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1 (1828) Einfache Mittel
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XVI
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XV! Vorrede zur lateinischen Pharmakopoe

der Verordnung jedoch, daß wegen Beschaffenheit derselben denApothekern die Verantwortung bleibt, und die Sorge und Ver-bindlichkeit der genauesten Prüfung derselben ihm auferlegt wird.

Von einigen Präparaten haben wir vorgeschrieben, daß sieauf einen, sorgfältigeren, und mit den Vorschriften der Wissen-schaft mehr übereinstimmenden Wege bereitet werden sollen. AllePräparate müssen nach unserer und nicht nach einer andern Vor-schrift bereitet werden. Daher haben wir nur diejenigen Merk-male hinzugefügt, welche die auf diese Weise bereiteten zeigen,und auch die Fehler, welche dann gewöhnlich vorkommen kön-nen, haben aber diejenigen unbeachtet gelassen, welche bei An-wendung einer andern Bereitungsweise sich zu ereignen pflegen,ober durch Betrug hervorgebracht werden, denn diesen wird aufkeine Weise eine Stelle eingeräumt. Die in der zweiten Abthei-lung angezeigten Präparate und Composita müssen von dem Apo-theker selbst in seinem Laboratorium bereitet, und nicht ander-wärts gekauft und bezogm werden.

Dem ersteren Theile haben wir zuerst in dieser Ausgabe ei-nen zweiten hinzugefügt, welcher diejenigen Arzneimittel enthalt,die nicht immer vorräthig seyn müssen. In diesem ist die Be-reitungsweise einiger Arzneimittel angezeigt, welche entweder sel-tener von den Aerzten verlangt werden, oder, wenn sie auch häu-siger gefedert werden, doch schnell bereitet und nicht lange aufbe-wahrt werden können. Nützlich hat es uns geschienen, daß dieseArzneimittel in einer jeden Dfsicin nach derselben Methode odernach derselben Vorschrift bereitet weiden, und es wird nicht-thig seyn, daß der Apotheker diese Formeln, welche er hier fin-det, aus andern Büchern zusammensuche. Auf keine Weise wol-