Anderes Bucb. 419
veritl. Wort/ mitaller Obrigkeit hinzusetze / angefe- den solte/ den Herrn Rauffer eine beständige und
henannochcklpuMch/ ob unter der Ll-zulu! mit aller sichere Gewehr seyn wo/ie ^ie solchesam f»guchi.e
Obrigkeit alle Gerichte begriffen, v. keto!6.1k. pr. und besten geschehe«, kan ; uns zwar derzcMren
voc. Gericht. Insonderheit aber wird des Blutbanns daß er im Fall der Entwehru„g demselben ansiace
oder der Fraglichen Obrigkeit nicht zu vergessen seines prserenclirten Incerells ntchc allein das Du.
seyn/ v.1. i.K. 6sOtk.eju8 cuimancist. eü^unsö. des- plum, sondern auch obgleich der Klager oder ^vin-
gleichen auch dererjenigen Stück/ so denen K.LsaSienbey- cenr sein Intention nicht behaupten könte/ alle des!>
gezehlet werden/dann weilen die nicht so leichr zu halben aufgewandte procell-Kojren zu bezahkni
rr^»ieriren sind/als ist es sehr nutzlich/wann man nebst auch / sobald das Gut in Anspruch genommen
der Lcncrsl. (,'jsului mit aller Hoher und Niedern würde/ die ganize ^Äion aufsich zu nehmen/ und ohn
Obngkeit; Item mit allen Herrlichkeiten / Rech- ne des Herrn Rauffers Zuthun und Ungeiegenheit
tenuud Gerechtigkeiten / welche LIsulu!« sonst einen aufseine eigne Kosten und Gefahr den l^occi? aus-
grossen haben/ v.Lorckoir.p.^.Lonlii.iz perroc. zuführen und den Herrn Kauffer/auch unerfordert
Mich die Kegslia lpecikcire/ damit man nur nicht Gele- ohne einige l^irisöenunciacion oder Verkündigung/
genheit zum cklpuriren geben möge. Welcher Gestal- sobald er nur Nachricht erhalten/ daß das Gut in
renwir dann vor gut ansehen / daß auch dieses exprimi- Anspruch genommen worden / zu vertretten / und
ret werde/was es mit der Forstlichen Obrigkeit und überallschadloßzuhalten/verbundenundverpflich-
dem hohen VOildbahn / samt dem kleinen N?aydn tec seyn solle/ getreulich und ohne Gefährde. (Will
werck und Vogelherden / auch auf den XVeyhern aber der Verkaufter sich von aller Gewehrschafft entiedi--
und Wassern zu schienen / die Rebhüner zu bestem gen/ muß solches an eben dieser Stelle beschchen/ und das
cken/ Irem/ mit dem Heyen und Reiten / und was obige ausgelassen werden.)
demselben anhängig / vor eine Beschaffenheit kabe: Dargegen aber verspricht der Herr KaufferItem/ wie es mit Bestell--und Verleihung der pfar: vor dieses alles anstatt eines KaufftchililNIs inbewandt/ und ob in dieselbe keine Unterthanen oder Ze- guter gangbahrer ?Nü-iy zu geben und zu bezahlenhendgehörig/undwasdergleichen mehr ist/welche— ft. wann aber die Bezahlung würcklich beschehen/cial-LxprelNones deswegen diesen ?ormuln, mit allen müssen nachfolgende Worr gesetzet werden / dargegenZwängen und Bauen / mit aller Gewaltsamkeit/ aber hat Kauffer — fl. davor zu geben versprochen/mit allen Ehren / Rechten und Gerechtigkeiten/ auch solches Geld an einer unzerrrennren Summmitallen Gerichten/Vogteyen Freveln/Einungen/ paar ausgezahlet/daher er dann auch hiermit überzc. vorzuziehen / weilen die Lenersl -kormuln, ob sie solche Kauff--Summ mit ausdrücklicher Begeb-schon im übrigen einegrosse Würckung haben jedoch in ei- und Verzeihung der Ausflucht der nicht entrichte-nein oder andern annoch strittig gemacher werde können/ ten oder nicht empfangnen Kauffzelder / wohlbendahingegen dieSpecisl -LxprcMone!; alleStrittigkeiten dächtlich quittiret / und losgezehket wird. Wannabschneidsn.Wann aber die Vogteylich-oderGenchtn aber auf Nachfristen