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Arolfen, neben den verschiedenen Zweigen der Verwaltung,seit 1827 auch die Direction der Polizei. Es stehen dem-selben drei Beamten vor, und sind diesen ein Polizeicom-mi'ssair, ein Polizeiinspector und sechs Polizeidiener unter-geordnet. Als Polizcidirection richtet das Oberamt, wahrendder Curzeit, ein vorzügliches Augenmerk auf die ungestörteRuhe, Sicherheit und Zufriedenheit der Curgaste. Bettlerwerden nicht geduldet, am wenigsten dürfen diese den Kur-gästen beschwerlich werden. Dürftige Durchreisende könnensich bei der Polizeidirection zur Empfangnehmung einer klei-nen Gabe melden. Den Polizeidienern liegt auch die Rei-nigung der Straßen der Neustadt ob. Polizeiliche Verord-nungen und öffentliche Bekanntmachungen findet man amBrunnenhause, erstere auch in den Häusern, in welchenKurgäste logiren, angeschlagen.
Die Justizsachen erster Instanz werden von dem fürst-lichen Oberjustizamte in Pyrmont erörtert und entschie-den, welches auch die Criminaluntersuchungen bis zum Er-kenntnisse instruirt. Diese Behörde hat auch die-Ausnahmeund Konfirmation der Contracte zu besorgen. Sie ist mitzwei Beamten besetzt. In Civilrechtsstreitigkeiten bildet dasfürstliche Hofgericht die zweite und in Sachen, wo dasStreitobject unter 25 Rthlr. ist, die letzte Instanz; wenndieses 25 bis zu 1000 betragt, ist der Justizsenat der fürstl.wald. Regierung die dritte, und wo das Streitobject IvovRthlr.und darüber betragt, ist das Oberappellationsgericht in Wol-senbüttel dritte Instanz.
Die Administration der Kammergefalle hat das fürstlicheOberrentereiamt in Pyrmont, für welches die fürstlicheDomainen- und Forstkammer Oberbehörde ist.