2^6 Des f/ttM und rechts»v krständiqen HausbatterS
der höherer Gaden immer eine,? Halben Schuh minder manaler'nichsallzeit aewißwissen kan / wem ein
alssemnechst unter chmstchmöer. Dabey aber muß ie- cher Platz eyaentlich zuAke /
de eingezogene Reihe bee^erst'its von aussen uiidvon innen Dingen hieraufgesehen / welcher unter denen Nachbarn
gleichen Abbruch / neMch um einen viertel Schuh oder denselben gebrauchet; Wann ab r aucb d^
eine Ziegeldicke leide,? / und der unterstehenden Malier abgenommen werden/über din .^ch
Qlk.? .NN..N niei-rel s^chttk b.-.is weivm/uoer Mß aucy Nicytgewip ist / we^
melk / inniiki>ken akertwet.
men wird. Im übrigen ist hierbey in Obacht zu nehmen/ durch "i e> krnn^n ^ ^ h,er-
daß jeder Abjäiz mit einem geschicklichen Rinnelelsten/ lassen wo, de??e Lo/v°?I 6 c ^ 'bm nber-
A.isstich oder Gebalck von oben her vor dem Regen und u^^oe^eye^oepo!!.^. c. 40.«. 9. ^ ^ .
Uttg-W...« beschütz-, werd.
ReZts-Anmerckungen.
dÄp. IZ. öc 14.Von denen Mauren. Malier eygenthumlichzustehet/ daßEygenthumdessen/
was darausqebWet/oder in dieselbigegelegetworden/per
O>^ denen ^..tauren und ^<^anden hat man so viel ^ ^ undkan dasselbigenach seinem Ä)ohl--
^)n oenen ^caurel« unv xvulii.cn yt» «,^n sv v>« —
MwDn/^-scygentftSnckwe/srembdimd g-fallmwi-d-rj.rm'cht-nunS
... '^>l,a>l-rmass-neini-derinundmttd-mslm'
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gelassen werden solle/ gleichwie / wann ein ^)auß aufge- .....°^bauet wird/ 2. Schuh leer gelassen werden müssen/ wie zu ^ ö"- 22.§. tt quocl^ viaut.clsm. Und hieher ge-lesen in I. f. lkl im. reg Und ob esgleich das Alisehen hat/ bohret das so genandte Tarmm Recht/ oder lervicu,als wann erstgemeldte Satzung nur von diesem Fall zu li^n,. Krafft dessen einer in seines Nachbarnversiehen/da man denenBauren und Feldgütrern zu nahe Mauer oder Wand einen Balcken einzulegen erlaubetbaucnwolte/2rß.rubr.kr.t.sskn.reZ.so wirddochder 'st/v.§. i.lbiqueOO.^cle lervicut.l 20. pr ö^/.2s.<lsverstand derselben von denen Rechtslehrern auch aufdie ^ Wo, bey wir aber einen? solchen Hausvatrer wel-Stadtgebaude gezogen. V. Lsrrbolom«. Loepoil. 5r. cher dergleichei? Gerechrigkeit einem andern vergönne?/8.P. v.c.40 N .2. wiewohln nicht zulaugnen / daß treulich wollen gerathen haben/ daß er( gleichwiebey al-nach denen sonderbahren Srscuccn einiger Oerter / die ^ ^rv.rucen und Dienstbarkelten nützlich/) hierüberFeuersgefahr desto bequemer abzuwenden / ein weiterer ^ WKrumenr aufrichten/und darinnen dieZahl derBal-Raum unterweilen erfordert wird, v Zpeiclel. Lpecul. cken/deßgleichen auch den Orth / wo dieselben einu,legen/jur.vnc .Bau. Bau-Ordn. vertl pori-0 «6iticiz: in verk: andere nochwendige Stücke mehr beschreiben lasse/Zu welchem iLnde v,e Gärten ^ofe ?c. mcbt zu ver- »>an / im fall hierüber einige Strittigkeiten oderbauen / Feuer- und Schetdwände von aebackcnen ^'lknaenentstünden/den Bescheid hemus hohlen könne;und andern Scemen zu machen auch öffters ziemli- Welches auch in diesem Fall nöthig / wann nehmlich einche Gäßleln zwischen denen Däusern hindurch zu- Nachbar dem andern Fenster in seine Mauer zumachenrichten ?c. /^6cl. Xock. 6e für. Vicin. p. z.c.2.§. 1. ^rg»msti(zethat.v.LoepoU.äe8.?. V.csp. zo per wr»Solcher Raum aber/welcher zwischen denen Hausern ge- p^cipue v. n.s.
wssmw>rd/«^hr-!«ygmi>ichdmueni^niu/>«lch-rd>- WaScnd>l»diegcmeineMaurmoderMSn!>°
1"! >. auch,»ochero«einbttrlffi/w°lle»wirv«al>m Biügcn c^r,m, wcchc?d,.
wesen/ wohlfolgllch ihme hierdurch / da«; er eine Mauer selbige zu erkennen sevn / ^ >
.^süMicht hat benommen werden können / zumak- selben
len / da sich der Nachbar hiermit vergnügen kan / daß er sind hieraus m erkennnen / w^nn n^.^> ^ ^
Ob aber cm solcher Baumann auch m diese von haben : ^tem wann ^ !
»hm aufgefnkrte Mauer eine Thür machen Sönne/ Schwibbogen / Schranck lind ^vcher d '> n n
dadurch er zu diesem teeren Play kommen möge / sol- Ferner / wann mss Ach ^ '
cheslässetsichnocheherinZweiffelziehm : Es kan aber beederNachbarn Regenwasseraus^
diese ^l ag mit Haltung dieses Unterschieds beantwortet aufgemeinen Kosten unterhalten wird ' '
werden/daß im ^all chme solcher Platz eygenthumlich zu- beederseitige Hmiser zugleich ibre unterschiedliche Maue"
gehoret/er dieses wohlzu thun befugt seye; lauern auf der Scheid mauer nebeneinand r l
Falls aber dieser Platz jemanden anders zustünde / könte ben; Zteni wann beede Nachbarn ^
solches von ihm n.chr qeschehen/woferne er nicht sonsten an Nahmen in eine solche Mauer e.nyraben lassm v
dem Orth eme Gerechtigkeit hatte -gestalten .bme so dann p°ll. c. 40^.1 s. L- pr-eciyue v n < .
jur Erha'runqderselben der Aus-und EinMng nichr ver- gleichenKennzeichen
wchretwerdenkonte.«rZ.i.l.§.l.ff-.i>u5ufr.9er.Weiln StadtFranckft»rch p. 8.nc.8.m,d^swrm
Worms