oderNachziehler gehandelt worden/barkeit allein rransferirt worden / ist es ebenfalls sehr muß auch dieses allhier deutlich exprimiret weide.)5Vor-nutzlich/ daß dasjenige / was derselben anhanget / und bey sich aber derHerrVerkauff.r nicht allein biß zurstrittig gemacht werden kan / eigentlich exprimirt werde/ gänyl.Sum Abtragung derobberührteKauffSumsonderlich was die Bestraffungen angehet/ in vernünff- dasVominiumundEigenthumaufsemverkauffcentiger Erwegung/ daß an vielen Orten etwas zurVogte^n Gur reierviren (bißweilen schlaget er eine tt /porbec- da-iichkeit gehöret/ was anderswo der Zcnt anhangig ist/ rauf/)sondern auch dieses ausdingen will/ daß so derund so auch im Gegenschlag; allermassen solches bezeuget Hr,Kauffer den Kauffschilling binnenMonatsfriskV ^ekner. ob!. pr -i <A. voc. Zenr. vers. lunc erism quze- nicht entrichten wurde / der Kauffgänylich .innul-62m Oimina öcc. Lc voc. Vogtey. veri. ex ism^iÄis jirt und aufgehaben seyn solle,' (will sich der Ver-pscer ?r. Lr.-m. p. z. qu. 109. n. 21. Lc Lr. kauffer aber dieses ausdingen/ daß wann innerhalb einrel.cie^unzc/. inter.^ib. 2. c. s .inkn) tt?es- nergewissen?eit ein anderer etwas mehrers d«vorwegen sich dann der Herr Verkaufter nebst seinen geben würde, derKauffaufgehaben seyn solle/oder/Nachkommen > in Rrafft dieses Briefs aller Rech-- will er sich auch zugleich den^lViderkauffrelesviren/ kanten und Gerechtigkeiten/ so er an diesem Gut habe/ solches an diserSrelle beschehen.Wann er aber denKauff/hiermit in bester Form Rechtens verzeihe / und das) so fern sich der Kauffer saumseelig erweiset / nicht alsofol tselbigedem HerrnNauffer/ auf obgedachte VOeis snnullirenwill/kan er sich zun> besten diese dlsusul mitundArtwürcklicheinraumet/ (wann aber diewurck- anfügen: Daß/im Fall der Kauffer in der bestimmnliche Einräumung nicht alsobald beschehen kan / mußfol- ten seit den Kauffschilling nicht abtragen solte/ ergende Llsusul hinzugethan werden; Und ihn mittelst alsdann zu Ersetzung alles lmercsse und SchadensÜberreichung dieses Kauff^ Briefs in den völligen verbunden siyn solle: ) Übrigens aber wollen beedeBesiy desselben stye / wobey auch dieses auszudin- Theile sich aller ihnen zukommenden Freiheiten /gen nutzlich / daß der Verkauffer indessen vor VOolehatett undAusflöchten/lnsonverheit aber desalle Gefahr haffcen solle/ ) mit der Verstehen remecüi l. 2.L. kleli.elc. Vencl.iimuIzti conr!-a<Äus,sll»rung / daß er je und allezeit / es sti« auf was Art rer Mwm czusm icriptum. c!o!i ma!i, errorig 5cc, undund Weiß das Gut immer angesprochen / wann dergleichen wissentlich begeben / auch dahero miches auch von der hohen L.ands<-Obrigkeit geschehe/ zu iLnde benannten Norarium ersucht und viebet^das ist / aus L.andesfurstl. Gewalt abgenommen/ ten haben/ daß ich solches alles a-j nocsm nehmen/oder auch jemanden einige Beschwehrde daraufew und hierüber ein und ander Inkrumenc ausf.mgez,stritten/ ungleichen wegen eines Vorder-Rechtes möge:
oder LTlaherkauffs vsn jemand anders als von dem Nnd dieweil ich d? aus Txöm.N.aysMafcff.
HennVerkauffer(immasftnersich dasselbige/wann Zl^acht und Gewalt offenbakrer ^or?rn sn?bsi dcn
das Gut wieder verkaufst werden solte / per exprel- hierzu erbettenen Zeugen / Nahmens V7. N. und
lum hiermit vorbehält) und eviociret wer-> N. V7. beeden Burgern allhier/ bey vorgeschrieben
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