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Anleitung für den geringen Mann in Städten und auf dem Lande in Absicht auf seine Gesundheit
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wütender Hunde.

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keinen Anstand nehmen, dieses Mittel alsobaldzu gebrauchen; und zwar so viel davon, daß derKranke, vierzehn Tage oder drey Wochen hindurch,in einem gelinden Speichelfluß erhalten werde.

§. 196.

Wenn das Uebel sich schon offenbar zeiget,und der Kranke stark und vollblütig ist, so mußman 1) einen reichlichen Aderlaß verordnen, und,nach Begehren der Umstände, zwey, drey oderviermal wiederholen.

2) Wenn es möglich ist, den Kranken in einlaulichtes Bad setzen, und solches täglich ein-,auch wohl zwenmal wiederholen.

z) Ihm täglich zwey bis drey erweichendeClystiere No. 5. beybringen.

4) Taglich zweymal die Wunde, die sich wie,der geöfnet, und ihre umliegende Theile mir derSalbe No. 28- schmieren.

5) Das ganze gebißene Glied mit Oel schmißren, und mit einem wollenen läppen, der in Oeleingetunkt worden, umwickeln.

6) Alle drey Stunden eine Dose von demMittel No. zo. mit einigen Tassen iinden- undFliederthee eingeben.

7) Alle Abend das Mittel No. z i. gebrau-chen, auch, wenn der Kranke nicht ruhig ist, desMorgens wiederholen, und daraus von demselbi»gen Thee nachtrinken lassen.

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8) Wenn