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"*N1ec)tu»i iuln oontr» nlor^um oanis radidi. LiU«werge gegen den Biß toller Hunde.
Nimm: in Honig eingemachte Mai Würmer mit dem an-klebenden Honig, vier und zwan-zig Stück,fein gepulvertes Iben- oder Tarusholz zwei
Drachmen,gepulverte virginische Schlange nwnrzel
zwei Drachmen,Theriak zwei Unzen.Zerreibe die Maiwürmer in einem steinernen Morser zumTeige, mische dann alles und gieb,wenn es nöchigist^ von demHonig, woraus die Maiwürmer genommen, noch etwas hinzu,so daß es tzine Latwerge werd?.
Ein Landmann in Schlesien hatte durch bei Menschen und Thierenglücklich ausgeführte Euren der von tollen Hunden Gebissenen eine großeBerühmtheit erlangt, so daß ihm das bis dahin geheim gehaltene Mu-tet von der preußischen Regierung abgekauft, und bekannt gemacht wur-de (Revidirte Apothekerordnung ä8«l. S. 22.). Das vornehmste Ingre-diens dieses Mittels bestand in dem Maiwurme, sowohl lVIetoy ?r<,-«c«,r»l>Ä<!Ul I^inn., als lVIeloe !„<>!<>Iiz I^inn. Die Maiwürmer müssenim Maimonat bei trockner warmer Witterung eingesammelt werden. Siehaben die besondere Eigenschaft, daß sie, wenn man sie berührt, ausallen Gelenken einen dicken, fetten, gelblichen, die Finger färbendenSaft von sich lassen. Da nun dieser Saft das beste zur Arzneikraft No-tlüge Ingrediens seun soll, so muß man, um zu verhülrn, daß solchesnicht verloren gehe, sie bei ihrem Einsammeln nicht mit den Fingernberühren, sondern sie müssen mittelst eines Paars Hölzchen, wie miteiner Zange, sanft aufgehoben, und in einen Topf oder ein Glas ge-than werde». Hierauf muß ibnen lebendig der Kopf mit einer Scheereüber einem Glase, worin reiner Honig befindlich ist, abgeschnitten, die-ser weggeworfen, der Körper aber in den Honig gelegt werden. Manmuß hierbei Acht haben, daß von dem ausfließenden Safte nichts verlo-ren gehe, sondern solcher zugleich mit in den Honig komme.
Das Iben- oder Tarusholz wird von l'axus baccal« genommen,fein geraspelt, gestoßen, und durch ein feines Sieb geschlagen.
Diese Latwerge ist jetzt nur uoch selten im Gebrauche. Man gabsie Erwachsenen von 2n Jahren ab zu 5» Gran bis 2 Drachmen; Kin-dern zu 2« bis 5« Grau.
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