496 Von den Nagelgeschwüren.
Wann die Ocfnung gemacht ist, so verbindetman sie mit dem Pflaster No.66., welches manaufieinen streichet, oder mit demSparadrap,undlegt alle Tage etwas frisches ans.
§. 486.
Wenn das Nagelgeschwür durch eine in derGegend des Nagels ausgetretene Feuchtigkeit per»anlasset wird, so hemmet ein geschickter Wundarztdurch einen Einschnitt, wodurch diese Feuchtigkeitweggehet, dessen Fortgang sehr geschwinde, undheilet es von Grunde aus. Doch, ungeachtet die-ser Schnitt nicht schwer ist, so wissen nicht alleWundarzte ihn zu verrichten; manche haben sogar keinen Begriff davon.
§. 487-Bisweilen setzt sich beym Zuheilen des Ein«schnittes schwammichtes, oder sogenanntes wildesFleisch an. Man vertreibt es, indem man etwasMennig, oder gebrannten Alaun darüberstreuet.
§. 488.
Wann ein Beinsraß Vorhände», ist, so mußman nothwendig einen Wundarzt haben, eben wieauch ben dem Brand. Folglich will ich von diesenbeyden Fallen nicht reden. Ich erinnere nur, daßman drey wesentliche Mittel wider den Brandhabe; die China No. 14., wovon man alle zwoStunden ein Quentgen giebt; das Schröpfen über
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