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2 (1840) L - Z. Supplemente A - Z
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KINDERMORD

kann dies stattfinden: a) wenn Mutterkuchen und Kind noch im Uterussind (boi Lostrennung einer Placenta praevia vor der Geburt des Kindes, wo-bei aber auch, wenn das Kind nicht sehr schnell zur Welt gefördert wird,zugleich Verblutung der Mutter stattfindet); b) wenn zwar noch das Kindin der Gebärmutter, der Mutterkuchen aber schon vor dem Kinde zu Tagegefördert worden ist (der Mutterkuchen müsste hier zwischen den Schenkelnder Mutter bedeckt, warm und das Blut flüssig erhalten werden), wo sichaber die Mutter ebenfalls verblutet, während wenn der Mutterkuchen nichtwarm, das Blut nicht flüssig erhalten wird, sich das Kind nicht, wohl aberdie Mutter verbluten kann. 2) Wenn die Verblutung aus dem Nabel selbst,nachdem die Nabelschnur von ihm abgerissen ist, erfolgte (dieses kann ge-schehen bei schnellem Schiessen des Kindes aus den Geburtstheilen auf dieErde, bei relativ oder absolut zu kurzer Nabelschnur, und zwar wieder heizu grosser Beckenweite, kleinem Kinde und heftigen Wehen, bei zu heftigerAdhäsion der Placenta, bei zu fester Textur der Nabelschnur im Verhält-nisse zu seiner Verbindung mit dem Nabel des Kindes; wenn die Mutter ausUnbekanntschaft mit der rechten Art der Trennung der Nabelschnur, oderwegen Mangel eines schneidenden Instruments, aus Übereilung, iin bewußt-losen Zustande, oder aus Vorsatz die Nabelschnur vom Leibe gerissen hat).S) Wenn die Nabelschnur in längerer, oder kürzerer Entfernung vom Nabelabgeschnitten, oder abgerissen und nicht unterbunden iit. 4) Wenn bei einerZwillingsgeburt nach der Geburt des ersten Kindes die von dem Nabel desselbengetrennte, mit der Placenta im Uterus zusammenhängende Nabelschnur un-uuterbunden gelassen ist (wobei vorauszusetzen ist, dass beide Kinder ent-weder nur einen Mutterkuchen haben, und beide Schnuren aus derselbenkommen. oder dass die Mutterkuchen beider Kinder mit einander verbundensind, während, wenn zwei getrennte Mutterkuchen vorhanden sind, keineVerblutung des zweiten Kindes möglich ist. (Jeder Geburtshelfer, sowie jedeHebamme, die bei Zwillingsgeburten das mütterliche Ende der Nabelschnurdes Erstgebornen nicht unterbinden, sind daher wegen eines unterlassenennothwendigen Kunstverfahrens zu bestrafen.) Als ausgemacht, meint Wild-berg, sei anzunehmen, dass kraftvolle Kinder sich leichter aus der Nabel-schnur verbluten, als schwache (»oll wohl umgekehrt heissen: denn W. be-schuldigt Henke einer falschen Ansicht, und doch sagt dieser im §. 583 sei-nes Lehrbuches der gerichtlichen Medicin 1SS8 ganz dasselbe und IV. führtauch unmittelbar darauf die Gründe an, warum sich schwache Kinder leich-ter verbluten müssen natürlich schon deswegen, weil sie weniger Bluthaben und schon ein geringer Blutverlust sie mehr schwächt, als starke; Most);ferner geschieht die Verblutung leichter bei Einwirkung äusserer Wärme, alsbeim Mangel derselben; leichter bei Kindern, die noch nicht geathmet haben,oder bei denen der Athem gehindert ist, als bei solchen, die ungehindertund leicht geathmet haben, und die Behauptung einiger Aerzte, dass bei be-stehendem Athemholen gar keine Verblutung durch die ununterbundene Na-belschnur stattfinden könne, ist daher falsch; leichter bei Kindern, die aufder Seite liegen, als bei denjenigen, die eine Rückenlage haben, leichter beieiner widernatürlichen Zusammendrückung der Brust und des Oberbauchesdurch Einwickeln, leichter bei abgeschnittener, als abgerissener Nabelschnur,bei zu grosser Kürze des Nabelschnurrestes und möglicher Weise bei zu lo-ckerer Unterbindung derselben. Ist nach erfolgter Verblutung zum ScheinUnterbindung vorgenommen worden, so ist die Nabelschnur vor und hinterder Ligatur von gleicher Beschaffenheit, der Theil am Körper ist säftig,weich, blutvoll, das Ende aber blutleer, trocken. Dass der Tod eines Neu-gebornen durch Verblutung aus der ununterbundenen Nabelschnur erfolgt sei,lässt sich, nach fVildberg, nur annehmen, wenn 1) einer der sub 1, 2, 3,4 augeführten Fälle wirklich bewiesen ist; 2) wenn alle Merkmale einer an-derweitigen Verblutung, einer andern Todesart, eines früher schon stattge-fundenen Blutmangels fehlen , und wenn 8) alle Merkmale an und in demLeichnam angetroffen werden, durch welche sich der Tod durch Verblutungaus der Nabelschnur zu erkennen giebt, als Blutspuren an der Seite und am