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Anleitung für den geringen Mann in Städten und auf dem Lande in Absicht auf seine Gesundheit
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Von den Giften.

§-535-

Wenn man aus Unvorsichtigkeit, Versehen,Unwissenheit, oder böser Absicht, von Opium, odervon einem Arzeneymittel, wozu dergleichen ge«braucht wird, z.E. Theriak, Mithridat, Diascor-dium, u. s. w- allzu viel eingenommen hat, so mußman unverzüglich eine Ader öfnen, und den Kran«ken eben so behandeln, als wenn er einen Blut-schlag hatte, (man sehe §. 147.) Denn selbigerfolgt in derThat auf eine allzu starke Dose Opium.Ferner muß man vi«l Weineßigdampf einath-men, und häusig Weineßig in Wasser trin-ken lassen.

Von heftigen Schmerzen.§. 556.

Ich will hier nicht von Schmerzen reden,welche eine bekannte Krankheit begleiten, und ebenso wie die Krankheit selber behandelt werde» müsisen; auch nicht von solchen, womit einige kränk-liche Personen gewöhnlich behaftet sind, die aus derErfahrung gelernet haben, was ihnen am meistenMinderung verschaffe. Wenn aber eine gesunde undfrische Person auf einmal von einem ausserordent«liehen Schmerze in irgend einem Theile des Cör-pers überfallen wird, ohne die Beschaffenheit nochdie Ursache deffelbiaen zu wisse!', so kann man,bisman den nöthigen Rath eingcholet, l)einenAoer-laß vornehmen, welcher fasiallemal, durch Vermin-derung