deß Reichs auch Unserer Erb-Königreich/Fürstenthumb-und Landen,insonderheit aber allen und jeden Buchdruckern/ Buchführern / undBuchverkauffern / bey Vermeydung^chen Marck lochigen Golds,die^in jeder so offt er freventlich Hierwider thäte/ Uns halb in UnsereKaystrliche Cammer / und den andern halben Theil obgedachten Ignacic,vominico Voigten / unnachläßlich zu bezahlen versallen seyn solle/ hie-mit ernstlich und wollen / daß ihr noch einiger auß euch selbst / oderjemand von eurentwegen obangeregtes Artzney- sambt der OiXra undRoch-Buch ins gesambt oder insonderheit/ wie obstehet/ innerhalbder ob weiter bestimbten Zehen Jahren / weder in diesem noch andernlormac, weder gantz oder zertheilt nachgedruckt/ verführet/ «MraKi.ret / failhabet/ oder verkauftet/ noch das andern zu thuen gestattet,in keine Weise/ als bey Vermeydung Unserer Kayserl. Ungnad/ obbe-stimbter Pöen/ und Verliehrung desselben euern Drucks/ den mehr-gedachter Voigt/ seine Erben/ oder ihre Befelchshabere mit HülffundZuthuen eines jeden Orths Obrigkeit, wo sie dergleichen finden wer,ben / also gleich auß eigenem Gewalt ohne Verhinderung Männiglichszu sich nehmen / und damit nach seinem Gefallen handle« / und thuenmöge. Mit Urkund dieses Brieffs besigelt/ mit Unserm hiervor gedrucktten Kayserlichen Insigel, der geben ist in Unserer Stadt Wienn denDrey und Zwaintzigsten lulii, ^nnc, Siebenzehen hundert und Fünff-zehen/ Unserer Reiche deß Römischen im Vierdten/ deß Hispanischenim Zwölfften / deß Hungar - und Böheimbischen aber im Fünfften.
«arl.
Vt.Fridrich Carl Grafvon Schönborn.
F.W.v.Menßhenger«.