Auf dieselbe Weise, deren wir uns bei der Prüfung desBittermandelwassers bedient haben, geben vier Unzen fünf Granblausaures Eisen. Die Gabe bis auf dreißig Tropfen,
Anmerkung. Wenn die frischen Kirschlorbeerblatter fehlen,so ist es erlaubt, das Vitteimandelwasser an die Stelle zu setzen.
Da nur die frischen Kirschlorbeerblätter das wirksame flüchtige Princip,lie Blausäure, enthalten, wovon sich in den getrockneten nichts mehr fin-det, so würde es sehr unzweckmäßig styn, die getrockneten Kirschlorbeer-blütttr sich aus Gegenden kommen zu lassen, wo der Kirschlorbeer hausiggenug ist. Ja es sind selbst die frischen Kirschlorbeerblatter nicht zu jederJahreszeit gleich tauglich zur Bereitung des destillirten Wassers, sondernsie müssen im Anfange des Sommers bis August hierzu verwendet werden.Man wird daher ohne Bedenken in Gegenden, wo die frischen Kirschlsr-bccrblätter fehlen, das Bittermandelwasser, welches so ziemlich stets vongleicher Stärke bereitet werden kann, an die Stelle setzen können, um somehr, als die Vorschrift so gegeben ist, daß beide Wässer eine ganz gleicheMenge Blausäure enthalten sollen.
Das Kirschlorbeerwasser ist frisch bereitet tr,übe, nachher wird es klar.Es muß nicht brenzlig riechen, sondern den starken, balsamischen, bitter-mandelahnlichen betäubenden Geruch und gleichen bitterlichen Geschmack ha-ben, wie die frischen zerriebenen Blätter. Uebrigens gilt das bei dem Bit-termandelwafser Angeführte auch bei diesen Wasser.
^czull NeÜ88»ß. Melissenwasscr.Nimm: Melissenkraut zwei Pfund,
Brunnenwasser soviel als hinreichend ist.Durch Destilliren ziehe zwanzig Pfund eines klaren Wassers über.Auf dieselbe Weise werden bereitet:^yua Nentt,ae oli8p«o. Krausemünzwajser.H,yua Ituwe. Rautenwajscr.^Gi» 8alvi'3o. Salbeiwasser.5* ^czu» Valeriana«. Baldrianwasser.welche sammtlich klar styn müssen.
^Pia Nentlme vi^erita«. Pfeffermünzwasser.
Nimm: Pfeffermünzkraut zwei Pfund,
Brunnenwasser soviel als hinreichend ist.Es werden vierzehn Pfund überdestillirt.
Es sey klar. ____
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