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2 (1857)
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945
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Kalium jodatum werden mit einem Skrpl hochsfrektif. Wein-geist »errieben und mit einer Unz. Adeps vermischt. Ex

tempore.

Unguentum Kalii Joclati.

Unguentum Kali hydfojodici; Pommade hydrojodee; Jodkalium-salbe, Jodsalbe, Kropfsalbe.

Pll. Bor. Eine Drachm. Kalium jodatum wird unter Zusatzeiniger Tropfen destill. Wassers mit einer Unz. Vnguenl.rosatum zu einer sehr weissen Salbe gemischt.

I*h. Haillb. Eine Drachm. Kalium jodatum wird in etwasWasser gelöst und mit einer Unz. sehr frischem gewasche-nen Schweine feil zu einer weissen Salbe gemischt, welchemit der Zeit gelblich wird. Paretur ex tempore.

PIt> Hailii. Eine halbe Drachm. Kalium jodatum, einige Tro-pfen destill. Wasser und eine Unz, Unguentum rosatum. Istimmer frisch zu bereiten.

Pili S»X.} SI. Hüls, geben eine ähnliche Vorschrift wiePh. Bor., lassen aber das Jodkalium mit einigen TropfenWasser und sechs Gran Magnesia carbonica zerreiben.Ex tempore.

Die Jodkaliumsalbe soll weiss sein; sie wird aber schonoft in einigen Stunden bis wenigen Tagen gelb. Die Fett-säuren zersetzen nämlich das Jodkalium unter Abscheidungvon Jod. Daher soll diese Salbe immer frisch und mit frischbereiteter Fettsubstanz dargestellt werden. Was ist aber dannzu thun, wenn sie schon während des Mischens gelb wird?Dies geschieht nur zu häufig, wenn nach der Vorschrift Un-guentum rosatum genommen wird. Dass Fettmischungen mitweissem Wachse stets als ranzige Fettsubstanzen zu betrach-ten sind, ist schon mehrmals an anderen Orten bemerkt, ran-ziges Fett aber scheidet immer aus dem Jodkalium Jod abund färbt sich damit gelb. Ein Zusatz von Magnesia verbes-sert nicht viel an der Sache. Mehr nützen kohlensaures undkaustisches Kali. Diese machen jedoch in nicht gehörig ein-gehaltener Menge die an und für sich schon etwas scharfe Salbenoch schärfer, so dass die damit eingeriebene Hautstelle wundwird und dem Patienten Schmerzen verursacht. Die Salbesoll aber weiss sein. Weil dies die Vorschrift verlangt, ver-langt es auch der Arzt und das Publikum. Die Folge davonist, dass der Apotheker oft zu unerlaubten Mitteln greift, umin einem im Grunde etwas sehr gleichgültigen Umstände derVorschrift zu genügen. So hat sich auch die NothwendigkeitHager. Kommentar Bd. li. 60