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Freywillig-Auffgesprungener Granat-Apffel, Deß Christlichen Samaritans, Oder: Auß Christlicher Lieb deß Nächsten eröffnete Gehaimbnuß, Vieler vortrefflichen, sonders-bewährten Mitteln, und Wunder-heylsamen Artzneyen, wider unterschiedliche Zuständ und Ubel deß menschlichen Leibs und Lebens : Welche mit sonderbarem Fleiß, und auff das Heyl deß Nächsten allzeit nachdencklicher Sorg, auß vieler Artzney-Erfahrner, und berühmter Leib-Arzten, oder Medicin-Dotorn lang-gepflogener Erfahrenheit
Entstehung
Seite
460
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Aryne'f-Vuch.

Wurtzen/Echwalben.Wmtzcn / jedes 2. Loth / frische Cronabethbör 6.Loth/diese obgemeldte Krauter sauber von denStenglen abgcrupffüundgewogen/ dür: / was man nicht grüner haben mag / auch die Wurtzel ge-schnitten/ die Cronabethbör zerknirscht/darnach die Krauter gewaschen/«nd in ven Wein gethan / der in einem kleinen Vaßl seyn muß / man kandie 3pecie8 in einem weissen dünnen Tafet / oder Leinwath thun / aberdas Säckl muß groß seyn / daß sich die Sachen wohl erwaichen können /und auch der Spund oder Keull an dem Väßl muß desto grösser seyn/in4.Tag.en kan man schon anfangen zu trincken/ Vormittag ein Trinck-Gläßl voll warmer/ ein Stund vor dem Essen/Nachmittag umb 4. Uhrwiedersoviel/esdarssnichtsogar warm sey«/ das braucht man alleTag/biß der Wein auß ist. -

Das Baad macht also darzu.

^Ann man von dem Wein 8.Tag hat gerruncken/so soll man Nach-mittag in einem bedeckten Zuber / doch daß der Kopff heraußbleibe/ 2. oder 3. Wochen schwitzen/zum ersten nur ein Vmtel-Stund/hernach allzeit etwas langer/ nachdem mans erlepden kan/bißdie Geschwulst vergeht / darzu macht man Kiselstein glüend / und nimbtdiese Krauter / als Haberstroh/ mittere Ringen von Holler/Willkraut/WipftelvonCronabeth-Stauden / jedes ein Hand voll / diese Stuckmit 6. oder 8. Maß Wein in einem Haftn gesotten / und also in dasBaad gethan / und die Stein darinn abgelöscht / die Kra'utcr kan manzweymahl brauchen.

Das essen belangend.

^An muß sich von allen Obst enthalten / Salat und andere sauereSachen muß man meyden / viel Suppen / auch was sonsten wäs-serig ist/ Kraut/Kühl/und wgsfaiste Sachen stynd. Erlaubt

ist von Ayern / weisse Rüben/Spenat/Gerstenschleim/ Hünner -und

Lamb- Fleisch / und alles Gebrattenes.

Das Trincken belangend.

UImb einen Krug von anderthalb Maß/ oder ein Maß Waifir /ein halb Loth Fenichl/ 2. Loth Stein-Würtzel / dieses in Was-ser gesotten/ so lang als em hartes paar Ayr / darnach ein we-nig Zimmet darzu hinein gethan/und von dem Feuer gesetzt/ das Was-ser kan man also trincken/ oder den Wein also gemischt/der Wein «uffdie Kräuter soll gar ein geringer Wein seyn / doch alt und lauter / erst-lich kan man 8. Maß darauffgiessen / wann er zu schwach wäre / kan

man