I. Praktische Winke.
I. Ersparnisse bei der Arzneiverordnung.
Bei der Arzneiverordming sind auch die teuerstenMittel erlaubt, wenn davon eine sichere oder wahrscheinlichgute Einwirkung auf den Zustand des Kranken zu erwartenund dasselbe Ergebnis durch kein billigeres Mittel zu er-reichen ist. Weder Kasse noch Behörden pflegen ihrenÄrzten in dieser Beziehung Beschränkungen aufzuerlegen.Der Arzt hat deshalb aber um so mehr die Pflicht, alleunnötigen Verteuerungen der Arzneiverordming zu ver-meiden.
Dazu gehört in erster Linie, daß man überhaupt keineArznei gibt, wenn kein wirklicher Grund dazu vorliegt.Die früher oft geäußerte Ansieht, daß das Publikum haupt-sächlich sein Rezept haben wolle, besteht heute durchausnicht mehr überall zu recht. Man kann vielmehr für weiteKreise geradfzu von einem Mißtrauen gegen Rezepte undArzneiverordnunsren sprechen. ü>r ungeheure Zulauf zuden Naturheilkundigen, zu Kneipp und anderen Kur-pfuschern mit ihren doch vorwiegend physikalischen unddiätetischen Methoden gibt einen sehr deutliehen Hinweis.Tatsächlich ist der größte Teil des Publikums auch mitspärlichen Arzneiverordnungen zufrieden, wenn sie nurnützen und wenn sie durch sorgfältige Fürsorge für dieDiät, den Komfort unel die Stimmung des Krankenund durch Angabe physikalischer Hilfsmittel unter-stützt und vervollständ gt werden. Wer nur sonst in demRufe steht, nützliche Verordnungen zu geben, kann oft aufein Rezept verzichten und braucht namentlich nicht imganzen Verlauf chronischer Krankheiten zwecklose Arzneienzu verschreiben, „vrt aliquid f.'eri videatur". Kur zu häufigist dies klägliche Mittel nur die Deckung für ungenügendeErkenntnis der Krankheit oder der im Einzelfall nötigenBehandlung.
Um die der Arzneiverordnung äußerlich anhaftenden,d. h. nicht im Preise des Mittels selbst liegenden Kostenzu verringern, empfiehlt es sich zunächst, harmlose Stoffe
Dornblüth, Arzneimittel. 12. Aufl.
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