ZEUGNISS, ÄRZTLICHES
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Nr. 713). b) Ebenso verhält es sich mit den Branntweintrinkern, die manauch nie als Gesunde zur Versicherung empfehlen darf, c) Auch Unmässig-keit im Wein- und Biertrinken ist entschieden lebensverkürzend und darf ineinem gewisäenhafton Zeugnisse nie mit Stillschweigen übergangen werden.Man braucht um so weniger Nachsicht mit dem Missbrauche geistiger Ge-tränke zu haben, da der Fehler ein freiwilliger ist. — 7) Gewerbeund Beschäftigung sind in Gesundheitszeugnissen nie zu über-gehen , und die Lebensversicherungsanstalten — sagt Froriep — werdenes mir wenigstens nicht Schuld geben, dass ich ihr Interesse hintansetze,wenn ich ihnen empfehle, weniger die Aufnahme überhaupt zu verweigern ,als vielmehr die Prämiensätze zu variiren. So hat man den so bedeutendenEinfluss des Gewerbes und der Beschäftigung auf die Lebensdauer in denVersicherungsanstalten noch gar nicht beachten können, weil er nur erst garwenig erörtert ist. Nachdem Parent ■ Duchatelet in Paris und Thackrah inGlasgow bei einer grossen Anzahl bewerbe directe Nachfrage gehalten, hatLombard in Genf zuerst eine auf das Studium der Bürgertodtenlisten seinerStadt begründete Berechnung versucht. Er hat das Alter von 8488 über 16Jahre alten Männer in den Todtenlisten von 1796—1830 eingeschrieben ge-funden. Die Mittelzahl der Lebensjahre dieser 8488 Männer ist 25; unddiese Zahl hat L. nun als den mittlem Termin angenommen, um zu verglei-chen, welche Professionen das Leben verlängert und welche es verkürzt hat-ten. Die Resultate waren allerdings auffallend; denn nachdem auf seinerListe 42 Classen von Gewerben zusammengestellt worden waren, so erreich-ten davon die obersten Classen im Durchschnitt 70 Lebensjahre, die unter-sten dagegen nur 45 Lebensjahre; sodass also hier durch die Lebensverhält-nisse die Lebensdauer um mehr als ein Drittheil verlängert oder verkürztwerden kann. — 8) Der Wohnort ist zwar in der Regel nicht sehr hochanzuschlagen, aber es giebt einige Situationen, die eine so furchtbare Sterb-lichkeit bedingen, dass man von einigen Orten notorisch weiss, wie die Zahlder Gestorbenen die Zahl der Gebornen so auffallend übersteigt, dass derOrt in wenigen Jahren völlig ausgestorben sein müsste, wenn nicht beson-dere Verhältnisse ihm immer neue Einwanderer zuführte.
Aber nicht nur gesunde, auch kranke Personen werden in manchenLebensversicherungsanstalten, z. B. in the Asylum life Office (zu London,Nr. 70, Cornhill and Waterloo Place) angenommen; doch existirt über diePrämieusätze der letztern keine allgemeine Regel oder Tabelle, sondern esrichten sich die Bedingungen der mehr oder minder erhöhten Prämie nachder Natur des individuellen Krankheitsfalles.
Krankheiten — sagt Froriep — sind für die behufs der Lebensversi-cherungen auszustellenden Zeugnisse unter einem doppelten Gesichtspunktezu betrachten: a) insofern sie vorhanden gewesen sind und Keim undVeranlassung zur Lebensverkürzung hinterlicssen; b) insofern sie wirklichvorhanden und im Entstehen begriffen sind und die Lebensdauerzu beschränken drohen. — Die Untersuchungen über diese Gegenstände sindsehr schwierig! Denn wie weit führen nicht allein schon die zwei einfachenFragen: Welches ist eigentlich eine lebsnsverkürzende Krankheit, wenn esnicht alle sind? und welcher Grad von Lebensverkürzung wird durch eineKrankheit herbeigeführt? — Unter den concreten Fällen bemerkt Fr. diese:Die Frage, ob Jemand die Menschenblattern (Variolae) gehabt habe odervaccinirt sei, war sehr zweckmässig, so lange man als sichere Thatsacheannahm, dass der Mensch die Blattern nur einmal iin Leben bekomme, unddass die Kuhpocken die Empfänglichkeit für die Menachenpocken gänzlichabsorbirten, sodass man also durch die Kubpocken ebenso völlig gegen dieMenschenpocken gesichert sei, als habe man die Blattern selbst gehabt(Nachforschungen im Grossen haben erwiesen, dass die Einführung derKuhpockenimpfung die mittlere Lebensdauer um circa S'/ 2 Jahre verlän-gert habe. Auf diese Ansicht hat Duvillard Tabellen berechnet, nach wel-chen das Risico, welches aus der Gefahr wegen Nichtoculirung oder Nicht-