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2 (1840) L - Z. Supplemente A - Z
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MACULAE

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verschiedenen Flecke an lebenden und todten Körpern, in der Wäsche, inZimmern und in der sonstigen Umgebung der in Untersuchung gerathenentodten oder lebenden Gegenstände, verursacht durch Blut, Schleim, Eiter,Samen, Farbewaaren etc. sind für den forensischen Arzt oft ein Gegen-stand von hoher Wichtigkeit, zumal die Samenflecke, Blut- und Rostfleckebei Untersuchungen in puncto stupri, stupri violenti, verhehlter, vorge-schützter, simulirter, angeschuldigter Krankheiten, verschiedener gewaltsa-mer Todesarten u. s. f. Wir unterscheiden hier: 1) Flecke an Lei-chen, theils solche, die nach Quetschungen etc. schon im Leben erfolgten,theils Todtenflecke (s. Fäulniss, Leichnam u. Obductio). 2) Blut-flecke, sowohl in der Leib- und Bettwäsche, als an tödtenden Instrumen-ten, (Schwertern, Messern, Dolchen etc.) und ihre Unterscheidung vonRostflecken. Devergie (Med. leg. T. II. S. 182) unterscheidet 3 ArtenBlutflecke: 1) solche durch Imbibition eines reinen, an Fibrine reichenBlutes; sie sind gleichmässig roth mit reinen Rändern ohne Farbenverände-rung; 2) solche, die durch Blut und Serum aus Wunden entstanden. Siesind nicht so dunkelroth, ihr Mittelpunkt ist schwächer gefärbt, als derUmfang, der theils sehr roth, theils röthlichgrün erscheint; 3) solche, diein seltenen Fällen, weil sie den Körper, wo sie haften, nicht durchdringen,etwas Glänzendes zeigen (s. Blut w. unten). 3) Flecke durch Ver-giftung. Personen, welche an Vergiftung durch Arsenik, Belladonna,Schierling etc. starben, zeigen auf der Oberfläche des Körpers oft schwärz-liche, bläuliche, livide Flecke (s. Arsenik, Belladonna, Gift); dochist dieses für sich kein sicheres Zeichen einer stattgefundenen Vergiftung;denn ähnliche Flecke findet man auch an den Leichnamen scorbutischer, ka-chektischer, oder plötzlich, ohne Gift, au Schlagfluss, Epilepsie und anKrämpfen anderer Art etc. Verstorbener (s. Hoffmann, Medic. rationalissystemat. T. 18. P. 3. Sect. 2. cap. 8. obs. 1. Horst, Observ. Libr. 2.S. 226). Melzger (Progr. de veneficio caute dijudicando 1785) sagt mitRecht:Macularum lmdarum in superficie corporis nulla est consideratio in-ter signa mortis ex veneficio. Possunt eniin adesse et abesse, sine ulla su-spicione aeeepti veneni." Und Valentin (Pand. med. P. I. Sect. 3. cas. 14):Ex strigis nigrofuscis et coeruleis veneficium simpliciter haud dijudicaripotest." (Cfr. Zachias , Libr. 2. Quaest. 7. N. 23 et 25.) 4) Fleckedureh Samenergiessung. Es erfordert sagt Devergie (M(5d. le-gale 1837. T. II. S. 181) die Erkenntniss der Samenflecke eine sehraufmerksame und sorgfaltige Prüfung durch physische und chemische Mittel,indem Flecke, durch andere Secretionen entstanden, leicht mit jenen ver-wechselt werden können. Die Samenflecke sind mehr oder weniger breit,haben einen Stich in3 Hellgraue, ihre Form ist nicht regelmässig rund,mehr wellenförmig (onduleuse), unregelinässig (ähnlich einer Landkartevon vielen kleinen Ländern M.), ihr Umfang ist etwas stärker colorirt, alsihr Centrum; sie machen die Leinwand steif, wie durch Stärkemehl, geben,wenn sie trocken sind, keinen Geruch von sich, wohl aber, wenn sie mitWasser aufgeweicht werden, wo sich der eigentümliche Samengeruch kundgiebt. Wird heisses Wasser zu diesem Zwecke verwendet, so nähert sichder Geruch dem laugenhaften Geruch der Wäsche. Erhitzt man solcheFlecke gelind über dem Feuer, so werden sie fahlgelb von Farbe, mace-rirt man sie 2 Stunuen lang im Wasser, so geht ein grosser Theil unverän-derten Sperma virile ins Wasser über, aber es bleibt dennoch so viel davonan der Leinwand hängen, dass letztere, ist sie trockeu geworden, wiederumhart und wie gestärkt wird. Das Wasser, worin solche Leinwand gelegen,ist trübe, es schwimmen kleine Fäserchen darin, uud es hält schwer, esdurchs Filtriren völlig zu klären; verdunstet man das Fluidum, so riechtman den Samengeruch sehr deutlich. Ein solches Wasser coagulirt nicht,es setzt nur einige glutinöse Flocken beim Verdunsten ab, und es bleibtals Rückstand eine glutinöse Materie zurück, welche nach dem Erkaltenauf der Oberfläche des Gefässes einen glänzenden, transparenten Überzugbildet. Ein Theil des letztern ist löslich) ein anderer bleibt unauflöslichMost Staatsarzneikunde. II. iO