Anderes Buch. 41A
ZKauffbeschehen.tc. Wofern nicht durch eine sonder- beschießet der Ursachen halber/weilen andergestalt/wank!bahre Gewohnheit an einem und andern Ort dieses also man an statt desGelds eine andere ^»renedaM gebrau-hergebracht worden wäre. Vick klev.lupr .cir. !oc. chete/diesesvielmehr einenTausch oder andern LomraÄEndlich und zum sechsten schliessen wir hiervon den als einen Kaufs abgeben würde, v.j. s.ff. äep.V.öil.so genannte»? Weinkauff aus / allermassen und unter- ff. 6e c. V. Jedoch ist einem unverwchret /weilenzugeschehen pfleget/ daß die concrabirendePar- wann der Kauffin Geld oder Müntz einmal ordentlich ge-theyen nach geschlossenenKauff/denen/sodarbey gewesen/ schlössen worden/ die Bezahlung mit Verwiliigunqdesund anderswo guten Freunden / etwas zu vertrincken ge- Verkäufers hernach in andern Dmgen/als Wem/Kornden/ soman den XVeinöaufftrincken heissen / welches oder Fruchten:c. zu des Verkauffers vergnügen an stattaberzurVollkommenheit des Kauff nicht gehörigist. v. des Geldes abzustatten / angesehen dieser Handel nichtskricl.^»c. viff.cienummisbiballbuzrk. ,0. destowenigereinKauff-LonrrsHverbleibet/ indemmanDen Rauffschilling belangend / kan ohne dem- dißfalls vielmehr aufdasjenige/ was unter den Partheyenselben kein Kauff geschlossen werden / dahero dann zu anfanglich beliebet worden-als was ihm Hernachmais vonschlielftn/ daß der Kauffschilling zur 5ubk «ntz dieses Lon- ohngefehr eingefallen/ zusehen hat. srß. l. g. pr. ff. man.rrs^ behörig seye/ wie dann auch dieses enthalten / in l. 6itr .v.I.9.L.clek.elL. venclir ^c!ci.Lhur-Bayr.L.and-2./. i.Scl.72 .ff .6eL.Z.V. § i .lnk. eo6.Lc l. i. ff.cie R. p. i.^ir .8./. essollauch;c.cum 5s<z. IcemVOür-rer. permur. Wolte nun jemand seine Freygebigkeit zu tenberg. jU;nd-R. p. 2. tol. ? f/. rubr. der Kauff sollbezeugen einen Kauffschliessen / oder aber / des Kauff, geschehen um eine benante Summa Gelds/:c. Un-schillings nur zum Schein gedencken^ würde svlcherLon. rerweilenaber geschiehetes/ daßdieconcraKirendePar-rrsÄ als ein Kauff nicht bestehen können, l. z6. Sc ff. theyen anstatt des Kauffschillings zum theil Geld / zum6e L.L.V. 1.46. Sc sf. ff. locar.s^.l. 1 6. ff. cle k..^. theil Silber-Geschir: oder etwas anders geben / weswe-Wiewohlen eine Sach um einen geringern Wehrt zu ver- gen gesragetwird/ ob dieser Handel vor einen Rausskauffen/ und dem Kauffer an dem Kauffschilling etwas oder voreinenTausch zu haltend beywelcherFragvor-nachzulassen oder zu schencken unverwchret ist / wann nur nemlich zu sehen/was der Partheyen eigentlicher Willenicht der gantze Kauffschillung erlassen wird. v. l. z z. ff. gewesen/und ob sie einen Kauff oder «.ausch haben wol-lte L.L.V. Es werden aber zu dem Kauffschilling nach- len ?DadanninjenemFaildieserHandelvoreinKauff/folgendö2. Stücke erfordert: (r.) daß er gewiß seye/ und die darangegebene Sach vor eine Zugabe: 'Inoie,und (2.) daß er im Geld bestehe. Was jenes betrifft/ sim Fall aber vor einen Tausch / und das darangegebe-ist ausgemachten Rechtens/daß der Kauffnoch nicht vor- ne Geld gleichergestalten vor eine Zugab zu halten seyngeschlossen zu achten /so lange der Kauffschilling noch nicht wird, »rß l. 6 5. i.l. 27. §. 4. ff. cle V. Wannbenamset oder bestimmet ist. v.