Innkalt über das andere Buch. 147
Kar. kom. 1.2.84. ff. un^e cogn. der Mütterlichen Erb- die Güter con6lciret werden / und der Obrigkeitschafft aber sind sie ohn allen Unterscheid fähig / sie mögen heimfallen / 66. rexrr. 2.) wegen ihrer eigenen Miß-hernachMn/ oder mitihnen auch noch andereehlich er-- Handlung/wann sie nemlich ihre Eltern ein Testament zuzeigte Kinder vorhanden seyn / §. z.äe 8Lr. Orpkir. machen genöthiget/ oder selbige mit Gewalt davon ab-Lonlent. Churbayer. Landr. p. z. rir. 6. §.u!r.Nur allein gehalten / und sich solchem nach ihres ihnen sonsien anfal-die/emge Mutter wird ausgenommen / welche von hoher lenden Erbtheils untüchtig oder unwürdig gemacht ka-mt) vornehmer Ankunfft herstammet in I. f. L. aci 8Lr. den/ v.r. r. ff. Se L. li quiz sliq. teffsr. prokib. ^nnvel-Orpki'r. als welche solche Kinder nicht erben können. Im chem Fall nach denen gemeinen Kayserl. Rechtes solcherübrigen / gleichwie diese Kinder ihre Mutter erben/also Erbtheil abermahls der Obrigkeit heimfallig ist / äci nrwerden sie auch zu der Erbschaffr ihrer Mütterlichen An- ke 2. keuck 56. Nach denen Nürnberg. 5csruris aber de-siauen / und anderer von der Mütterlichen Seiten her- nen nächsten Freunden zugewendet wird. Nürnbergsstammenden Freunde gelassen / per. 1.2.4. Le 8. ff unäs ki.etorm. ^ir. 29.1.. 4. §. und wann die Eltern. 6c Q. 1 z,Las». Die aus verdammter Geburt erzeugte Kinder be- eoä. rir. Unterweilen verleihen und begeben sich die Erbenlangend / sind dieselbe ihrer Eltern Erbschafft denen Käy- ihres Antheils freywillig/welches/ ob es wohl denen Kay-serlichen Rechten nach so gar unfähig / daß ihnen nicht ein- ftrl. Rechten nach nicht geschehen mögen, viä. I. ulr. ff. äsmahl der zur Nahrung behörige Unterhalt hievon gerei- luis k legir. Ksereä.1. zg. ff. Sc l. 1 s. L. äe pzA.!. z. L. ciechetwird/per^ov.74.L! 8?-1unÄ,suck.excomplexu. Dollar. 1. 61. ff. äe. V. 0. Se l. 4. L. äe -nuril. ffipul.
e. äe iocett. nupr. Wiewohl nach denen dsnonischen jedoch heut zu Tag/absonderlich bey adelichen Persohnen/
Rechten ihnen jolchen Unterhalt aus Müdigkeit zu reichen welche mit ihrer Ehesteuer zu frieden sind/ und der übrigen
befohlen wird / in cap cum üaberer s. X. äe eo qui äux. Erbschafft sich verzeihen / auch zu dem Ende Verzeih:
Text/ob «wohl von em>- Tochter genennet werden/sehr üblich ist / davon lst-rnn-
gen änderstgenommen und verstanden wird/ davonm^- teil gehandeltwerden soll. UndsovielvonderLuccellion
hen UnZepaur sä vecreral. rir. äe eo qu> äux. n. 5. «.ick- „nd Erbfolge der Kinder.
a! ^ Wann aber in absteigender Linie weder Kindernoch
^ ^ ^ k ^ v ^ ^ Kinds-Kinder/noch derselben Kinder/und so fort vorhan-
?Koms8. So haben doch die vorige Meynung die meiste ^ sind; alsdann gebühret des Verstorbenen Erbschafft
angenommen/ alszufehen aus denen nächsten Anverwandten m der aufsteigenden Linie/
dem (.hur. ayer. Lmidrecht. p. z. rir. 6. §. Die Kmder. xzz^nns - und Weibs - Persohnen / per Nov. 118. c. 2.
1' ^ ( welches nach denen alten Kayserl. Rechten änderst war/
^elorm.dclSradt Nürnberg ^»r. z 4.^.9. ^clä.(,Nj. wie zu sehen ex pr.). cle 8Lro Terr/ll. junöt. §.4.öc s.f.
