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2 (1844) Pharmaceutische Präpratenkunde als Erläuterung der in der österreichischen Pharmacopöe enthaltenen, so wie der sonst noch am meisten gebräuchlichen, besonders der neuesten zubereiteten Arzneimittel
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im ?. Hefte deö Neuesten, S. 143 beschriebene Weise getrenntwerden können.

34. l'l'gxininun! ist die krystallisirbare bittere alkaloidischeSubstanz der Eschenrinde; man sehe Neuestes, I. Heft, S. 169.

35. l'umai'inum, soll nach Pe schier und Merk nebsteiner eigenthümlichen Säure einen wesentlichen alkaloidischenBestandtheil deö Erdrauchkrautes ausmachen.

36. Qc-ntianinum heißt der extraktive Bitterstoff derEnzianwurzel.

37. QLc»Nio)num, in der Geoffroyarinde enthalten; je-doch soll nach tte n schmi dt der von der, aus Jamaika kom-menden Rindensorte abgeschiedene alkaloidische Bestandtheil vonjenem, aus der surinamische» Rinde erhaltene Stoff verschie-den seyu, weßhalb jener Iamaicin, der andere aber Suri-namiu benannt worden; mansche 1 Abtheilung des Commeu-tars, S. 307.

38. Ll-a»»nnu!n ist die biitere krystallinische Substanzunreifer Granasäpfelschale»; mau sehe Büchners Revert.,18. Bd., S. 363, wogegen man unter der Bezeichnung Gra-n adin eine zuckerige, in der Wurzelrinde des Granatäpfelbaumesuorkommcude Substanz begreift; mau sehe 4. Heft des Neue-sten, S. 115.

39. IIe3^>t!l'l6inum, heißt der bittere Stoff unreifer Po-meranzen und Citrone», der sich zuweilen aus alt gewordenerPomeranzentinktur undOlangedlüthenole absetzt; sohl» auch imWeißen der Schale und den übrigen Theilen der Gattung Oinu»vorkommt.

40. I1/uzo/2!ninum ist der giftige Bestandtheil des Bilsen-krautes und der Sameu, worüber das Nähere aus dem 1. Heftedes Neuesteu, S. 169 zu entnehmen ist.

41. 1I/8appinun» heißt die bittere krystallinische Substanzdeö Vsopvkrautes.

42. ^»Igppilium, damit wird das entfärbte IalappentMzbezeichnet; man sehe 1. Heft des Neuesten, S. 171, dann 4.Heft, S. 176.

43. Ilieinuin heißt der bittere, als Fiebermittel neuerlichin Anwendung gekommene Bestandtheil der Stechpalmblättervon llex a^uilolium; man sehe 5. Heft des Neuesten, S. 135.