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NEUGEBOREN
auch Klote beitritt, ist zu erinnern, dass auch der durch dies sinnlich wahr-nehmbare Merkmal des noch nicht v trocknen Nabelschnurrestes gesteckteTermin zu iang erscheint und somit der Absicht des Gesetzes, der Mutterdie während und unmittelbar nach der Geburt etwa vorhandene Nerven-aufregung zu Gute kommen zu lassen, hemmend entgegentritt. Endlich kannauch das Vertrocknen des Nabelschnurendes durch die verschiedene Behand-lung, welche dasselbe nach der Geburt erfährt, sowol befördert, als ver-zögert werden, sodass man auch hier auf eine Differenz von 24 und meh-reren Stunden immer gefasst sein muss.
Unterwerfen wir — sagt Fl. — die hier zusammengestellten Ansichtenüber Neugeburt einer genaueren Prüfung, so kommen wir zu folgendeinResultate: Da der Zustand des Neugeborenseins bei einem Kinde nach denvorhandenen Gesetzesbestimmungen die Strafbarkeit der Mutter, welche estödtete, verringert; so muss der Rechtspflege daran gelegen sein, einenfesten Standpunkt zu besitzen, auf welchem die Entscheidung über das Vor-handensein oder Fehlen desselben beruhen kann. Nun hat aber, wie Fro-riep u. A. treffend bemerken, der vorliegende Gegenstand zwei Seiten, einemedicinische (physiologische) und eine rechtliche. Die erste hältsich vorzugweise an die Natur und begrenzt den Zustand des Neugeboren-seins passend mit dem Aufhören der Merkmale, welche einen vorhandengewesenen nahen Zusammenhang des Geborenen mit dem mütterlichen Or-ganismus verrathen. Für die rechtlichen Zwecke ist aber diese Zeitbestim-mung zu lang und deshalb unbrauchbar, weil dabei zu viele Fälle zum Kin-desmorde gerechnet und milder bestraft werden müssten, welche ihrer Naturnach, als Verwandtenmord, eigentlich zu härterer Bestrafung geeignet sind.Dem Geiste der Strafgesetzgebung gemäss muss der Zustand des Neuge-borenseins als Milderungsgrund für die Strafbarkeit der Mutter dann auf-hören, wenn die durch den Gebäract hervorgerufene körperliche und gei-stige Aufregung bei der Gebärenden verschwunden ist. Da sich nun aberdie Dauer dieses Zustandes, wenn er vorüber ist, sehr schwer und nurdurch die Aussagen der Inquisitin mit einiger Wahrscheinlichkeit ermittelnlässt; so hat man theils geradezu durch Gesetze die Zeit bestimmt, welcheden Zustand des Neugeborenseins umfassen soll, theils bat man dieselbevon Nebenumständen, welche mit eben diesem Zustande in gar keiner dire-cten Beziehung stehen, abhängig gemacht. Doch auch auf diesen beidenWegen lässt sich, wie wir aus der gegebenen Zusammenstellung ersehen,nicht mit Sicherheit zum Ziele gelangen, wenn sie einzeln betreten werden.„Ich glaube daher—sagt ferner Flachs —annehmen zu dürfen, man werdedurch eine Verbindung beider Bestimmungsgründe am seltensten in der An-nahme, ob Neugeburt vorhanden sei oder nicht, irren; man müsste also zu-vörderst die Spuren aufsuchen, welche auf eine, dem Kinde zu Theil ge-wordene menschliche Pflege hindeuten, und im Falle dass man solche antrifft,das Kind für nicht mehr neugeboren erklären. Fehlen aber diese Spurenoder lassen sich dieselben nicht mit Sicherheit ausmitteln, so würde mandann eine gewisse Zeit nach der Geburt anzunehmen haben, welche denTermin der Neugeburt einschliesst, — und ich bin mit Toel der Meinung,dass in diesem Falle ein Zeitraum von 12 Stunden oder einem halben Tagehinreichend sei, und dass man eine Mutter, welche ihr Kind nach dieserZeit noch tödtete, in den allermeisten Fällen, ohne Furcht eine Übereilungzu begehen, für vollkommen zurechnungsfähig halten dürfe. Dabei -würdedie Beschaffenheit des Nabelschnurendes nur als Hülfsmittel zur Beurtbeilungder Zeit, welche seit der fraglichen Geburt bis zur Tödtung des Kindesverstrichen ist dienen können, und hierzu von ganz besonderer Wichtig-keit sein." Wir stimmen der Meinung des Herrn Dr. Flachs im Allgemei-nen bei. Man sieht, wie das alte Luther'sche Sprichwort: „Die Gelehr-ten sind die Verkehrten" auch auf die Meinungsverschiedenheit undauf die Spitzfindigkeit im Definiren hinsichtlich der Neugeburt seine Anwen-dung findet. Nach dem Begriff des gesunden Menschenverstandes und de«gemeinen Lebens ist ein Kind nur am ersten Tage der Geburt ein Neuge-