2.V 88.N. l6. kickr.c.!. n. ,2. Zucceff.sb ^ ^ dernachste den weitesten / als zum
mreti.c. 2. arr. i.§. Z9. eäir. prwr. Lc Qnck. sä Oecre- Beyspiel des abgeleibten Vatter den Anherm / der An-
ral. rir. äe eo czul äuxir. 4. IN kn. Was dann endlich die ^r: den Uranherm und so weiter hinaus zu rechnen/ aus-
-äopr.rreoderangewunschteKinderbernfftt ^^sset. Es können aber die in aufsteigender l^imebe-
selbige ( so fern die Uufnehmung an Kmdöjratt rechtmal- ^dliche Persohnen / entweder wie sie untereinander allem
siqer und gebuhrl.cherWelfe geschehen und erwelßl.ch ist.) j-^d; oder wie sie mit den Seitens-Verwandten concur.
ebenmäßig gleich denen ehelichen Kindern / und werden und zusammen treffen/betrachtet werden,
allen andern Erben vorgezogen, per I. pen. Q. cle säopr. ^ ^ <
juniA. §.!. Le». Z.eoä. mit welchem auch das Churbayer. ^
^andrecl^r 0 ? rlr 0 weitern Grad vesinoncl),wann sie nur im erstenGrad sind/
« s übminko^ alsMmBeyspielVaN-r nndMmter / st, «bmste d»«
5.f. uv-rem komm., voraus M M-n-n, °a„ Kmd zu gleichen Wnlm in die Häupter uns
L^ritt.NÄ-uz Vo/. l.0eci'/ILe/A/c.i§i-. (5uc/e//n. I./b. 1. ^"^,7 ^ ^ ^ ^5'
c. 1 z. cle /ur. noviff. (?rc>eneveZcn cie I.ü>. sbroZsr. ^r- ' dieftn beeden Persoh-nolci. Vinn. sä pr. j. äs sciopr. n. 2. davor halten wollen/
welchen aber widersprechen ?Kilipp. in ul. praiI. Inü. Erbschafft gantz allem/ebenfalls mit Ausschueffung aller
eclog. 7Z. Sckilr. Ink.^ur. Liv. D'r. äe aäopr. tk. 2. anderer / anhe.m.ää. XX. LonllChurbayer.Landrecht.
(Zorkot'r. in spoliill. »ä Zckneiäev^. Lomment.Ink.äs A ^^^^^der Smdt
säopr. lir. 8cr7ck.in usu moäern.?snäeLt.ä.rir.§. ^ 2.und^ekorm. der Stadt
z. ^ »über in polmon. jur. ä. r. §. ulr.Lons.Sächf. Z?urnberg 3s. l. i.§ so jemand. Smd aber solche
kandreckl I.ib 2 srr -0 Würtenbera Landrecbtp 4. Persohnen m weltern Grad anzutreffen/ undanderZah
rir 22 ^ aber auf die :c und 8^ ungleich/als zum Beyspiel auf des Vatters Seiten nur
!'^r § ulr ' e^raor^am- ^r Anher: oder die Anfrau; Auf der Mutter Seiten a-
Biß hieher haben wir erörtert/was Massen die Vclcen- ^
twnÄnM-m,^ let/Md^mml'5rVStt.,lich.An^
>rq/daß wir gleichermnssen kürzlich darchnn / wie sie die- Ä^n^d-r die?es ihres Rechts unterweilen beraubet werden: welches
)emnachaufzweyerley Weise geschieht: 1.) wegen ihrer ^
Eltern Verbrech/ enwann nemllch dieselbige sich an der ^ere bekommen. - - ^ 8. - - ^- ^urem.eon
GöttlichenMajestatvergriffen/unddieselbigeverlaugnet/ ^ ^ ' ^ranäfurrl)
viä. surk. (^z/sros. L. äe k-erer. S- c-,p. ttzemum. äs «.etorm-»r.c.l.§.^oaver Zt.
dxrer. in 6. oderwann sie die weltliche Majestät beleidi- Im andern Fall/ wann nemlich mit denen in auf-get/und solcher gestalt das so genandte Laster der beleidig- steigender l.mie befindlichen Persohnen / auch Seltens-ten Majestät begangen haben/v. §. s.^.äekzereä.qug- Verwandte oder Geschwister concurriren/hat man aber-«b inreff. Lc l. /.L. »ä I.. )ul. in welchen Fallm mahl einen Unterscheid zwischen den vovgebüttlM und
T 2 halb.