Bestand- LomrsÄ, l.ocstto.LonäuÄio
schlag darzu gekommen. Von derStrass selbsten siehe genannt/zu halten: ^ann aber endlich diese Lonrrs-
l,28.§. Iv.s-lf.ff 6cp«n.()r6.Lrim.srr. ,26. öc/us konrm sich gar keines Werths oder Lohns verglichen hat,
?rov.8sx. Ub.a srt. i z.S-lib.z.srt.4Z.ö!77. ten/ so müsteman diese Handlung vor einen solchen Lon.
zck °unä, v-ri-. D.-Sp-r-ungundEröffnung
seines Hauö - Thorö. gegen thust/genennet wird; wie zu sehen ex 1.2. §.1.1.22.
(ZI)Je derjenige / welchem die Verwaltung des Hauses §. 1«ff ^csc. 20. ö! 1.6 5. 6eL. x. V. I, z 4. pr. ff. 6e sur.
^^von dem Hausvatter anvertrauet worden/ wann er Lcarß.IeZ. junÄ. /. 4. jhjcjueOO. in lpecis v.Liphsn.
untreu worden / mithin etwas von denen ihm anvertraue- InK. 6e locsc. coaäuÄ.ten Sachen diebiichen entwenden solte/zu bestrafen seye ?
davon haben wir bereits in einer andern Stelle in diesen . . § 6.
'funkischen Anmerckungen / und zwar über das i2.Cap. ^l?As in diesem vers. der Hausvatter erinnert worden/
i.ib. 1. zur Genüge gehandelt / wohin demnach der Leser ^ ist mit einem gewissen Unterschied zu verstehen; ange-
Kürtze halben verwiesen wird.4 66.»srppi-.s6/.i2./.6s sehen fteylich ein jeder/ der an einem Ort wohnet/ weiß-
Odl. ex 6sli^.n. i o.Lc 5e^.ibicz; cicsc. ^66. intk,c.2. /.s. lich handelt / wann er/ so viel als immer möglich/ sich nach
denen