§. i. /. cl<- L. V. I. zf. §. man aber von der Partheyen Willen nicht versichert/muß1. ff. cle e. L. V. Obgleich der Verkauffer gesaget hatte/ man ferner zu sehen / was unter diesen beeden Stückener wolle die Sach demRauffer um den Werth las« prsevslire und vorschlage; Dann so das Geld vorschlie-sen /als sie hernach würde geschahet werden. /^rnoict ge/ wäre dieser Handel vor einen Kaufs/ wann aber dieVivn. scj§. I .1.6e Lmt. Vencl. N .2. Oder/ er wolle Sach oder andere Materie das Geld am Werth über-si« demRauffer um einen bittigen und rechtmässi-- treffe/ware derjelbigevoreinenTausch zu achten, v. 1 .6. L.gen/auch um einen solchen pretß geben / welchen 6epaK .inreremr.Sl vencl. Wann aber eins so viel alsman vor billich und rechtmMg halten würde / an- das andere werth ist / wird dieser Handel von einigen alsgefthen auch diekormirung eines rechtmässigm Preises/ ein Tausch/ (welcher LonrrsA älter als der Kauff-Lon-wegen der Wahren Unterschied/nicht einerley / und sol- rr»Kist/ v.l. 1. pr.ff. äe (..L. V.) L»rp«. p. 2. c. 52.cher Gestalt sehr ungewiß ist. v. pinel!. p»rr. 2.cie relc. 6ef. »s. n .7. von einiaen hingegen als einKauffange-vencj. a. 19. öl leg. Lome2.2.8.etol.2.n.9. Sc Vinn.c. seken/ v.Lackov. scl l'ceurl. V. 1. O. 28. rli. s. da es1. n. 2. Es wäre dann / daß die Sachen schon einen ge^- doch in der That ein vermischter LonrraA ist / so vonwissen von der Obrigkeit gcseyten Tar hätten /ange- beeden etwas an sich hat. v. l .uZo. cte /. /. O. 26. leÄ.sehen in diesem Fall da vorzuhalten / daß die Partheyen 1. n. 6.
denselben gemeinet haben/ v. Vinn. c. l. in f. Lc Lmcl. clec. Wann nun diese Umstände bey dem Kauffschillingg2.n. 14.il, f. Dahero dann (Zomceius in vorberühl ter vorhanden/wird im übrigen nicht viel darnach gefraget/Stelle lehret/ wann jemand N?ein/ Gecraid/ oder ob der Kauffschilling mit der gekauften Sach eine ?ro>dergleichen Sachen zu kauffen willens/ daß der porrinn hab oder nicht/ angesehen dieses nicht zur Lsscn-L^aujfauch vomNestandstye/ wann die conrraki- des Kauff LonrrsÄs gehöret/ v.l.zz. ff. cZe L.K. V.l^rende pattheyen sich also miteinander vergleichen/ i6.§.4.ff clsminor. Lc l. 22. §. f. ff. locsr. ^clcldaß nemlich der Raufsschllling nach dem Tax/ wel- ric. rierscir. L? smbiZ. convent. l.» 4. rir.20.n.i^ Secher an diesem oder jenem Tag auf dem öffentlichen vinner. ?^r. cl. juüo rer. prer. cleün. qu. 2.N.2. wie-tNarck gemachet wud ausgezahlet werden solle.Ge- wohln es die natürliche Billichkeiterfordert, v. 1. 49. §. z.stalten es fast einerley ist/ ob man den AauffschillinH ffäeleg. i.l. zl.F .4 >.ff. cleäon .incer V.S^U.i.7.§. ,2.mit ausdrücklichen Vl?orten benamst/ oder sich auf ff.commun, cii v.S: I. so. pr.ff. cle furr. sc!6. vinner 6.«twasgervisies beziehe, v. l.6.ff.6e I^.L. Ob aber Ir.qu. z.n.9.^,0. Vi6.d?otgt.jusi6.s6c. 17.1. r.§.i.die Benamsung des Raufffchilling einem dritten/ Es wird aber die (^snrität des Preises entwederSder einem von denen conrr»kirenclen Partheyen von der Obrigkeit / oder von den Partheyen selbsiäerer.gelbsten überlassen werden tonne? davon haben wir miniret. Bey jenem ist zu mercken / daß / ob es wohlbey dem <Lap. dieses Buchs / so von denen Umsiän^ schwer hergehe / einen ewigen Tax auf die Waaren zuden / die vor dem Rauffhergehen/ trsÄiret / zur Ge- setzen/ v. l. 6z. 5. f. ff. ail l.. ?slci6. solches jedoch dem ge-nüge gehandelt. meinenWesensehr nutzlich und vortraglichseye. v. l. 1»Was aber diesenUmstand belanget / da5 nemlich §. 1 l. ff. cleOff.prsef.urb. l. ».L. cie Lpilc. sucl. kz.?:der Kauffjichilling in Geld oder in geschlagner 27.§.4. ^li6.oorst.juri6.gcl.c!»p. 17 libr.i./.z. ver<;tNöny begehen solle / v .§.2. /. c>e Lmr. Venci .l .l. Zum andern zc.Irem sci csp. kuius llbr.5vpr. vom An^§. i.Tcls V.Sc l. l ,pr. K.ös rsr. pormur. solches schlag der Güter, n-in prmeip. Uttt> dieser Tax wirö
Fff z inssemem