der Brust und Seitenstechen. 299
Gefäße werden verstopft und ausgedehnt: und derKranke stirbt.
§. 290.Man erkennt diese Krankheit: i) Wann dieeben bemeldete Umstände vorhergegangen.
2) An den Zufällen, womit sie anzukommenpflegt. Der Kranke hat einige Tage vorher einen geringen Husten, ein wenig Beklemmung,wann er sich Bewegung macht, eine kleine Unruhe,bisweilen ein etwas verdriesliches Wesen, mehrRöthe als gewöhnlich, Neigung zum Schlaf, aberohne Erquickung, und zuweilen viele iust zumEssen.
z) Wann dieser Zustand einige Tage ange-halten, so erfolgt ein Schauder, der mehr in An-sehung seiner Dauer, als seiner Heftigkeit betracht-lich ist; hiernachst kömmt eine mäsiige Hitze, abermit viclerUnruhe und Beklemmung vergesellschaf-tet. Der Kranke kann sich nicht im Bette halten,er geht, obgleich sehr abgemattet, in der Stubehin und her. Der Puls ist schwach und ziemlichgeschwinde, das Wasser bisweilen nur wenig ver-ändert, ein andermal in geringer Menge undziemlich roth; er hustet nicht viel, und wirst mitMühe aus. Das Gesicht ist gemeiniglich sehrroth, auch wohl bleyfärbig; er kann wederwachen,noch schlafen, er hat Augenblicke, worin er phan-tasiret, in andern ist der Geist frey. Bisweilen,
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